Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Anträge gemäß § 7 und § 14 der Geschäftsordnung
- 2.1Zustand und Nutzungsperspektiven der St.-Josef-Kirche in Scholven - Antrag der AfD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01270 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 25-30/01270 einen Antrag gestellt, den Punkt „Zustand und Nutzungsperspektiven der St.-Josef-Kirche in Scholven“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses am 17. Juni 2026 zu setzen.
Der Antrag bezieht sich auf das Gelände der ehemaligen Pfarrkirche St. Josef an der Budde Straße 37. Die Fraktion führt an, dass sich das Areal seit mehreren Jahren in einem ungeordneten Zustand befinde und es auf dem Gelände zu Vandalismus, Einbrüchen sowie unbefugter Nutzung komme. Es wird darauf verwiesen, dass nach der Aufgabe und Profanierung des Gebäudes im Jahr 2018 verschiedene Planungen, wie etwa seniorengerechte Wohnungen, eine Kindertagesstätte oder eine Wohnbebauung durch die Deutsche Reihenhaus AG, im Raum standen und ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wurde, eine Umsetzung dieser Vorhaben jedoch bislang nicht erfolgt ist.
Die AfD-Ratsfraktion beantragt daher einen Sachstandsbericht der Verwaltung. Dieser soll die Bewertung der Stadt zum Zustand des Areals und zum Entwicklungsfortschritt enthalten sowie Informationen über ergriffene oder beabsichtigte Maßnahmen zur Sicherung des Geländes liefern. Zudem wird nach dem derzeitigen Eigentümer des Grundstücks sowie nach dem aktuellen Planungsstand hinsichtlich einer Nachnutzung und dem Kontakt zum Eigentümer oder zu potenziellen Investoren gefragt.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- –Unwirksamkeit des Regionalplans Ruhr durch das Urteil des OVG Münster – Feststellung der unmittelbaren Auswirkungen auf die Stadtplanung in Gelsenkirchen - Dringlichkeitsantrag der CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01338 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat einen Dringlichkeitsantrag gestellt, um die Auswirkungen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster auf die Stadtplanung in Gelsenkirchen zu thematisieren. Das Urteil vom Juni 2026 hat den Regionalplan Ruhr für unwirksam erklärt. Die Fraktion beantragte, diesen Punkt auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses am 17.06.2026 zu setzen.
Mit dem Antrag wird ein Beschluss vorgeschlagen, wonach die Verwaltung beauftragt wird, dem Ausschuss bis zur nächsten Sitzung einen umfassenden Bericht vorzulegen. Dieser Bericht soll die konkreten Folgen der Gerichtsentscheidung für das Stadtgebiet untersuchen. Die Schwerpunkte der Untersuchung sollen der Wohnungsbau und das Gewerbe sein, insbesondere im Hinblick auf gefährdete oder blockierte Projekte. Zudem soll die Verwaltung die Konsequenzen für die Energiewende, den Ausbau erneuerbarer Energien sowie den Schutz von Grünflächen und Frischluftschneisen darlegen. Ein weiterer Fokus des Berichts soll die Sicherstellung der Planungssicherheit durch baurechtliche Übergangslösungen liegen, um einen planlosen Zustand zu vermeiden.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass durch den Wegfall der regionalplanerischen Grundlagen die Basis für die kommunale Bau- und Entwicklungsplanung entfallen sei. Es bestehe die Notwendigkeit, Klarheit über die Fortführung von Projekten zu schaffen, um Rechtsunsicherheit und Investitionsstopps zu verhindern.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 3Bebauungsplanverfahren
- 3.1Bebauungsplan Nr. 452 der Stadt Gelsenkirchen "Quartiersentwicklung Bülse" zwischen Zweckeler Straße - Endemannstraße - Honigmannstraße/Forstweg - Stadtgrenze zu Gladbeck - Aufstellungsbeschluss -Zur Vorlage · 25-30/01048 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01048 betrifft den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 452 „Quartiersentwicklung Bülse“. Ziel des Vorhabens ist die Mobilisierung von Bauland für eine generationsübergreifende Wohnnutzung auf einer Fläche von circa 63.092 m² (6,3 ha) im Stadtteil Scholven. Der Planungsbereich umfasst die Umwidmung ehemaliger Sportplatzflächen, einer Tennis-/Paddelhalle sowie landwirtschaftlicher Flächen und Teile des Bebauungsplans Nr. 115. Begrenzt wird das Gebiet durch die Zweckeler Straße, Endemannstraße, Honigmannstraße, den Forstweg und die Stadtgrenze zu Gladbeck. Der Beschluss soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Normalverfahren erfolgen.
