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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- –Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion: Fortführung des Schülerspezialverkehrs zur Ferienbetreuung an der Schule an der GecksheideZur Vorlage · 25-30/01795 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat für die Sitzung des Rates der Stadt Gelsenkirchen am 8. Oktober 2026 einen Dringlichkeitsantrag mit der Vorlagennummer 25-30/01795 eingereicht. Gegenstand des Antrags ist die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt zur Fortführung des Schülerspezialverkehrs zur Ferienbetreuung an der Schule an der Gecksheide.
Die Fraktion beantragt, dass die Stadt die Beförderung der Schülerinnen und Schüler, die für die Ferienbetreuung angemeldet und bisher von der Stadt finanziert wurden, für die Herbstferien 2026 im bisherigen Umfang sicherstellt. Die Kostenübernahme soll hierfür übergangsweise fortgeführt werden, während eine Entscheidung über die zukünftige Ausgestaltung der Beförderung in Ferienzeiten unberührt bleibt.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass die betroffenen Eltern vier Wochen vor Beginn der Herbstferien darüber informiert wurden, dass die Kosten für den Schülerspezialverkehr während der Ferien künftig nicht mehr von der Stadt übernommen werden sollen. Da die Beförderung in den vergangenen Jahren durch das Referat Bildung zugesagt und finanziert wurde, hätten die Familien ihre Ferienbetreuung und berufliche Planung auf dieser Grundlage organisiert. Die kurzfristige Änderung der Regelung erschwere die organisatorische Planung der betroffenen Familien. Durch die Fortführung der bisherigen Praxis für die anstehenden Herbstferien solle kurzfristige Planungssicherheit geschaffen werden.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · nicht auf die Tagesordnung aufgenommen
Ergebnis: nicht auf die Tagesordnung aufgenommen - –Besetzung der Stelle der/des Beigeordneten für den Vorstandsbereich 4 hier: WahlZur Vorlage · 25-30/01749 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen wird in seiner Sitzung am 8. Oktober 2026 über die Neubesetzung der Stelle der Beigeordneten für den Vorstandsbereich 4 entscheiden. Die Stelle wurde zum 1. September 2026 vakant, nachdem die bisherige Stelleninhaberin in den Ruhestand versetzt wurde. Der zuständige Vorstandsbereich umfasst die Ressorts Kultur, Bildung, Jugend, Sport und Integration sowie unter anderem das Referat Kinder, Jugend und Familien, das Kommunale Integrationszentrum und die Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung.
Die Verwaltung hat die Stelle gemäß einem Ratsbeschluss vom 9. Juli 2026 sowohl im Internet als auch überregional in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung ausgeschrieben. Zusätzlich wurde ein Personalberatungsunternehmen mit der Suche beauftragt. Im Rahmen des Verfahrens gingen insgesamt 23 Bewerbungen ein, von denen elf im Laufe des Prozesses zurückgezogen wurden.
Die eingesetzte Findungskommission empfiehlt der Stadt mehrheitlich, eine Bewerberin zur Beigeordneten für den Vorstandsbereich Kultur, Bildung, Jugend, Sport und Integration zu wählen. Die Kandidatin war zuletzt als Staatsministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung im Bundesland Rheinland-Pfalz tätig. Im Falle einer Wahl ist die Amtszeit auf acht Jahre festgesetzt, wobei die Dienstaufnahme zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen soll. Die Kosten für die Bekanntmachungen der Stelle werden im Haushaltsplan 2026 mit etwa 80.000 Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 2Anträge gemäß § 7 der Geschäftsordnung
- 2.1Gelsenkirchen Walk of Fame - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Zur Vorlage · 25-30/01764 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für die Ratssitzung am 8. Oktober 2026 die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes mit dem Titel „Gelsenkirchen Walk of Fame“ beantragt.
Die Begründung für diesen Antrag bezieht sich auf eine anstehende Entscheidung im Ausschuss für Kultur und urbane Szene. Da in diesem Ausschuss ein Beschluss zu der genannten Thematik zu erwarten ist, wird eine anschließende Befassung des Rats der Stadt mit dem Gegenstand gefordert. Der Antrag dient somit der Sicherstellung des parlamentarischen Entscheidungsweges über die entsprechenden Gremien hinweg.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 2.1"Gelsenkirchen Walk of Fame"Zur Vorlage · 25-30/01776 · Empfehlungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur und urbane Szene hat in seiner Sitzung am 23. September 2026 einstimmig beschlossen, dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Änderung der Zuständigkeiten für das Projekt „Gelsenkirchen Walk of Fame“ zu empfehlen. Die federführende Zuständigkeit soll künftig vom Ausschuss für Kultur und urbane Szene auf den Ausschuss für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung übertragen werden. Gleichzeitig wird eine Überarbeitung der Konzeptionierung des Projekts empfohlen.
Im Rahmen dieses Prozesses sieht die Empfehlung die Einsetzung einer zehnköpfigen Auswahlkommission vor. Diese soll aus jeweils fünf Vertretungen der Verwaltung sowie fünf Vertretungen aus Verbänden oder der Zivilgesellschaft bestehen. Die Zusammensetzung der Kommission soll Fachkompetenz aus den Bereichen Kultur, Stadtgeschichte, Öffentlichkeitsarbeit, Sport, Wirtschaft und Arbeit, Integration, Bildung, Jugend, Gleichstellung sowie Ehrenamt abdecken. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Besetzungsvorschlag vorzubereiten und dem neuen zuständigen Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen.
Für die künftigen Beratungen zur Neukonzeptionierung soll der Ausschuss für Kultur und urbane Szene weiterhin vorberatend tätig sein und die Bezirksvertretungen durch Anhörungen in den Prozess einbeziehen. Eine Entscheidung über die Vorlage wird im Rat der Stadt am 8. Oktober 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 2.2Einsetzung eines befristeten beratenden Sonderausschusses "Schließfachdiebstahl Sparkasse Gelsenkirchen-Buer" - Antrag der WIN Ratsgruppe -Zur Vorlage · 25-30/01762 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe WIN hat für die Ratssitzung am 8. Oktober 2026 den Antrag gestellt, einen befristeten beratenden Sonderausschuss zum Schließfachdiebstahl bei der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer einzusetzen. Der Ausschuss soll die kommunalen Folgen des Vorfalls, der sich Ende Dezember 2025 ereignete, untersuchen und Empfehlungen an den Rat erarbeiten. Die Befristung des Gremiums ist auf maximal sechs Monate nach der konstituierenden Sitzung festgesetzt, wobei eine einmalige Verlängerung möglich ist.
Der Auftrag des Sonderausschusses umfasst die Bewertung von Informations- und Beratungsangeboten für die betroffenen Einwohner, die Prüfung der kommunalen Transparenz bei der Kommunikation über Zuständigkeiten sowie die Erörterung der Rolle der Stadt als Trägerin der Sparkasse. Zudem sollen Empfehlungen zur Prävention und Krisenkommunikation bei ähnlichen Ereignissen erarbeitet werden. Der Ausschuss soll dabei insbesondere Erfahrungen der Betroffenen sowie Informationen der Verbraucherzentrale einbeziehen.
Der Antrag stellt klar, dass der Sonderausschuss kein Untersuchungsausschuss ist und keine Befugnisse zur Beweiserhebung oder zur Feststellung zivilrechtlicher Haftung besitzt. Er soll laufende Gerichtsverfahren und die Aufsicht durch die Sparkassenaufsicht unberührt lassen. Die Zusammensetzung des Gremiums soll dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit folgen. Die Verwaltung wird gebeten, zur ersten Sitzung Informationen zur Rechtsstellung der Stadt, zu bestehenden Unterstützungsangeboten und zu den rechtlichen Grenzen der Ausschussarbeit vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · abgelehnt
Ergebnis: abgelehnt - –Vorgezogenes Anmeldeverfahren für alle Schulformen ab dem Schuljahr 2027/28 - Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Ratsgruppe -Zur Vorlage · 25-30/01780 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion und die FDP-Ratsgruppe haben im Rat der Stadt Gelsenkirchen einen Dringlichkeitsantrag mit der Nummer 25-30/01780 eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, ab dem Schuljahr 2027/28 ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für alle Schulformen zu beantragen. Ziel der Vorlage ist es, das aktuelle Anmeldeverfahren perspektivisch unter Einbeziehung aller relevanten Akteure zu überarbeiten und zu reformieren.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf eine Sitzung des Ausschusses für Bildung am 24. September 2026. In dieser Sitzung wurde ein vorangegangener Tagesordnungspunkt, der sich auf ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für Gesamtschulen bezog, nicht beraten. Um das weitere Verfahren unter Wahrung der notwendigen Fristen sicherzustellen, wurde die Einbringung des vorliegenden Dringlichkeitsantrags als notwendig dargestellt. Der Rat der Stadt ist für die Entscheidung über diesen Antrag in der Sitzung am 8. Oktober 2026 zuständig.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 3Verwendung der Fördermittel aus dem “Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036” (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)Zur Vorlage · 25-30/01354 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Verwendung pauschal zugewiesener Fördermittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 vor. Für diesen Zweck sind im Haushaltsplan 2026 insgesamt 5 Mio. EUR eingeplant.
Im Bereich der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sieht der Vorschlag den Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz mit Gesamtkosten von 51 Mio. EUR vor, wovon etwa 37,4 Mio. EUR über das NRW-Infrastakturgesetz beantragt werden sollen; der Baubeginn ist für Januar 2027 vorgesehen. Für den Neubau oder die Sanierung des Volkshauses und der Grundschule Rotthausen werden Gesamtkosten von circa 63 Mio. EUR veranschlagt, wobei ein Bauantrag bis Ende 2026 geplant ist. Zudem sind eine Turnhalle am Max-Planck-/Anette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium mit einem Bedarf von etwa 15 Mio. EUR sowie eine Erweiterung der Gesamtschule Erle mit Kosten von circa 21,5 Mio. EUR vorgesehen.
