Aufhebung des Beschlusses zur Einstellung von Mitteln in Höhe von 20.000 Euro für das Haushaltsjahr 2025 als Komplementärmittel zum Förderprogramm für Denkmalschutz des MHKBD
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Bauordnung und Bauverwaltung sieht die Aufhebung eines Beschlusses vor, der die Einstellung von Mitteln in Höhe von 20.000 Euro für das Haushaltsjahr 2025 vorsah. Bei diesen Mitteln handelte es sich um Komplementärmittel zum Förderprogramm für Denkmalschutz des MHKBD.
Der Hintergrund der Vorlage liegt in einem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rahmen des Haushaltsberatungsverfahrens. Die Fraktion hatte beantragt, für das Haushaltsjahr 2025 Mittel in Höhe von 30.000 Euro als Komplementärmittel einzustellen, um private Denkmaleigentümer bei kleineren denkmalpflegerischen Maßnahmen zu unterstützen. In einer Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal- und Digitalisierungsausschusses am 05.12.2024 wurde die beantragte Summe auf 20.000 Euro gesenkt und dem Antrag einstimmig zugestimmt.
Die Umsetzung dieser Maßnahme konnte jedoch nicht erfolgen. Voraussetzung für die Gewährung der Pauschalzuweisungen des Landes ist die Veranschlagung kommunaler Komplementärmittel. Da die Mittel für das Jahr 2025 erst nach der Antragsfrist, die am 30.09.2024 endete, in den städtischen Haushalt eingebracht wurden, konnten die Pauschalzuweisungen für 2025 nicht mehr beantragt werden. Für das Haushaltsjahr 2026 stehen aufgrund der Haushaltslage keine erneuten Komplementärmittel zur Verfügung, und eine Übertragung aus dem Haushalt 2025 ist nicht möglich.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026einstimmig zugestimmt
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