Im Rahmen des Verfahrens werden die Auswirkungen der Planung auf den Klimaschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel prognostiziert. Da der Rat der Stadt am 11.07.2019 den „Klimanotstand“ beschlossen hat, wird die Klimarelevanz der Planung vorausgesetzt. Im weiteren Verlauf wird geprüft, ob durch die Umsetzung nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Klima zu erwarten sind. Sollten erhebliche Umweltauswirkungen vorliegen, erfolgt eine Untersuchung auf klimafreundlichere Alternativen sowie auf Festsetzungen zur Minimierung dieser Auswirkungen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden im Entwurf des Bauleitplans dargelegt.
Der vorgesehene Beratungsablauf sieht eine Anhörung in der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 11.06.2026, eine Vorberatung im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss am 17.06.2026 sowie eine Entscheidung im Rat der Stadt am 09.07.2026 vor. Der Aufstellungsbeschluss löst keine finanziellen Belastungen aus.
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Hauptdokument|Anlage Plan f. BPL. Nr. 452 Quartiersentwicklung Bülse
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 3.2Bebauungsplan Nr. 459 der Stadt Gelsenkirchen "Einzelhandelsentwicklung am Campus Rotthausen" zwischen Schonnebecker Straße - Evangelische Kirche Rotthausen - Am Dahlbusch - Karl-Meyer-Straße - Aufstellungsbeschluss -Zur Vorlage · 25-30/01214 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen legt dem Rat der Stadt einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 459 mit dem Titel „Einzelhandelsentwicklung am Campus Rotthausen“ vor. Das Vorhaben umfasst ein rund 13.899 m² großes Areal im Stadtteil Rotthausen, das durch die Schonnebecker Straße, die Evangelische Kirche Rotthausene, den Am Dahlbusch und die Karl-Meyer-Straße begrenzt wird.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für eine Einzelhandelsentwicklung auf Flächen der Evangelischen Emmaus Kirchengemeinde Gelsenkirchen. Geplant ist die Errichtung eines Discounters mit etwa 1.054 m² Verkaufsfläche sowie eines Drogeriemarktes mit etwa 800 m² Verkaufsfläche. Dieses Vorhaben ist Teil einer Gesamtmaßnahme, die auch die Entwicklung eines Gemeindecampus sowie den Neubau einer Kindertagesstätte an der Steeler Straße vorsieht. Die Umsetzung der Einzelhandelsflächen ist an die gleichzeitige Entwicklung der sozialen Angebote und die Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung gebunden.
Das Verfahren ist als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch vorgesehen. Der Plan soll die Ziele des Regionalplans Ruhr sowie des Einzelhandelskonzepts der Stadt berücksichtigen. Der Geltungsbereich umfasst zudem angrenzende Verkehrsflächen, um die zukünftige Verkehrsabfolge zu prüfen. Der Aufstellungsbeschluss selbst löst keine Kosten aus. Die Entscheidung über die Aufstellung wird im Rat der Stadt erwartet.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 4Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 58 BO Steinhausstraße / Günnigfelder Straße in BochumZur Vorlage · 25-30/01169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung sieht den Feststellungs- und Abwägungsbeschluss über die Änderung 58 BO Steinhausstraße / Günnigfelder Straße des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vor. Die Änderung umfasst Plan, Textteil sowie eine Begründung einschließlich eines Umweltberichts. Ziel des Verfahrens ist es, die Darstellung des betreffenden Gebiets im GFNP anzupassen, wobei eine überwiegende Darstellung als Wohnbaufläche angestrebt wird. Im Bereich der ehemaligen Güterbahnstrecke sollen die Trasse des Radschnellweges RS 1 sowie angrenzende Bereiche als Grünfläche ausgewiesen werden. Ergänzend zur Wohnraumschaffung ist die Ansiedlung einer Kindertagesstätte vorgesehen.