Im Bereich Klimaschutz ist die energetische Sanierung des Schlosses Berge mit etwa 13 Mio. EUR vorgesehen, wobei für die energetische Dachhautsanierung und Photovoltaik ein Pauschalbetrag von 20 Mio. EUR bereitsteht. Im Bereich Infrastruktur wird die Prüfung einer Machbarkeitsstudie für neun Sportfelder an der Sportanlage Schürenkamp vorgeschlagen, deren Finanzierung bei Bestätigung mit 45 Mio. EUR aus dem NRW-Infrastrukturgesetz erfolgen soll. Das Hallenbad Horst ist im Förderbudget enthalten. Die Umgestaltung des Ilse-Kigbis-Platzes wird mit mindestens 2,3 Mio. EUR veranschlagt. Im Bezirk Ost sind eine BMX-Wettkampfstrecke sowie die Umwandlung eines Tennisplatzes in ein Kunstrasenspielfeld mit jeweils rund 2 Mio. EUR geplant. Ein Neubau einer Hundezwingeranlage am Tierheim Gelsenkirchen wird mit 1,7 Mio. EUR beziffert. Die Beratung in den Fachgremien findet zwischen dem 08.09.2026 und dem 01.10.2026 statt.
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Hauptdokument|Anlage 1 Übersicht Maßnahmenvorschlag|Anlage 2 Maßnahmenkarte Infrastrukturgesetz
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · ohne Abstimmung
- 30.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sportentwicklung · ohne Abstimmung
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · ohne Abstimmung
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · ohne Abstimmung
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · ohne Abstimmung
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · ohne Abstimmung
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
- 4Fortschreibung des Klimamaßnahmenprogramms für den Zeitraum 2026 - 2028Zur Vorlage · 25-30/01451 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01451 der Verwaltung befasst sich mit der Fortschreibung des Klimamaßnahmenprogramms für den Zeitraum 2026–2028. Der Rat der Stadt soll den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des Programms 2023–2025 sowie die Maßnahmensteckbriefe für den Zeitraum 2026–2028 zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung des neuen Programms beauftragen.
Die Vorlage verweist auf gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Gebäudeerneuerungsgesetz und das Klimaanpassungsgesetz NRW. Letzteres sieht eine geplante Novellierung zum 1. Januar 2027 vor, welche Städte zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte bis Ende 2029 verpflichtet. Die Klimaanpassungsstrategie Nordrhein-Westfalen 2024–2029 umfasst rund 110 Maßnahmen in 16 Handlungsfeldern. In Gelsenkirchen erfolgt die Koordination wasserwirtschaftlicher Maßnahmen seit 2020 durch GELSENKANAL.
Für das Programm 2026–2028 wurden Kurzsteckbriefe erstellt, wobei die erforderlichen Mittel durch die Haushaltsanmeldungen der betroffenen Dienststellen bereitgestellt werden. Der Rat der Stadt hatte bereits am 09.02.2023 der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimakonzept 2030/2045 zugestimmt.
Der Beratungsprozess sieht Anhörungen der Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, Süd, Mitte, Ost und Nord im September 2026 sowie Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen bis Anfang Oktober 2026 vor. Die Entscheidung durch den Rat der Stadt ist für den 08.10.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 Bericht zur Umsetzung des KMP 2023 - 2025|Anlage 2 KMP 2026 - 2028 Steckbriefe|Anlage 3 KMP 2026 - 2028 Übersicht
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 07.10.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENKANAL · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · mehrheitlich zugestimmt
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · mehrheitlich zugestimmt
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · mehrheitlich zugestimmt
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · mehrheitlich zugestimmt
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · mehrheitlich zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 5Satzungen, Verordnungen und Richtlinien
- 5.1Aktualisierung der Satzung und Entgeltordnung der MusikschuleZur Vorlage · 25-30/00881 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine umfassende Aktualisierung der Satzung sowie der Entgeltordnung der Städtischen Musikschule vor. Die letzte Änderung der Satzung ist auf den März 2007 zurückzuführen, während die Entgeltordnung seit Januar 2013 unverändert blieb.
Die Neufassung der Satzung beinhaltet eine strukturelle Neugliederung der Organisation und der Aufgabenbereiche. Dabei wird der Inklusionsgedanke erweitert und öffentliche Konzerte sowie pädagogische Sonderveranstaltungen explizit als Teil des kulturellen Angebots der Stadt benannt. Das Unterrichtsangebot wird nach Fachbereichen gegliedert, wobei die Talent-Akademie Musik (TAM) künftig als Hauptfach geführt wird. Zudem wird die Unterrichtsdauer flexibilisiert, indem ein 30-minütiger Einzelunterricht als dauerhafte Form eingeführt und die Möglichkeit für Gruppenunterricht ab fünf Personen geschaffen wird. Auch die Terminierung von Grundstufenkursen soll künftig nach Bedarf und Kapazitäten angepasst werden können.
Hinsichtlich der Entgeltordnung ist eine moderate Erhöhung der Gebühren vorgesehen, um gestiegene Kosten auszugleichen und jährliche Mehreinnahmen von etwa 30.000 Euro zu generieren. Die Abrechnungsweise wird von einer quartalsweisen auf eine monatliche Fälligkeit umgestellt. Die Neuregelung integriert zudem Gebühren für neu entstandene Angebote wie JeKits oder das Gelsenkirchener Modell (GEMO). Für Schüler über 25 Jahre wird ein Zuschlag von 10 Prozent erhoben, während die Familienermäßigung für weitere Angehörte einer Lebensgemeinschaft um 5 Prozent erhöht wird. Die Verwaltung gibt an, dass das Preisniveau im Vergleich zu Nachbarstädten im Ruhrgebiet vergleichbar bleibt.
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Hauptdokument|Anlage 1 Synopse Satzung|Anlage 2 Synopse Entgeltordnung|Anlage 3 aktualisierte Satzung|Anlage 4 aktualisierte Entgeltordnung
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 5.2Außer Kraft setzen der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene (Fleischhygienegebührensatzung – FIHGS)Zur Vorlage · 25-30/01436 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema Fleischhygiene sieht die Außerkraftsetzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene (Fleischhygienegebührensatzung – FIHGS) vor. Der Rat der Stadt soll über diesen Antrag entscheiden.
Die Grundlage für die bisherige Gebührenkalkulation der gewerblichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie der damit verbundenen amtlichen Kontrollen basierte auf den Schlachtzahlen und den Einsatzzeiten des Personals aus dem Jahr 2020. Seit der Schließung des Schlachthofes im Oktober 2021 sind jedoch keine neuen Schlachtzahlen oder Einsatzzeiten in diesem Aufgabenbereich angefallen.
Nach Angaben der Verwaltung sind insbesondere die Regelungen für Großbetriebe durch die Schließung des Schlachthofes entbehrlich geworden. Da das ehemalige Schlachthof-Gelände verkauft wurde und der Rückbau der Gebäude aktuell stattfindet, entfällt der Bedarf an einer entsprechenden Satzung auch langfristig. Die notwendigen Regelungen zur Abrechnung der entsprechenden Amtshandlungen sind bereits in den Tarifstellen 6.4.3.1, 6.4.2.7.1 ff. und 6.4.2.7.2 ff. der Verwaltungsgebührenordnung NRW enthalten.
Die Vorlage durchläuft die Vorberatung im Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz sowie im Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss, bevor sie im Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5.3Novellierung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (ObVO GE)Zur Vorlage · 25-30/01548 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Novellierung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (ObVO GE) vorgelegt. Ziel der Anpassung ist es, auf praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Regelwerk sowie auf veränderte Verhaltensweisen zu reagieren. Im Vorfeld wurden hierzu die Vorstandsbereiche sowie die Polizeibehörde zu Anpassungsbedarfen befragt.
Die Neufassung enthält neben sprachlichen und redaktionellen Änderungen verschiedene neue Regelungen. Dazu gehören das Verbot des Bettelns in einem Umkreis von zehn Metern um gastronomische Außeneinrichtungen sowie im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Veranstaltungen. Zudem wurden Verbote für anstößige Handlungen wie das Ausspucken, die zweckentfremdete Nutzung von Brunnen, Wasserbecken und Wasserspielen sowie das Abstellen nicht fahrbereiter Fahrräder aufgenommen. Des Weiteren wird das Mitführen von Hundekotbeuteln vorgeschrieben und Regelungen zur Beschriftung von Namensschildern an Gebäudeeingängen, Wohnungstüren und Briefkästen ergänzt.
Die Regelungen des § 12 wurden um Flächen erweitert, die als Freizeitsportanlagen oder Spielpunkte bezeichnet werden. Zudem wurde § 19 um einen Verweis auf die städtische Internetseite sowie die Seite des Deutschen Wetterdienstes ergänzt, um die aktuellen Gefahrenindizes für Grill- und Feuerwerksverbote transparent bereitzustellen. Bestehende Vorschriften der aktuellen ObVO GE bleiben unverändert bestehen. Eine Überarbeitung der Richtwerte für Verwarnungsgelder und Geldbußen wird nach der Beschlussfassung vorbereitet.
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Hauptdokument|Anlage 1 ObVO Gegenüberstellung|Anlage 2 ObVO Reinschrift zur Beschlussfassung
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · ohne Abstimmung
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
- 5.3Ergänzung zum § 23 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (ObVo GE)Zur Vorlage · 25-30/01791 · Empfehlungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien hat eine Empfehlung zur Ergänzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (ObVO GE) vorgelegt. Konkret geht es um eine Erweiterung des § 23 der genannten Verordnung.
Die Empfehlung basiert auf einem Anliegen der freien Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit, namentlich SJD-Die Falken, BDKJ und der Jugendring. In Bezug auf die Beschlussvorlage mit der Nummer 25-30/01548 empfehlen diese Träger, die novellierte Fassung des § 23 der ObVO GE um einen spezifischen Zusatz zu ergänzen. Dieser Zusatz besagt, dass das Spielen und Abkühlen in frei zugänglichen Brunnen und Wasserspielen weiterhin zulässig bleibt.
