Fortführung der Denkmalliste: Buerscher Grüngürtel in Gelsenkirchen-Buer, bestehend aus Stadtwald, Hauptfriedhof und Berger Anlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/00958 befasst sich mit der Eintragung des Buerschen Grüngürtels in Gelsenkirchen-Buer als Gartendenkmal gemäß § 2 DSchG NRW in die Denkmalliste der Stadt Gelsenkirchen. Das betreffende Objekt umfasst die Teilbereiche Stadtwald, Hauptfriedhof und Berger Anlagen.
Die Vorlage basiert auf einer fachlichen Prüfung durch das Denkmalfachamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Das LWL hat die Eintragung beantragt, da das Objekt historische, wissenschaftliche und städtebauliche Bedeutung aufweist, insbesondere als Dokument der Grünflächenplanung und Siedlungsentwicklung zwischen dem ausgehenden 19. und der Mitte des 20. Jahrhunderts. Die Verwaltung schließt sich der Bewertung des LWL voll inhaltlich an und hält die Eintragung in die Denkmalliste für erforderlich, da die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Gartendenkmal vorliegen.
Die Stadt Gelsenkirchen ist als Untere Denkmalbehörde gemäß § 2 DSchG NRW zur Eintragung von Bau- oder Gartendenkmalen in die Denkmalliste verpflichtet. Zur Beurteilung der Denkmaleigenschaft ist die fachgutachterliche Bewertung der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen heranzuziehen. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für die Sitzungstermine der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 11.06.2026 sowie des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses am 17.06.2026 vorgesehen. Eine Kartierung des Denkmalumfangs liegt der Vorlage bei.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1496384
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Kartierung des Denkmalumfangs
Beratungsfolge
- 17.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 11.06.2026zur Kenntnis genommen
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