Das Verfahren basiert auf der Prüfung des Standorts zur Wohnbauentwicklung, um dem quantitativen und qualitativen Defizit beim Wohnraumangebot in Bochum zu begegnen. Die Vorlage berücksichtigt die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie aus der förmlichen Beteiligung. Der Aufstellungsbeschluss in Gelsenkirchen wurde bereits am 28.02.2024 im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss sowie am 21.03.2024 im Rat der Stadt gefasst.
Ein abschließender Feststellungsbeschluss erfordert die gleichlautende Entscheidung der Räte aller sechs Städte der Planungsgemeinschaft. Nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Gelsenkirchen wird das Verfahren beim zuständigen Landesministerium zur Genehmigung eingereicht. Die Wirksamkeit der Änderung tritt mit der Veröffentlichung in den amtlichen Verkündungsorganen ein.
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Hauptdokument|Änderungsplan|Erstausfertigung|Begründung|Umweltbericht|Synoptische Darstellung der in der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung|Synoptische Darstellung der in der förmlichen Beteiligung und öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) 2.1 für Schalke-Nord
- –Beschluss der Änderungen des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-NordZur Vorlage · 25-30/01070 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Änderung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-Nord vor. Ziel ist die Überführung der Zukunftspartnerschaft Wohnen in eine Stadtperspektive. Der Rat der Stadt soll die Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung des geänderten IEK 2.1 für den Zeitraum 2026 bis 2036 beschließen sowie die Einzelmaßnahmen in die kurz- und mittelfristige Haushaltsplanung aufnehmen.
Die Vorlage umfasst verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Kostenstrukturen. Die Erweiterung der Beleuchtung am Blauen Band in der Kurt-Schumacher-Straße ist mit etwa 240.000 € veranschlagt, wobei eine Fertigstellung bis August 2026 vorgesehen ist. Für die Umnutzung der Kirche St. Joseph sind eine Machbarkeitsstudie über 140.000 € sowie Planung und Umsetzung mit 7.500.000 € vorgesehen. Das Projekt Haus der Vereine in der Uechtingstraße umfasst eine Machbarkeitsstudie über 102.000 € sowie Planung und Umsetzung mit 2.750.000 €. Zudem ist die Sicherung des ehemaligen Schalker Bahnhofs mit etwa 620.000 € geplant.
Durch neue Hochbauprojekte erhöhen sich die Gesamtkosten des Vorhabens auf 21.050.000 €. Eine Förderquote von 70 % durch Bundes- und Landesmittel aus der Städtebauförderung ist vorgesehen. Für die Projekte St. Joseph, Haus der Vereine und Blaues Band sollen Akteure bis zu 20 % der Gesamtkosten bzw. zwei Drittel des verbleibenden Eigenanteils der Stadt Gelsenkirchen tragen. Die jährlichen Nettofolgekosten belaufen sich auf 322.807,89 €. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt vorhandener Zuwendungsbescheide, der Finanzierbarkeit der Eigenanteile und der Sicherung von Förderzugängen. Die Kosten sind im Haushalt 2026 veranschlagt.