Die Vorlage dient als Empfehlung für den Rat der Stadt Gelsenkirchen, der in der Sitzung am 08.10.2026 über die Angelegenheit entscheiden soll.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · abgelehnt
Ergebnis: abgelehnt - 5.3Änderungen zur Vorlage 25-30/01548 bzgl. der §§ 21 und 26 - Antrag der Ratsfraktion Die Linke -Zur Vorlage · 25-30/01808 · Antrag
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Die Ratsfraktion Die Linke hat im Rat der Stadt Gelsenkirchen einen Antrag zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung (ObVO GE) gestellt. Der Antrag bezieht sich auf die Neufassung der Vorlage 25-30/01548 und fordert eine Anpassung der Paragraphen 21 und 26.
Konkret wird beantragt, die Absätze 3 und 4 des § 21, welche die Pflicht zur namentlichen Kennzeichnung von Klingelanlagen und Briefkästen regeln, sowie den entsprechenden Verweis in § 26 Abs. 1 Nr. 19 ersatzlos zu streichen.
Die Begründung der Ratsfraktion führt an, dass das Melderecht durch Bundesgesetz geregelt sei und somit als höherrangiges Recht kommunalen Regelungen vorgehe, weshalb eine zusätzliche kommunale Kennzeichnungspflicht nicht erforderlich sei. Zudem wird angeführt, dass die namentliche Kennzeichnung für Personen, die von Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung betroffen sind, ein Sicherheitsrisiko darstellen könne. Der Schutz dieser Personen müsse Vorrang vor der Kennzeichnungspflicht haben. Die Ratsfraktion vertritt die Ansicht, dass die aktuelle Regelung keinen ausreichenden Mehrwert für die öffentliche Sicherheit biete und einen Eingriff in die Privatsphäre darstelle.
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- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · abgelehnt
Ergebnis: abgelehnt - 5.3Änderung zur Vorlage 25-30/01548 bzgl. des § 3 Abs. 2 Nr. 1 - Antrag der Ratsfraktion Die Linke -Zur Vorlage · 25-30/01809 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat im Rahmen der Vorlage 25-30/01809 einen Antrag gestellt, der eine Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Gelsenkirchen (ObVO GE) vorsieht. Konkret wird beantragt, im Rahmen der Neufassung der Verordnung die Bestimmungen in § 3 Abs. 2 Nr. 1 zu modifizieren. Die Ratsfraktion fordert, die Buchstaben h) und i) ersatzlos zu streichen, welche Regelungen zu Bettelverboten im Umkreis von Gastronomiebetrieben und Veranstaltungen enthalten.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass Betteln ein Ausdruck sozialer sowie wirtschaftlicher Not darstelle und im öffentlichen Raum stattfinde. Die Ratsfraktion vertritt die Ansicht, dass Menschen, die auf diese Form der Unterstützung angewiesen sind, nicht aus bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens verdrängt werden sollten. Es wird argumentiert, dass eine solche Verdrängung die sozialen Probleme nicht löse, sondern die Sichtbarkeit von Armut lediglich verringere und diese an andere Orte verschiebe. Die Ratsfraktion weist zudem darauf hin, dass die kommunale Politik angesichts der sozialen Herausforderungen der Stadt darauf achten müsse, den öffentlichen Raum nicht nach der Sichtbarkeit von Armut aufzuteilen. Der Antrag ist zur Entscheidung im Rat der Stadt für die Sitzung am 8. Oktober 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · abgelehnt
Ergebnis: abgelehnt - 5.3Änderung zur Vorlage 25-30/01548 bzgl. des § 3 Abs. 2 Nr. 5 - Antrag der Ratsfraktion Die Linke -Zur Vorlage · 25-30/01810 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat im Rahmen der Vorlage 25-30/01810 einen Antrag gestellt, der eine Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Gelsenkirchen (ObVO GE) vorsieht. Konkret wird beantragt, im Rahmen der Neufassung der Verordnung eine Streichung in § 3 Abs. 2 Nr. 5 vorzunehmen. Die Ratsfraktion regt an, die Formulierung „sowie andere grob anstößige Handlungen (wie z.B. das Ausspucken auf den Boden)“ ersatzlos zu entfernen.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Verhältnismäßigkeit der Regelung. Laut der Ratsfraktion ist die gewählte Formulierung zu weit gefasst, da sie keine hinreichende Bestimmtheit aufweise und offenließe, welche konkreten Verhaltensweisen unter den Begriff der grob anstößigen Handlungen fallen sollen. Zudem wird angeführt, dass das Beispiel des Ausspuckens auf den Boden keine Grundlage für eine derart weitreichende Verbotsnorm darstelle. Der Antrag führt weiter aus, dass sich das Ordnungsrecht auf Verhaltensweisen beschränken sollte, die eine tatsächliche Beeinträchtigung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellen, und nicht auf Handlungen, die lediglich als unangenehm oder gesellschaftlich unerwünscht wahrgenommen werden. Der Rat der Stadt soll über diesen Antrag in der Sitzung am 8. Oktober 2026 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · abgelehnt
Ergebnis: abgelehnt - 5.3Änderungsantrag zur Vorlage 25-30/01548 - Antrag von Herrn Meinhardt, Die PARTEI -Zur Vorlage · 25-30/01835 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die PARTEI hat im Rat der Stadt Gelsenkirchen einen Änderungsantrag zur Vorlage 25-30/01548 gestellt. Der Antrag bezieht sich auf die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung (ObVO GE).
Die Antragstellerin fordert, den Titel der Verordnung in „Spießerverordnung aus Angst vor der rechtsextremen Partei (SVOArP)“ zu ändern. In der Begründung wird angeführt, dass die bestehende Vorlage dazu diene, einer rechtsextremen Partei im Rat zuvorzukommen. Der Antragsteller vertritt die Ansicht, dass die Verordnung menschenfeindliche sowie freiheitsfeindliche Inhalte enthalte und eine Legitimation für Kompetenzübertragungen an Mitarbeiter der KOD sowie für Polizeigewalt darstelle.
Des Weiteren wird im Antrag kritisiert, dass die Verordnung zahlreiche Verbote für die tägliche Lebensführung enthalte. Als Beispiele werden die Einschränkungen für obdachlose Menschen genannt, etwa hinsichtlich des Sammelns von Pfandflaschen in öffentlichen Mülleimern, des Übernachtens auf Bänken, des Zelten sowie des Bettelns, sofern dieses nicht aggressiv erfolgt. Der Antragsteller äußert zudem die Erwartung, dass die im Rat vertretenen Fraktionen der SPD, CDU, Grünen, FDP sowie der AfD den Antrag unterstützen könnten.
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- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · abgelehnt
Ergebnis: abgelehnt - 5.4Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen (Bewohnerparkgebührenordnung – BewParkGebO)Zur Vorlage · 25-30/01606 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gelsenkirchen legt mit der Vorlage 25-30/01606 eine neue Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen (BewParkGebO) vor. Ziel des Beschlussantrags ist die Einführung einer eigenständigen Gebührenordnung, da Kommunen durch Änderungen im Straßenverkehrsgesetz sowie in der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung nun befugt sind, die Gebühren für Bewohnerparkausweise selbstbestimmt festzulegen.
Bisher orientierte sich die Gebührenerhebung an der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), wobei die Gebühren derzeit 30,00 € pro Jahr je Ausweis und 60,00 € für zwei Jahre betragen. Für Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen liegt der aktuelle Satz bei 10,20 € pro Jahr. Die Verwaltung führt aus, dass die letzte Anpassung im Jahr 2011 erfolgte. Eine Anpassung der Gebühren als Inflationsausgleich unter Berücksichtigung der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Jahresdurchschnittsraten der Bundesrepublik würde eine Gebühr von 42,00 € pro Jahr je Ausweis zur Folge haben.
Die neue Gebührenordnung soll eine einheitliche und rechtssichere Grundlage für die Erhebung der Gebühren schaffen, auch über den bisherigen Rahmen der GebOSt hinaus. Eine Privilegierung für Elektrofahrzeuge ist laut der Vorlage derzeit nicht zulässig, da die Ermächtigungsgrundlage im Elektromobilitätsgesetz nicht die Bewohnerparkgebührenordnung umfasst. Ebenso sind Ermäßigungen aus sozialen Gründen nicht vorgesehen. Die Vorlage durchläuft die Vorberatung in den Ausschüssen für Verkehr und Mobilitätsentwicklung sowie für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz, bevor sie im Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Hauptdokument|Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen der Stadt Gelsenkirchen
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · mehrheitlich zugestimmt
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - –Förderrichtlinie "Unterstützung von Veranstaltungen durch Herner Truck Sperren (HTS)"Zur Vorlage · 25-30/01786 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen soll die Einführung einer neuen Förderrichtlinie beschließen, die die Unterstützung von Veranstaltungen durch sogenannte Herner Truck Sperren (HTS) regelt. Die Vorlage legt dar, dass die Anforderungen an die Veranstaltungssicherheit aufgrund veränderter Gefährdungslagen gestiegen sind. Zur Absicherung von Flächen gegen Überfahrtaten wurden im Rahmen der UEFA EURO 2024 zertifizierte Sperren beschafft, die seither punktuell bei Veranstaltungen eingesetzt werden.
Die Richtlinie sieht vor, Brauchtumsveranstaltungen sowie ehrenamtlich organisierte Events, wie etwa Karnevalsumzüge, Schützenfeste oder Martinszüge, finanziell zu entlasten. Sofern eine Gefährdungseinschätzung der zuständigen Behörden den Bedarf an HTS ergibt, sollen den Veranstaltern diese städtischen Sperren kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung über den Einsatz der Sperren erfolgt im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Art, Größe und Lage der Veranstaltung.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Beratungsaufwand für Veranstaltungen im öffentlichen Raum zugenommen hat. Die Finanzierung der Maßnahme ist über die Produktgruppe 1107 vorgesehen. Die Förderrichtlinie ist zunächst befristet bis zum 31. Oktober 2027. Nach Ablauf dieses Zeitraums sollen die gesammelten Erfahrungen genutzt werden, um eine mögliche Anpassung der Richtlinie zu prüfen.