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Hauptdokument|Vorlage-Anlage 1 IEK 2.1, Schalke Nord, Stand 18-05-2026 k|IEK-Anlage 01 Gebietskulisse IEK 2 1 SN|IEK-Anlage 02 IEK neue Abgrenzung Schalke-Nord|IEK-Anlage 03 Kosten- und Finanzierungplan|Vorlage-Anlage 2 Maßnahmenprogramm|Vorlage-Anlage 3 Stadtperspektive Gelsenkirchen 2032
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · ohne Abstimmung
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5.2Beschluss der Erweiterung der Gebietskulisse IEK 2.1 für Schalke-NordZur Vorlage · 25-30/01090 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stabsstelle Zukunftspartnerschaft Wohnen/Stadterneuerung sieht eine Erweiterung der Gebietskulisse des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-Nord vor. Das Ziel ist die Anpassung der Gebietsabgrenzung, die bereits am 26.06.2025 beschlossen wurde, um neue Projekte in das Stadtumbaugebiet gemäß §171b BauGB einzubeziehen. Konkret geht es um die Umnutzung der Kirche St. Joseph sowie die Erweiterung der Beleuchtung der Kurt-Schulmacher-Straße im Bereich des „Blauen Bandes“ von der Uferstraße bis zur VELTINS-Arena.
Durch die Erweiterung nach Norden wird die Beleuchtung des „Blauen Bandes“, welche Schalke, Schalke-Nord und die Heimstätte des FC Schalke 04 verbindet, vervollständigt. Die Ausdehnung nach Süden umfasst die Kurt-Schumacher-Straße bis zum Kreuzungsbereich Kurt-Schumacher-Straße/Grillostraße im Stadtteil Schalke. Damit wird auch die Berliner Brücke in das Fördergebiet einbezogen, wodurch eine Verbindung zum Stadterneuerungsgebiet Schalke hergestellt werden soll.
Die neue Gebietskulisse dient gleichzeitig als Förderkulisse und bildet die Grundlage für den nachqualifizierten Förderantrag zum Stadterneuerungsprogramm 2026 (STEP 2026). Damit soll die Akquise von Städtebaufördermitteln von Bund und Land für die Gesamtmaßnahme Schalke-Nord 2.1 ermöglicht werden. Der Rat der Stadt soll über diesen Beschluss in der Sitzung am 09.07.2026 entscheiden.
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Hauptdokument|Anlage 1 Erweiterte Gebietskulisse IEK 2.1 Schalke-Nord
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · ohne Abstimmung
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Beteiligung der Stadt Gelsenkirchen an der Auslobung zur Ausrichtung der eREGIONALE 2033Zur Vorlage · 25-30/01091 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt einen Beschluss vor, die Beteiligung Gelsenkirchens an der Bewerbung für die Ausrichtung der „eREGIONALE 2033“ zu ermöglichen. Die Bewerbung erfolgt als interkommunaler Zusammenschluss mit den Städten Bottrop und Herne, dem Kreis Recklinghausen sowie den Stadtbezirken V und VI der Stadt Essen und der Stadt Oberhausen. Ziel ist die Einreichung der Unterlagen im Online-Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen bis spätestens 20. Juli 2026.
Der von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ausgeschriebene Wettbewerb richtet sich an Regionen, die vor Herausforderungen wie Bevölkerungsrückgang oder stagnierender Wirtschaftsleistung stehen. Das Konzept der „eREGIONALE 2033“ sieht die Schaffung von Experimentierräumen vor, um neue Lösungsansätze in den Bereichen Infrastruktur, Städtebau, Mobilität, Bildung, Energie und Innovation zu testen. Dabei sollen Leerstände in Zukunftsflächen umgewandelt und sektorübergreifende Prozesse entwickelt werden.
Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die gemeinsame Bewerbung vorantreibt. Die Vorbereitung erfolgt durch ein Kernteam der beteiligten Städte unter Leitung eines Lenkungskreises der Hauptverwaltungsbeamten, wobei verschiedene Stakeholder wie Industrie- und Handelskammern, Gewerkschaften und Hochschulen einbezogen werden sollen. Im Falle eines Zuschlags soll der Zugang zu Fördertöpfen erleichtert werden, um Projekte in der Region bis zum Abschlussjahr 2033 umzusetzen. Für die Maßnahme sind im Haushaltsplan 2026 Eigenfinanzierungskosten in Höhe von 25.000 Euro sowie Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 869.150 Euro vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 30.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 8Hochwasserrisiko-Management-Planung 3. Zyklus Hier: Maßnahmenplanung der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01113 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Maßnahmenplanung im Rahmen des dritten Zyklus des Hochwasserrisikomanagements vor. Die Vorlage basiert auf der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und dem Wasserhaushaltsgesetz, welche die Erstellung von Risikomanagementplänen in sechsjährigen Turnussen vorschreiben. Ziel der Planung ist die Verringerung nachteiliger Folgen von Hochwasser für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten.
Der aktuelle Maßnahmenplan umfasst insgesamt 65 Maßnahmen. Davon befinden sich 39 Maßnahmen im laufenden Prozess, sieben wurden bereits abgeschlossen, darunter die Entflechtung des Springbachs sowie der Bau des Notpumpwerks Hartmannstraße. Sechs Maßnahmen sind entfallen, während zwei Maßnahmen noch nicht begonnen wurden. Für den dritten Zyklus wurden elf neue Maßnahmen aus verschiedenen Fachabteilungen gemeldet. Diese verteilen sich auf die Kategorien Flächenvorsorge, natürlicher Wasserrückhalt, technischer Hochwasserschutz sowie Bau-, Verhaltens-, Informations- und Risikovorsorge.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der bestehenden Maßnahmenplanung weiterzuführen und die Einleitung neuer Maßnahmen zu übernehmen. Das Referat Umwelt führt ein Monitoring der Umsetzung durch. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt. Die Maßnahmen werden als Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel bewertet.
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Hauptdokument|Hochwasserrisikomanagement - Planung Maßnahmenstand sowie neue Maßnahmen; 3. Zyklus
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 9Aufhebung des Beschlusses zur Einstellung von Mitteln in Höhe von 20.000 Euro für das Haushaltsjahr 2025 als Komplementärmittel zum Förderprogramm für Denkmalschutz des MHKBDZur Vorlage · 25-30/00953 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Bauordnung und Bauverwaltung sieht die Aufhebung eines Beschlusses vor, der die Einstellung von Mitteln in Höhe von 20.000 Euro für das Haushaltsjahr 2025 vorsah. Bei diesen Mitteln handelte es sich um Komplementärmittel zum Förderprogramm für Denkmalschutz des MHKBD.
Der Hintergrund der Vorlage liegt in einem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rahmen des Haushaltsberatungsverfahrens. Die Fraktion hatte beantragt, für das Haushaltsjahr 2025 Mittel in Höhe von 30.000 Euro als Komplementärmittel einzustellen, um private Denkmaleigentümer bei kleineren denkmalpflegerischen Maßnahmen zu unterstützen. In einer Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal- und Digitalisierungsausschusses am 05.12.2024 wurde die beantragte Summe auf 20.000 Euro gesenkt und dem Antrag einstimmig zugestimmt.
Die Umsetzung dieser Maßnahme konnte jedoch nicht erfolgen. Voraussetzung für die Gewährung der Pauschalzuweisungen des Landes ist die Veranschlagung kommunaler Komplementärmittel. Da die Mittel für das Jahr 2025 erst nach der Antragsfrist, die am 30.09.2024 endete, in den städtischen Haushalt eingebracht wurden, konnten die Pauschalzuweisungen für 2025 nicht mehr beantragt werden. Für das Haushaltsjahr 2026 stehen aufgrund der Haushaltslage keine erneuten Komplementärmittel zur Verfügung, und eine Übertragung aus dem Haushalt 2025 ist nicht möglich.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 10Benennung von drei Wegen im Berger FeldZur Vorlage · 25-30/01011 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Benennung von drei Wegen im Bereich Berger Feld vor. Hintergrund der Vorlage ist ein Wunsch des Vereins FC Schalke 04, die Wege im Bereich des Vereinsgeländes neu zu benennen, um die Auffindbarkeit von Liegenschaften sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Da die bestehenden Straßennamen im Berger Feld einen Bezug zum FC Schalke 04 aufweisen, soll diese Praxis fortgeführt werden.