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- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Gelsenkirchen und der Stadt Gladbeck in den Ortsteilen Gelsenkirchen-Beckhausen und Gladbeck-Brauck im Bereich “Südlich Albert-Schweitzer-Straße/nördlich Straße Kleiner Kamp“Zur Vorlage · 25-30/01527 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gelsenkirchen legt dem Rat der Stadt eine Beschlussvorlage zur Genehmigung eines Gebietsänderungsvertrages mit der Stadt Gladbeck vor. Der Vertrag betrifft die Ortsteile Gelsenkirchen-Beckhausen und Gladbeck-Brauck im Bereich südlich der Albert-Schweitzer-Straße und nördlich der Straße Kleiner Kamp.
Hintergrund der Vorlage ist die Umsetzung einer Verpflichtung aus einem ersten Gebietsänderungsvertrag von 1998. Damals wurden 1.192 m² von Gelsenkirchen nach Gladbeck übertragen, um eine durch die Grenze geschnittene Siedlung einheitlich zu regeln. Der ursprüngliche Vertrag sah vor, im Rahmen eines zweiten Verfahrens einen Flächenausgleich durchzuführen. Ziel der aktuellen Maßnahme ist es, die Erschließung des letzten Bauabschnitts im Wohngebiet Albert-Schweitzer-Straße zu ermöglichen, da die notwendige Erschließungsstraße auf Gladbecker Stadtgebiet geplant war, dort jedoch bisher nicht realisiert wurde.
Im Rahmen der geplanten Änderung soll eine Fläche von 1.548 m² aus dem Gemeindegebiet der Stadt Gladbeck ausgegliedert und in das Gemeindegebiet der Stadt Gelsenkirchen übertragen werden. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan von Gladbeck als Wohnbaufläche ausgewiesen. Auf die Festsetzung von Ausgleichsleistungen wird beidseitig verzichtet. Das Verfahren sieht vor, die Rechtskraft der Gebietsänderung zum 01.06.2027 zu erwirken, sofern die Bestätigung durch die Bezirksregierung Münster erfolgt.
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Hauptdokument|Anlage 1-Gebietsänderungsvertrag-Endfassung-13.08.2026|Anlage 2 - Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 239.3
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 7Stadtmarketing Gesellschaft Gelsenkirchen mbH (SMG) - Veräußerung eines Gesellschaftsanteiles -Zur Vorlage · 25-30/01521 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat die Veräußerung eines Geschäftsanteils der Stadtmarketing Gesellschaft Gelsenkirchen mbH (SMG) an den Internationalen Unternehmerverband RuhrStadt e.V. (IntUV) beschlossen. Die Übernahme des Anteils erfolgt zum Preis von 1.100 Euro. Dieser Anteil wird aus den bestehenden Geschäftsanteilen der SMG realisiert und entspricht einem Anteil von 1,05 % am Stammkapital der Gesellschaft, welches sich auf insgesamt 104.400 Euro beläuft.
Die Veräußerung steht unter dem Vorbehalt, dass die Bezirksregierung Münster die Anteilsübertragung nicht untersagt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Änderung der Anteilsverhältnisse der Bezirksregierung Münster anzuzeigen.
Die Entscheidung basiert auf der Grundlage, dass die erforderliche Zustimmung der Gesellschafterversammlung gemäß der Gesellschaftsvertrag der SMG vorliegen muss, wobei eine Mehrheit von drei Vierteln des gesamten Stammkapitals notwendig ist. Die aktuelle Gesellschafterstruktur der SMG umfasst neben der Stadt Gelsenkirchen mit 49,81 % weitere Beteiligungen von Unternehmen wie der Emscher Lippe Energie GmbH, der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH, der Sparkasse Gelsenkirchen sowie weiteren Institutionen. Durch die Veräußerung des Anteils an den IntUV verändert sich die Zusammensetzung der Stammeinlagen innerhalb der Gesellschaft.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · vertagt
Ergebnis: vertagt - 8Planung der Feuerwache Wildenbruchstraße 50 inklusive der Vorbereitung des Rückbaus des BestandsgebäudesZur Vorlage · 25-30/01526 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll beschließen, die Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH mit der Planung einer neuen Feuerwache sowie dem Rückbau des Bestandsgebäudes an der Wildenbruchstraße 50 zu beauftragen. Das Projekt umfasst eine Nettofläche von rund 5.410 m², die sich in Bereiche für den Einsatzdienst (ca. 1.025 m²), Fahrzeughallen (ca. 1.000 m²), die Rettungswache (ca. 1.965 m²), ein Gerätehaus (ca. 860 m²) sowie Technik- und Verwaltungflächen unterteilt. Als Lösung wurde die sogenannte „Cube-Variante“ empfohlen. Die Umsetzung soll in einer Holz-Beton-Hybridbauweise erfolgen, wobei eine DGNB-Gold-Zertifizierung angestrebt wird.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 60 Mio. €. Die Kosten für die Machbarkeitsstudie betragen rund 119.000,00 €, während die Planungsleistungen der Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH auf ca. 5 Mio. € geschätzt werden. Da im Haushalt bislang 51,5 Mio. € angemeldet sind, wurden Mehrkosten von 8,5 Mio. € für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2027 beantragt. Die jährlichen Nettofolgekosten werden mit 295.195,67 € angegeben.
Der zeitliche Ablauf umfasst die Flächenfreimachung von etwa 6 Monaten sowie eine Dauer für Vergabe, Planung und Ausführung von ca. 54 Monaten. Der Beratungsprozess sieht eine Anhörung durch die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte am 09.09.2026, eine Vorberatung im Ausschuss für Bau und Liegenschaften am 15.09.2026 sowie eine Kenntnisnahme im zuständigen Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss am 01.10.2026 vor. Die Entscheidung durch den Rat ist für den 08.10.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 Auszüge Machbarkeitsstudie Stand 01 12 2025|Anlage 2 Untersuchung Krisenstabsräumlichkeiten Stand 16 07 2026
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 9Planung und Neuerrichtung einer Vierfeldsporthalle auf dem Gelände des Annette-von-Droste-Hülshoff-GymnasiumsZur Vorlage · 25-30/01528 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen soll beschließen, die Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH mit der Planung für den Rückbau eines Bestandsgebäudes sowie die Neuerrichtung einer Vierfeldsporthalle auf dem Gelände des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums zu beauftragen. Das Projekt sieht eine teileingegrabene Halle mit einer Nutzfläche von rund 2.810 m² vor. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 26,5 Mio. €, wobei 15 Mio. € durch Zuschüsse Dritter gedeckt werden sollen und ein Eigenfinanzierungsanteil von rund 11,5 Mio. € verbleibt. Die jährlichen Nettofolgekosten werden mit 908.446,71 € angegeben.
Der zeitliche Rahmen für Planung und Bau wird auf 36 bis 46 Monate veranschlagt. Eine Inbetriebnahme ist für Ende 2029 oder Anfang 2030 vorgesehen, sofern die Beauftragung bis zum 31.10.2026 erfolgt. Die Beratung der Vorlage ist für die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 10.09.2026 sowie für die Ausschüsse für Bau und Liegenschaften und Bildung vorgesehen, bevor die Entscheidung im Rat am 08.10.2026 ansteht.
Die Kreditfinanzierung führt laut Vorlage zu einem Anstieg der Investitionskredite, der liquiden Mittel sowie der Bilanzsumme. Die Sporthalle weist zum 01.01.2026 einen Restbuchwert von 145.828,04 € im städtischen Anlagevermögen auf. Bei der geplanten Niederlegung des Gebäudes soll der Anlagenabgang in Höhe des zum Zeitpunkt der Maßnahme bestehenden Restbuchwertes gegen die allgemeine Rücklage verrechnet werden. Die Errichtung der Sporthalle soll in Holz-Hybridbauweise erfolgen, um eine Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) zu erreichen.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 10Regionalpakt für den Hochwasserschutz an Emscher und LippeZur Vorlage · 25-30/01446 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen einen Beschlussvorschlag vor, den Regionalpakt für den Hochwasserschutz an Emscher und Lippe anzunehmen und der Stadt den Beitritt zu diesem Pakt zu ermöglichen. Der Regionalpakt basiert auf dem am 09.02.2026 unterzeichneten Landespakt für Hochwasserschutz NRW, der von den Kommunalen Spitzenverbänden, der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW, dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den Bezirksregierungen unterzeichnet wurde.
Ziel des Regionalpaktes ist die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit, die Beschleunigung der Planung, Genehmigung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen, die Verstärkung der aktiven Flächensicherung, die Erleichterung des Datenaustausches sowie die Stärkung der Eigenvorsorge. Die Erarbeitung des Paktes erfolgte gemeinsam durch verschiedene Akteure, darunter das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, die Bezirksregierungen, Wasserverbände, Kreise, Städte, Gemeinden, die Landwirtschaft sowie Naturschutzverbände.
In den Maßnahmenlisten zum Regionalpakt sind drei Maßnahmen im Stadtgebiet Gelsenkirchen aufgeführt, welche ökologische Verbesserungen am Holzbach und Hüller Bach sowie die Entwicklung eines ökologischen Schwerpunktes Linnenbrinks Feld an der Emscher umfassen. Der Pakt enthält keine rechtlich verbindlichen Verpflichtungen zur Umsetzung der Maßnahmen; eine rechtliche Verbindlichkeit entsteht erst durch die Beantragung von Genehmigungen oder Fördermaßnahmen. Durch den Beitritt entstehen für die Stadt Gelsenkirchen keine Kosten. Die Vorlage wird im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz am 22.09.2026 vorberaten und dem Rat am 08.10.2026 zur Entscheidung vorgelegt.
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Hauptdokument|Anlage 1 Regionalpakt HWS Emscher Lippe|Anlage 2 Maßnahmenlisten Regionalpakt Emscher-Lippe
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 11Abgabe des stehenden Angebots zur neuen Schiedsgerichtbarkeit NS-RaubgutZur Vorlage · 25-30/00717 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen beabsichtigt, im Rat der Stadt ein stehendes Angebot zur Nutzung der neu eingerichteten „Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut“ einzubringen. Mit der Unterzeichnung dieses Angebots erklärt sich die Stadt bereit, zukünftige strittige Rückgabeverfahren für unter NS-Herrschaft unrechtmäßig entzogene Kulturgüter vor einem Schiedsgericht führen zu lassen.
Das neue Verfahren löst die bisherige „Beratende Kommission NS-Raubgut“ ab. Im Gegensatz zum Vorgängermodell ermöglicht die neue Schiedsgerichtsbarkeit eine einseitige Anrufung durch Anspruchsberechtigte sowie eine rechtlich bindende Entscheidung durch die Schiedssprüche. Die institutionelle Trägerschaft liegt beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg. Die Schiedsverfahren basieren auf einem verbindlichen Bewertungsrahmen und unterliegen der Zivilprozessordnung. Für jeden Fall wird ein interdisziplinäres Schiedsgericht gebildet, dessen Mitglieder aus einem offiziellen Verzeichnis ausgewählt werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die neue Rechtsverbindlichkeit der Entscheidungen unter Umständen zu einer rechtlichen Verpflichtung der Stadt führen kann, die über die bisherige ethische Verpflichtung hinausgeht. Durch das stehende Angebot bekennen sich die Stadt und ihre öffentlichen Kulturgut bewahrenden Einrichtungen zur Legitimation des Verfahrens. Im Einzelfall wird nach der generellen Zustimmung jeweils eine spezifische Schiedsvereinbarung mit den Anspruchsstellenden getroffen. Der Deutsche Städtetag empfiehlt den Mitgliedsstädten die zeitnahe Umsetzung dieses Beschlusses.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 12Interkommunale Kooperationsvereinbarung über die Beteiligung am Betrieb der Urbanen Datenplattform KDN.udpZur Vorlage · 25-30/01632 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gelsenkirchen plant den Beitritt zur interkommunalen Kooperationsvereinbarung über die Beteiligung am Betrieb der Urbanen Datenplattform KDN.udp. Die Beteiligung erfolgt über die Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe (gkd-el) unter der Federführung des Dachverbands kommunaler IT-Dienstleister (KDN). Ziel der Maßnahme ist die Nutzung einer gemeinsamen Plattform, um durch den Einsatz offener Standards die technologische Souveränität zu sichern und die Anschlussfähigkeit an Landes- und Bundessysteme zu gewährleisten. Durch die Kooperation sollen Synergien genutzt werden, indem auf bereits erprobte Softwarekomponenten und Module anderer beteiligter Kommunen zurückgegriffen wird, statt eigene Entwicklungen durchzuführen.
Für die einmalige pauschale Beteiligung am gemeinsamen Entwicklungspool (Co-Anwender-Pauschale) ist ein Finanzbeitrag in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung der Kosten erfolgt zu 90 Prozent aus Bundesfördermitteln des Programms Modellprojekte Smart Cities (MPSC) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Verbindung mit der KfW Bankengruppe. Der verbleibende Eigenanteil von 10 Prozent in Höhe von 25.000 Euro wird aus den Eigenmitteln der gkd-el erbracht. Die Kosten sind im aktuellen Wirtschaftsplan der gkd-el für das Jahr 2026 bereits enthalten. Rechtlich wird die Maßnahme als interkommunale Zusammenarbeit eingestuft, wessoit ein öffentliches Ausschreibungsverfahren nicht erforderlich ist. Der Beschluss wird im Rat der Stadt am 08.10.2026 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 13Jahresabschlüsse
- 13.1Feststellung des Jahresabschlusses von GELSENDIENSTE über das Wirtschaftsjahr 2025Zur Vorlage · 25-30/01638 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses der GELSENDIENSTE für das Wirtschaftsjahr 2025 legt die wirtschaftliche Lage sowie die operativen Ergebnisse des Unternehmens dar. Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von 2.478.891,03 € aus, wobei der Fehlbetrag des Vorjahres bei 10.081.969,18 € lag. Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um circa 3.358 T€. Die Prüfung der Buchführung durch die PwC Wirtschaftsprüfierunggesellschaft ergab keine Einwendungen.
Im Bereich der operativen Tätigkeiten wird berichtet, dass die Abfallmenge insgesamt 155.491 t betrug, während die Schadstoffmenge um 95 % auf 597.149 kg anstieg. Die Straßenreinigung und der Winterdienst werden durch Stadtanteile und Gebühren finanziert. Im Winterdienst kommen unter anderem 9 Großstreuer, 3 Engstellenstreuer, 24 Kleinstreuer sowie 4 Solestreuer zum Einsatz. Im Bereich der Grünflächenpflege sank die Zahl der Baumpflanzungen um 16,59 % auf 387 Stück. Das Bestattungswesen verzeichnete 1.763 Bestattungen, was einem Rückgang von 0,11 % entspricht, während die Gebühren für Urnen-Reihengräber um 4,50 % (82 €) stiegen.
Die Personalzahl belief sich zum 31.12.2025 auf 1.167 Beschäftigte, darunter 4 Beamte und 24 Auszubildende. Die Personalkosten lagen circa 2.697 T€ über dem Plan. Der Rat der Stadt soll den Jahresabschluss 2025 feststellen, über die Verwendung des Ergebnisses entscheiden und den Betriebsausschuss entlasten. Die Vorberatung im Betriebsausschuss ist für den 30.09.2026 vorgesehen, die Entscheidung im Rat der Stadt für den 08.10.2026.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 13.2Jahresabschluss GELSENKANAL 2025Zur Vorlage · 25-30/01710 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01710 behandelt den Jahresabschluss 2025 der GELSENKANAL. Der Jahresüberschuss belief sich auf 6.310.383,45 €. Dieser Wert liegt unter dem Vorjahreswert von 6.868 T€, übertrifft jedoch die Wirtschaftsplanung von 5.592 T€. Maßgeblich für das Ergebnis waren Erstattungsbeiträge aus Bergbaubeteiligungen in Höhe von 1,43 Mio. €. Die Umsatzerlöse aus Abwassergebühren stiegen auf 84,47 Mio. €, wobei eine Gebührenunterdeckung von 671 T€ ermittelt wurde. Die Schmutzwassermenge erhöhte sich um 1,17 % auf 15,26 Mio. m³.
Der Materialaufwand belief sich auf 30.583 T€, während die Investitionen in die Abwasserinfrastruktur 13,8 Mio. € erreichten. Die Personalaufwendungen lagen bei 5,14 Mio. € für 74 Mitarbeitende. Die Zahlungen an Abwasserverbände stiegen auf 37,62 Mio. €. Die Anlagenintensität lag bei 87,46 % und die Eigenkapitalausstattung bei 17,39 %. Für das Jahr 2026 ist ein Ergebnis von rund 6,43 Mio. € geplant, wobei für den Zeitraum 2028 bis 2030 eine rückläufige Gewinnentwicklung erwartet wird. Als Risiken werden Treibstoffpreise, Lohnkosten, Lieferengpässe sowie die Zinsentwicklung bei der Umschuldung von Bankverbindlichkeiten in den Jahren 2028/2029 angeführt.
Es wird vorgeschlagen, dass der Betriebsausschuss die Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2025 entlastet. Der Rat der Stadt soll den Jahresabschluss 2025 feststellen, den Betriebsausschuss entlasten und die vollständige Ausschüttung des Jahresüberschusses an die Stadt Gelsenkirchen beschließen. Die Vorberatung im Betriebsausschuss ist für den 07.10.2026 und die Entscheidung im Rat für den 08.10.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 Gewinn Verlustrechnung Jahresabschluss GK 2025|Anlage 2 Vermögensplan Jahresabschluss GK 2025|Anlage 3 Bilanz Jahresabschluss GK 2025
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 07.10.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENKANAL · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 13.3Jahresabschluss 2024 der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung – GeKitaZur Vorlage · 25-30/01659 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01659 befasst sich mit dem Jahresabschluss 2024 der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung – GeKita. Für das Wirtschaftsjahr 2024 weist die Einrichtung einen Jahresüberschuss in Höhe von 4.386.998,84 Euro aus. Es ist vorgesehen, diesen Betrag dem bestehenden Gewinnvortrag zuzuführen, welcher sich laut Bilanz auf 12.225.650,66 Euro beläuft. Der Abschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treuhand West GmbH geprüft und erhielt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Die Vorlage sieht zwei Beschlussvorschläge vor. Erstens soll die Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung entlastet werden. Zweitens wird die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 durch den Rat der Stadt Gelsenkirchen sowie die Entlastung des Betriebsausschusses beantragt. Die Beratung der Vorlage ist für zwei Termine angesetzt: eine Vorberatung im Betriebsausschuss am 6. Oktober 2026 sowie eine Entscheidung im Rat der Stadt am 8. Oktober 2026.
Gegenstand der Prüfung war die Beurteilung von Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses sowie dessen Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und landesrechtlichen Vorschriften bezüglich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Prüfung umfasste zudem die Gesetzeskonformität und die Übereinstimmung des Lageberichts mit dem Jahresabschluss. Die Nachvollziehbarkeit der zukunftsorientierten Angaben der Betriebsleitung wurde auf Basis der zugrunde liegenden Annahmen untersucht, wobei kein eigenständiges Prüfungsurteil zu diesen Angaben abgegeben wurde. Finanzielle Belastungen oder Klimarelevanz wurden in der Vorlage verneint.
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Hauptdokument|Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 06.10.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 13.4Feststellung des Jahresabschlusses der Senioren- und Pflegeheime der Stadt Gelsenkirchen für das Wirtschaftsjahr 2025Zur Vorlage · 25-30/01450 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01450 befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses der Senioren- und Pflegeheime der Stadt Gelsenkirchen für das Wirtschaftsjahr 2025. Für diesen Zeitraum wurden Erträge in Höhe von 22.720.869,70 EUR und Aufwendungen von 24.339.516,18 EUR ausgewiesen, woraus sich ein Jahresfehlbetrag von 1.618.646,48 EUR ergibt. Dieser Fehlbetrag soll handelsrechtlich aus den Gewinnrücklagen sowie im Rahmen der Gemeinnützigkeit aus der Betriebsmittelrücklage nach § 58 Nr. 7a AO gedeckt werden.
Die Prüfung durch die Märkische Revision GmbH im Juni 2026 führte zu einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Gegenstand der Prüfung waren unter anderem die Beurteilung der Fortführungsprognose, die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie die Übereinstimmung von Lagebericht und Jahresabschluss. Die Bilanzsumme sank im Vergleich zum Vorjahr um 953.509,80 EUR auf 29.524.650,71 EUR. Das Eigenkapital belief sich zum 31.12.2025 auf 1.683.529,94 EUR, was einer Eigenkapitalquote von 5,7 % entspricht.
Die vorliegenden Beschlussvorschläge sehen vor, dass der Betriebsausschuss Senioren- und Pflegeheime die Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2024 entlastet. Zudem soll der Rat der Stadt den Jahresabschluss 2025 feststellen und den Betriebsausschuss entlasten. Die Beratung der Vorlage ist für den 07.10.2026 im Betriebsausschuss und für den 08.10.2026 im Rat der Stadt vorgesehen.
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- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 07.10.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses Seniorenhäuser · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 13.5Jahresabschluss 2025 der Gelsenkirchener Kommunalen Datenzentrale Emscher-LippeZur Vorlage · 25-30/01586 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01586 befasst sich mit dem Jahresabschluss 2025 der Gelsenkirchener Kommunalen Datenzentrale Emscher-Lippe. Der Entwurf sieht vor, dass der Betriebsausschuss der Gelsenkirchener Kommunalen Datenzentrale Emscher-Lippe die Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2025 entlastet. Zudem wird dem Rat der Stadt die Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2025 sowie die Entlastung des Betriebsausschusses vorgeschlagen.
Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz zum 31. Dezember 2025, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Ein Jahresgewinn in Höhe von 661.096,26 Euro soll an die Stadt ausgeschüttet werden. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TREUHAND WEST GmbH hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft und am 14. August 2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.
Die Beratung der Vorlage ist für den 1. Oktober 2026 im Betriebsausschuss der Gelsenkirchener Kommunalen Datenzentrale Emscher-Lippe sowie für den 8. Oktober 2026 im Rat der Stadt vorgesehen. Der Abschlussprüfer wird den Prüfungsbericht in der Sitzung des Betriebsausschusses erläutern.
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Hauptdokument|Pruefungsbericht zum Jahresabschluss 2025 der Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe gkd-el
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 14Bestellung von Vertretern
- 14.1Ersatzwahl von Mitgliedern der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-LippeZur Vorlage · 25-30/01742 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen soll über die Ersatzwahl eines Mitglieds für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage regelt die Neubesetzung eines Sitzes für die laufende Wahlperiode 2025/2030.
Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen Mitglieds aus dem Gremium. Das entsprechende Mitglied, ein Stadtverordneter, ist am 1. Juli 2026 verstorben. Gemäß § 50 Absatz 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rat verpflichtet, beim vorzeitigen Ausscheiden einer Person ein Nachfolgemitglied für die restliche Dauer der Wahlperiode mit einfacher Mehrheit zu wählen.
Die Stadt Gelsenkirchen ist als Mitglied im Zweckverband des Studieninstituts für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe vertreten. Die Entscheidung über die Entsendung des neuen Mitglieds in die Verbandsversammlung steht auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 8. Oktober 2026. Mit der Beschlussfassung wird die personelle Besetzung der Vertretung im Zweckverband für den verbleibenden Zeitraum der aktuellen Wahlperiode sichergestellt. Finanzielle Belastungen oder Auswirkungen auf die Klimabilanz werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · abgelehnt
Ergebnis: abgelehnt - 14.2Bestellung von Vertretern hier: Konferenz der RatsmitgliederZur Vorlage · 25-30/01745 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01745 regelt die Neubesetzung eines Vertreters für die Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der Ratssitzung vom 23. Januar 2026 war der Rat der Stadt Gelsenkirchen dazu angehalten, drei Delegierte für dieses Gremium zu bestimmen. Aufgrund des Todes eines bisherigen Stadtverordneten am 1. Juli 2026 ist eine Neubenennung erforderlich geworden.
Gemäß § 50 Absatz 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rat bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Gremium dazu verpflichtet, für die verbleibende Dauer der Wahlperiode 2025/2030 eine Nachfolge zu wählen. Die vorliegende Vorlage sieht die Benennung eines neuen Ratsmitglieds vor, um die Vertretung in der Konferenz des Städtetages sicherzustellen. Mit der Beschlussfassung wird zudem die Genehmigung für die im Rahmen dieser Tätigkeit erforderlichen Dienstreisen erteilt. Die Entscheidung über die Neubesetzung ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 8. Oktober 2026 vorgesehen. Finanzielle Belastungen oder Auswirkungen auf die Klimabilanz werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · abgelehnt
Ergebnis: abgelehnt - 14.3Bestellung von Vertreterinnen bzw. Vertretern für den Aufsichtsrat bei städtischen Beteiligungsgesellschaften und im Verwaltungsrat der Sparkasse GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01743 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01743 der Verwaltungskoordinierung sieht die Nachbesetzung von Vertretungen in verschiedenen Gremien städtischer Beteiligungsgesellschaften sowie im Verwaltungsrat der Sparkasse Gelsenkirchen vor. Anlass für die Vorlage ist das Ableben eines Stadtverordneten am 1. Juli 2026, wodurch die Mandate in mehreren Aufsichtsräten vakant geworden sind.
Der Rat der Stadt soll gemäß der Gemeindeordnung NRW neue Vertreter für die verbleibende Wahlperiode bestellen. Die geplanten Besetzungen umfassen Mitglieder für die Aufsichtsräte der ggw GmbH, der Wissenschaftspark Gelsenkirchen GmbH sowie der Wissenschaftspark Gelsenkirchen Projekte gGmbH. Zudem ist die Bestellung eines Ersatzmitglieds für einen Stadtverordneten im Aufsichtsrat der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH sowie eines stellvertretenden Mitglieds für einen Stadtverordneten im Aufsichtsrat der Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen mbH & Co. KG vorgesehen. Des Weiteren soll ein ordentliches Mitglied für den Verwaltungsrat der Sparkasse Gelsenkirchen bestimmt werden.
Für die Wahl in den Verwaltungsrat der Sparkasse Gelsenkirchen sind gesetzliche Ausschlussgründe nach dem Sparkassengesetz NRW zu beachten, die unter anderem die Zugehörigkeit zu bestimmten Dienstverhältnissen oder die Ausübung gewerblicher Bankgeschäfte regeln. Die Vorlage weist zudem auf das Vorschlagsrecht der AfD-Fraktion hin, welches bei der Nachbesetzung zu berücksichtigen ist. Die Entscheidung über die personellen Nachbesetzungen ist für die Sitzung des Rates am 8. Oktober 2026 vorgesehen.
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- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: vertagt - 14.3Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern - Antrag der AfD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01833 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion hat für die Ratssitzung am 8. Oktober 2026 einen Antrag gestellt, der die Behandlung eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes vorsieht. Der Antrag bezieht sich auf das Thema der Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern in zwei kommunalen Gremien.
Konkret geht es um die Besetzung von Stellvertreterposten im Aufsichtsrat der ggw GmbH sowie im Verwaltungsrat der Sparkasse Gelsenkirchen. Die Fraktion beantragt, diesen Punkt als Ergänzung zum bereits bestehenden Tagesordnungspunkt Ö 14.3 (Vorlagennummer 25-30/01743) in die Beratung des Rates aufzunehmen. Eine Entscheidung über die vorgeschlagene Ergänzung der Tagesordnung soll im Rahmen der genannten Sitzung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · mehrheitlich zugestimmt
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 14.4Vertretung der Stadt - gkd-el - im Dachverband Kommunale IT-Dienstleister (KDN)Zur Vorlage · 25-30/01556 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01556 regelt die personelle Vertretung der Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe (gkd-el) innerhalb des Dachverbandes Kommunaler IT-Dienstleister (KDN). Die Stadt ist Mitglied des Zweckverbandes KDN, dessen Satzung vorsieht, dass die Verbandsversammlung aus jeweils einem Vertreter der Verbandsmitglieder besteht.
Der Rat der Stadt soll beschließen, dass die Vertretung in der Verbandsversammlung des KDN durch den Stadtdirektor wahrgenommen wird. Als Stellvertreter für diese Funktion sollen weiterhin drei Personen aus der gkd-el fungieren.
Darüber hinaus sieht die Vorlage die Bestimmung einer Vertretung für den Verbandsausschuss des KDN vor. Hierfür wird vorgeschlagen, dass ein Mitarbeiter der gkd-el die Vertretung der Stadt in diesem Gremium weiterhin übernimmt. Die Stellvertretung für diese Position soll ebenfalls durch zwei weitere Mitarbeiter der gkd-el erfolgen.
Die Vorlage wird im Betriebsausschuss der Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe am 1. Oktober 2026 vorberaten, bevor sie am 8. Oktober 2026 im Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird. Finanzielle Belastungen oder Klimarelevanz werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · mehrheitlich zugestimmt
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
- 01.10.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: vertagt - 15Landtagswahl 2027 - Bildung von Kreiswahlausschüssen
- 15.1Benennung der sechs Beisitzerinnen bzw. Beisitzer sowie deren/ dessen persönlichen Stellvertretungen für den Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 73Zur Vorlage · 25-30/01756 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01756 befasst sich mit der Benennung von sechs Beisitzern sowie deren persönlichen Stellvertretern für den Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 73 (Gelsenkirchen I - Recklinghausen V) im Hinblick auf die Landtagswahl am 25. April 2027. Der Wahlkreis umfasst die Gelsenkirchener Stadtbezirke Mitte, Nord, West und Zweckel sowie die Stadt Gladbeck.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung sind die Räte der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen und der kreisangehörigen Stadt Gladbeck für die Wahl der Beisitzer zuständig. Das Verfahren sieht vor, dass die beteiligten Vertretungen im Einvernehmen über die Zusammensetzung des Ausschusses entscheiden. Basierend auf den Ergebnissen der letzten Kommunalwahl wurde eine Verteilung von jeweils zwei Beisitzern für die SPD, die AfD und die CDU ermittelt.
Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsanteile im Wahlkreis entfallen vier der sechs Sitze auf die Stadt Gelsenkirchen und zwei Sitze auf die Stadt Gladbeck. Der Rat der Stadt Gelsenkirchen soll die Beisitzer und Stellvertreter beschließen und dem Rat der Stadt Gladbeck zur einvernehmlichen Beschlussfassung vorschlagen. Mit der Besetzung der Stellen ist die Gewährung eines Sitzungsgeldes für die Beisitzer verbunden, welches sich nach der Entschädigungsverordnung richtet.
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- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · mehrheitlich zugestimmt
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: vertagt - 15.2Benennung der sechs Beisitzerinnen bzw. Beisitzer sowie deren/ dessen persönlichen Stellvertretungen für den Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 74Zur Vorlage · 25-30/01757 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01757 regelt die Besetzung des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis 74 Gelsenkirchen II im Hinblick auf die Landtagswahl am 25. April 2027. Der Wahlkreis 74 umfasst die Stadtbezirke Gelsenkirchen Mitte, Gelsenkirchen Ost und Gelsenkirchen Süd.
Gemäß den Vorgaben des Landeswahlgesetzes setzt sich der Kreiswahlausschuss aus der Kreiswahlleiterin als Vorsitzende sowie sechs Beisitzern und Beisitzern zusammen. Der Rat der Stadt ist für die Wahl dieser sechs Mitglieder sowie für die Benennung ihrer jeweiligen persönlichen Stellvertretungen zuständig. Die Vorlage sieht vor, dass die Ratsmitglieder sich zur Besetzung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können. Ein solcher Beschluss ist mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder ausreichend. Sollte keine Einigung auf einen einheitlichen Vorschlag erzielt werden, erfolgt die Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang.
Mit der Berufung der Beisitzer und Stellvertreter ist gemäß der Landeswahlordnung die Gewährung eines Sitzungsgeldes verbunden. Die Vergütung richtet sich nach der geltenden Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an den Ausschusssitzungen. Der Rat der Stadt soll über die vorliegende Vorlage in der Sitzung am 8. Oktober 2026 entscheiden.
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- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · mehrheitlich zugestimmt
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: vertagt - 16Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten
- 16.1Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten - Antrag der WIN-Ratsgruppe -Zur Vorlage · 25-30/01766 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe WIN hat einen Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt „Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten“ auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 8. Oktober 2026 zu setzen. Hintergrund der Anfrage ist die Bildung der Ratsgruppe WIN am 23. August 2026 durch den Zusammenschluss von bisher fraktions- und gruppenlosen Stadtverordneten.
Durch diesen Zusammenschluss im Sinne der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen verändert sich das Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Gelsenkirchen. Im Rahmen des beantragten Tagesordnungspunktes sollen die daraus resultierenden Folgen für die Besetzung von Ausschüssen, Betriebsausschüssen, Beiräten und weiteren Gremien behandelt werden. Dies umfasst insbesondere die Neuberechnung der Sitzverteilung gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie die daraus folgenden Umbesetzungen und die Benennungen durch die Ratsgruppe WIN.
Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt dem Antrag derzeit noch nicht bei. Die Ratsgruppe WIN befindet sich dazu im Austausch mit der Verwaltung sowie den übrigen Fraktionen und Gruppen, um eine einvernehmliche Lösung durch einen einheitlichen Wahlvorschlag zu erreichen. Ein entsprechender Vorschlag soll rechtzeitig vor der Abstimmung nachgereicht werden. Zudem wird die Verwaltung gebeten, die Sitzverteilung für die betroffenen Gremien vorab neu zu berechnen.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · vertagt
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: vertagt - 16.1Neubesetzung der Ausschüsse gemäß § 50 Abs. 3 Satz 8 GO NRWZur Vorlage · 25-30/01748 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund der Bildung der neuen Ratsgruppe „WIN“ durch zwei ehemalige Einzelmandatsträger ist eine Neubesetzung der Ausschüsse Nummer 1 bis 17 erforderlich. Da die Zusammensetzung der Ausschüsse infolge der neuen Ratsgruppe nicht mehr dem Verhältnis der Fraktionen und Gruppen entspricht, besteht gemäß § 50 Abs. 3 Satz 8 GO NRW eine Neubesetzungspflicht.
Nach Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens ändert sich die Sitzverteilung der insgesamt 21 zu vergebenden Sitze. Während die SPD ihre Anzahl von sieben auf sechs Sitze reduziert, erhält die Ratsgruppe WIN einen Sitz. Die Sitzzahlen der CDU, der GRÜNEN, der Linken, der FDP sowie von TIERSCHUTZ GUT bleiben unverändert.
Als Beschlussvorschlag liegt die Feststellung der Neubesetzungspflicht sowie die Wahl der Mitglieder entweder durch einen einheitlichen Wahlvorschlag aller Fraktionen und Gruppen oder nach dem Verhältniswahlverfahren vor. Die innere Struktur der Ausschüsse sowie die Verteilung der Ausschussvorsitze bleiben von dieser Neubesetzung unberührt. Zur Bestimmung der Reihenfolge der Vertretung von Ausschussmitgliedern und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern wird die alphabetische Reihenfolge der Fraktionen und Ratsgruppen vorgeschlagen, wobei abweichende Anträge zur persönlichen Stellvertretung möglich sind. Eine Änderung der Ausschussgröße wird nicht angestrebt, um rechtliche Risiken und neue Zuteilungsverfahren zu vermeiden. Es entstehen durch die Neubesetzung keine neuen finanziellen Auswirkungen gegenüber der bisherigen Situation.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · vertagt
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: vertagt - –Beiratsangelegenheiten hier: Umbesetzungen der Ratsgruppe WINZur Vorlage · 25-30/01825 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat im Rahmen der Beschlussvorlage 25-30/01825 Änderungen in der Besetzung der Beiräte beschlossen. Die Neubesetzung der Gremien erfolgt auf Antrag der Ratsgruppe WIN, die infolge ihrer Bildung die entsprechenden Umbesetzungen beantragt hat.
Im Beirat für Senioren wird eine sachkundige Einwohnerin als neues Mitglied nachgewählt. Sie ersetzt in diesem Gremium ein bisheriges Mitglied, das sowohl als sachkundige Einwohnerin als auch als Stadtverordnetter tätig war.
Ebenso wurde im Beirat für Menschen mit Behinderung eine personelle Änderung vorgenommen. Eine sachkundige Einwohnerin tritt dem Beirat bei und übernimmt den Sitz eines bisherigen Mitglieds, welches als Stadtverordnetter im Gremium vertreten war.
Die rechtliche Grundlage für diese Nachbesetzungen bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach bestimmt die Gruppe, der das ausscheidende Mitglied angehörte, die Nachfolge. Während die Nachfolge von Stadtverordnetten durch die Gruppe festgelegt wird, erfolgt die Bestellung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern durch den Rat der Stadt. Die finanziellen Auswirkungen der personellen Änderungen liegen im Rahmen der geltenden Entschädigungsverordnung.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · einstimmig zugestimmt
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: vertagt - –Ausschussangelegenheit hier: Umbesetzung durch die Fraktion Die LinkeZur Vorlage · 25-30/01834 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat eine Änderung in der Besetzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration beantragt. Mit einem Schreiben vom 7. Oktober 2026 wurde die Nachbesetzung eines vakanten Mandats im genannten Ausschuss angefordert.
Nach dem Ausscheiden des bisherigen Mitglieds aus der Fraktion Die Linke soll ein neuer Stadtverordnetter für diesen Ausschuss nominiert werden. Die aktuelle Besetzung des Ausschusses wurde zuvor in der Ratssitzung vom 11. Dezember 2025 nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen festgelegt.
Der Rat der Stadt wird im Rahmen der Sitzung am 8. Oktober 2026 über den vorliegenden Beschlussvorschlag entscheiden. Durch die Umbesetzung entstehen finanzielle Auswirkungen im Rahmen der geltenden Entschädigungsverordnung. Eine Klimarelevanz des Vorgangs liegt nicht vor.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · einstimmig zugestimmt
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: vertagt - 17Sitzungsplan und Sitzungskalender für die Vertretungsgremien für das Jahr 2027Zur Vorlage · 25-30/01699 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01699 legt den Sitzungsplan und den Sitzungskalender für die Vertretungsgremien der Stadt Gelsenkirchen für das Jahr 2027 fest. Die Planung umfasst die Beratungszyklen im Zeitraum vom 12. Januar 2027 bis zum 9. Dezember 2027.
Der vorliegende Plan orientiert sich an der Struktur, die der Rat der Stadt durch Beschluss vom 18. Dezember 2025 für die aktuelle Wahlperiode festgelegt hat. Die detaillierte textliche und tabellarische Darstellung der Sitzungstermine ist in den Anlagen der Vorlage enthalten.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist der Vorschlag der Verwaltung, den letzten Sitzungszyklus des Jahres 2027 zeitlich zu strecken. Die letzte Ratssitzung, in der die Verabschiedung des Haushaltsplans für das Folgejahr vorgesehen ist, soll eine Woche später als in den vorangegangenen Zyklen stattfinden. Diese zeitliche Anpassung dient der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Sitzungsvorbereitung. Die Verwaltung beabsichtigt damit, den Zeitraum zu nutzen, um notwendige Änderungen in den Haushaltsvorlagen zu berücksichtigen, die aus der abschließenden Vorberatung im Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss hervorgehen.
Die Vorlage durchläuft im Oktober 2026 zunächst die Vorberatung im zuständigen Ausschuss und wird anschließend dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt.
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Hauptdokument|Anlage 1 Sitzungsplan|Anlage 2 Sitzungskalender|Anlage 3 Sitzungskalender 2027
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei der Produktgruppe 3603 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien - Hier: Hilfen zur ErziehungZur Vorlage · 25-30/01806 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen wird im Rahmen der Sitzung am 8. Oktober 2026 über eine Beschlussvorlage zur Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen entschieden. Die Vorlage der Stadtkämmerei und Finanzen betrifft die Produktgruppe 3603, welche die Hilfe für junge Menschen und ihre Familien umfasst, mit einem spezifischen Fokus auf die Hilfen zur Erziehung.
Es wird die Zustimmung beantragt, Transferaufwendungen sowie Transferauszahlungen bis zu einer Höhe von jeweils 20.500.000 Euro überplanmäßig zu leisten. Die Deckung dieser Mittel soll im Rahmen der Gesamtbewirtschaftung des Haushalts 2026 erfolgen.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die Hilfen zur Erziehung als Pflichtaufgabe nach dem SGB VIII zu klassifizieren sind. In der Periode von 2021 bis 2025 seien die Gesamtaufwendungen in diesem Bereich um etwa 69 Prozent gestiegen. Dieser Anstieg resultiere aus steigenden Fallzahlen sowie einem zunehmenden Entgeltniveau bei ambulanten, teil- und vollstationären Hilfen. Da das aktuelle Zahlungsbudget nach derzeitiger Prognose nur bis Anfang November 2026 ausreicht, wird die Bereitstellung der Mittel als notwendig dargestellt, um den gesetzlichen Schutzauftrag des Kindeswohls zu gewährleisten. Da die Erheblichkeitsgrenze gemäß der Gemeindeordnung NRW überschritten wird, ist die Entscheidung über diesen Bedarf dem Rat vorbehalten.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · mehrheitlich zugestimmt
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: vertagt - 19Mitteilungen und Anfragen
- 19.1Mündliche Mitteilungen
- 19.2Mitteilungen
- 19.2.1Überschreitung der Wesentlichkeitsgrenze Baumaßnahme - Sanierung Kunstrasenplatz Buerscher HCZur Vorlage · 25-30/01569 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stabsstelle Sportangelegenheiten informiert den Rat der Stadt über die Überschreitung der Wesentlichkeitsgrenze bei der Baumaßnahme zur Sanierung des Kunstrasenplatzes des Buerscher HC. Gemäß der Kommunalen Haushaltsverordnung ist das Vertretungsorgan zu unterrichten, wenn sich die Gesamtzahlungen einer Maßnahme des Finanzplans wesentlich erhöhen. In der Haushaltssatzung der Stadt Gelsenkirchen für das Haushaltsjahr 2026 wird eine Erhöhung als wesentlich definiert, wenn sie mehr als 40 Prozent der ursprünglichen Kosten beträgt und eine Abweichung von mindestens 100.000 Euro vorliegt oder wenn Erhöhungen ab 500.000 Euro erreicht werden.
Für die Sanierung des Kunstrasenplatzes waren ursprünglich 250.000 Euro im Haushalt veranschlagt, aufgeteilt auf die Jahre 2025 und 2026 mit jeweils 125.000 Euro. Im Rahmen des öffentlich ausgeschriebenen Vergabeverfahrens lagen die eingegangenen Angebote über der ursprünglichen Kostenberechnung. Nach der Auswertung der Angebote belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme auf 405.204 Euro. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 155.204 Euro gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsansatz. Die Finanzierung dieses Mehrbedarfs erfolgt über Mittel der Sportpauschale. Mit der vorliegenden Mitteilungsvorlage wird die Berichtspflicht gegenüber dem Rat der Stadt erfüllt.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: vertagt - 19.2.2Anfrage der Stadtverordneten Frau Peipe - Steigende Wohnkosten bei der Grundsicherung -Zur Vorlage · 25-30/01740 · Mitteilungsvorlage
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Im Rahmen einer Anfrage im Rat der Stadt Gelsenkirchen vom 3. September 2026 wurden Informationen zu den Auswirkungen steigender Wohn-, Betriebs- und Heizkosten auf die Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen der Grundsicherung angefordert. Die Fragestellerin verwies dabei auf die Entwicklung in anderen Kommunen und bat um eine Bezifferung der für Gelsenkirchen zu erwartenden zusätzlichen Belastungen für den städtischen Haushalt sowie um eine Einschätzung der Kostenentwicklung für das Jahr 2027.
Die Verwaltung teilte mit, dass für das Jahr 2026 nach aktuellem Stand keine wesentliche Überschreitung des veranschlagten Planansatzes von 146,529 Millionen Euro zu erwarten sei. Eine isolierte Bezifferung der Kosten, die allein auf gestiegene Wohn- und Heizkosten zurückzuführen sind, sei derzeit nicht möglich, da diese Entwicklungen bereits in die laufende Prognose und die bestehenden Haushaltsansätze einfließen.
Für das Jahr 2027 geht die Verwaltung von einem Anstieg der KdU-Ausgaben aus. Als wesentliche Faktoren werden die zum 1. Januar 2027 vorgesehenen höheren Mietobergrenzen sowie die weitere Entwicklung der Miet-, Betriebs- und Heizkosten genannt. Der Planansatz für 2027 wurde bereits mit einem Betrag von 147,262 Millionen Euro bemessen und berücksichtigt die absehbare Kostenentwicklung. Eine darüber hinausgehende, belastbare Bezifferung zusätzlicher Belastungen könne aufgrund bestehender Unsicherheiten aktuell nicht erfolgen. Die Kostenentwicklung wird im Rahmen des Haushaltscontrollings fortlaufend überwacht.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: vertagt - –Anfrage des Stadtverordneten Herrn Specht - Operationsplan Deutschland -Zur Vorlage · 25-30/01778 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage eines Stadtverordneten zur Informationslage zum sogenannten Operationsplan Deutschland (OPLAN DEU) hat die Verwaltung eine Stellungnahme abgegeben. Der Operationsplan umfasst militärische Planungen zur Landes- und Bündnisverteidigung sowie die erforderlichen zivilen Unterstützungsleistungen. Da das Gesamtdokument der Bundeswehr als geheim eingestuft ist, liegt der Stadt Gelsenkirchen lediglich eine aufbereitete Information vor, die als „Nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert ist.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Operationsplan fortlaufend weiterentwickelt wird. Für die kommunale Ebene sind dabei vor allem die Schnittstellen zwischen militärischen Anforderungen und zivilen Aufgaben relevant. Ein fachlicher Austausch mit Vertretern der Bundeswehr sowie weiteren zuständigen Stellen findet im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit statt. Dabei stehen die Berührungspunkte zwischen militärischer und ziviler Planung im Fokus.
Die Koordination der Informations- und Abstimmungsprozesse innerhalb der Stadtverwaltung erfolgt durch das Referat Feuerwehr. Die Einbeziehung der zuständigen Organisationseinheiten erfolgt nach Bedarf und Aufgabenbereich. Als Konsequenz aus den Anforderungen an Bevölkerungsschutz, Krisenmanagement und zivile Verteidigung sollen die kommunalen Strukturen und Planungen kontinuierlich überprüft werden. Die Feuerwehr soll dabei die entsprechenden Aufgaben bündeln und die internen sowie externen Zusammenarbeit weiterentwickeln.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: vertagt - –Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2026 in der Zeit vom 01.01.2026 bis 31.08.2026Zur Vorlage · 25-30/01735 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt eine Mitteilungsvorlage zur Kenntnisnahme über über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. August 2026 vor. Die Vorlage erläutert die rechtlichen Grundlagen nach der Gemeindeordnung NRW, die Überschreitungen von Haushaltsansätzen in unabweisbaren Einzelfällen ermöglicht.
Gemäß der Haushaltssatzung 2026 obliegt die Entscheidung über solche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen dem Stadtkämmerer, sofern bestimmte Wertgrenzen von jeweils ein Promille des jeweiligen Planvolumens nicht überschritten werden. Bei Überschreitung dieser Grenzen liegt die Entscheidungskompetenz beim Rat der Stadt.
Im Berichtszeitraum wurde von den bestehenden Befugnissen Gebrauch gemacht. Die Verwaltung gab die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im konsumtiven Teilhaushalt in Höhe von 892.410,50 Euro. Zudem wurden über- und außerplanmäßige Auszahlungen im konsumtiven Teilhaushalt mit einem Gesamtvolumen von 562.244,64 Euro sowie im investiven Teilhaushalt in Höhe von 3.225.101,00 Euro genehmigt. Die Deckung dieser zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen ist laut der Vorlage gewährleistet. Der Rat der Stadt erhält diese Informationen im Rahmen der Sitzung am 8. Oktober 2026 zur Kenntnisnahme.
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Hauptdokument|Anlage 1 - konsumtiver Teilhaushalt Haushalt 01.01. -31.08.2026|Anlage 2 - investiver Teilhaushalt Haushalt 01.01. - 31.08.2026
Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: vertagt - –Anfrage des Stadtverordneten Herrn Specht – Finanznot der Volkshochschulen -Zur Vorlage · 25-30/01784 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage eines Stadtverordneten zur finanziellen Situation der Volkshochschulen (vhs) Gelsenkirchen hat die Verwaltung Informationen zur Budgetentwicklung und zur Sicherung des Kursangebots vorgelegt. Die vhs Gelsenkirchen erhält ihre jährliche Bildungspauschale auf Basis des Weiterbildungsgesetzes NRW. Während ursprünglich eine jährliche Dynamisierung von 2 % vorgesehen war, wurde diese für das Jahr 2025 auf 1 % gesenkt und für 2026 eingefroren. Infolgedessen blieb das Bildungsbudget für die Jahre 2025 und 2026 mit jeweils 816.883,32 € unverändert.
Zusätzlich fließen Fördermittel des Landes für Kurse des zweiten Bildungswegs sowie Bundesmittel für Integrations- und Berufssprachkurse an die Einrichtung. Die Höhe dieser Mittel ist an das jeweilige Kursangebot gebunden. Im aktuellen Haushaltsentwurf des Bundes ist eine Kürzung der Mittel für Integrationskurse gegenüber dem Haushalt 2026 um etwa die Hälfte vorgesehen, wobei das endgültige Ausmaß der Kürzungen im Gesamtprogramm Sprache nach Abschluss der Haushaltsdebatten im Bund noch nicht feststeht.
Die Verwaltung gibt an, dass derzeit keine Streichung von Kursangeboten notwendig ist und die Personalkosten gesichert sind. Ein konkreter zusätzlicher Finanzbedarf für den nächsten Haushalt lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffern, da die künftige Förderkulisse des Bundes sowie die finanziellen Auswirkungen einer gesetzlichen Neuregelung zur Selbstständigkeit derzeit nicht absehbar sind.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: vertagt - 19.3AnfragenErgebnis: vertagt