Nach Abstimmung zwischen dem Verein und der Verwaltung sind folgende Benennungen vorgesehen: Der Verbindungsweg zwischen Stan-Libuda-Weg und dem ehemaligen Parkstadium / TP1 soll den Namen Rolf-Rüssmann-Weg erhalten. Der südliche Teil des Ernst-Kuzorra-Wegs soll in Christine-Schuermann-Weg umbenannt werden, wobei der nördliche Teil der ursprünglichen Bezeichnung unterliegt. Der Verbindungsweg zwischen Stan-Libuda-Weg und dem Christine-Schuermann-Weg soll den Namen Willi-Koslowski-Weg erhalten.
Die Verwaltung bewertet die Vorschläge als geeignet und hebt hervor, dass die Benennung nach einer weiblichen Persönlichkeit das Geschlechterverhältnis bei Straßennamen im Stadtgebiet berücksichtigt. Die Umbenennung des südlichen Teils des Ernst-Kuzorra-Wegs erfolgt aufgrund baulicher Veränderungen und der entstandenen räumlichen Trennung des Weges. Die Gesamtkosten für die Beschaffung und Herstellung der Straßenschilder belaufen sich auf 1.400 Euro, die durch die Stadt als Eigenfinanzierung getragen werden.
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Hauptdokument|Übersichtskarte Benennung AP|Übersichtskarte Ernst-Kuzorra-Weg
Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 11Bauvorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung
- 12Mitteilungen und Anfragen
- 12.1Mitteilungen
- 12.1.1Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss/VB 6)Zur Vorlage · 25-30/01133 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss eine Mitteilungsvorlage zum Entwurf des Jahresabschlusses 2025 vorgelegt. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde dem Rat der Stadt in dessen Sitzung am 21.05.2026 mit der Empfehlung zur Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss unterbreitet. Die Unterlagen werden elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite zur Verfügung gestellt und dienen als Grundlage für die Beratung der Abweichungsberichte in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen.
Der Jahresabschluss 2025 folgt in seiner Erscheinungsform der Systematik des Haushalts. Wesentliche Abweichungen von den vereinbarten Planwerten werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert. Als wesentlich gelten Abweichungen, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nicht vollständig erreicht wurden, die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig.
Konkrete Erläuterungen zu Abweichungen erfolgen in den Produktgruppen 5102 (Räumliche Planung), 5103 (Vermessung, Geobasisdaten, Geodatenmanagement), 5104 (Bodenordnung und Grundstückswertermittlung), 5201 (Bauaufsicht, Beratung, Denkmalangelegenheiten) sowie 5202 (Wohnungswesen). Zudem wird über Beschlüsse berichtet, die seit mehr als einem halben Jahr vorliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage enthält zudem die Anlagen 1 und 2 zur Abweichungserläuterung sowie zum Bericht zur Ausführung von Beschlüssen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 12.1.2Fortführung der Denkmalliste: Buerscher Grüngürtel in Gelsenkirchen-Buer, bestehend aus Stadtwald, Hauptfriedhof und Berger AnlagenZur Vorlage · 25-30/00958 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/00958 befasst sich mit der Eintragung des Buerschen Grüngürtels in Gelsenkirchen-Buer als Gartendenkmal gemäß § 2 DSchG NRW in die Denkmalliste der Stadt Gelsenkirchen. Das betreffende Objekt umfasst die Teilbereiche Stadtwald, Hauptfriedhof und Berger Anlagen.
Die Vorlage basiert auf einer fachlichen Prüfung durch das Denkmalfachamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Das LWL hat die Eintragung beantragt, da das Objekt historische, wissenschaftliche und städtebauliche Bedeutung aufweist, insbesondere als Dokument der Grünflächenplanung und Siedlungsentwicklung zwischen dem ausgehenden 19. und der Mitte des 20. Jahrhunderts. Die Verwaltung schließt sich der Bewertung des LWL voll inhaltlich an und hält die Eintragung in die Denkmalliste für erforderlich, da die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Gartendenkmal vorliegen.
Die Stadt Gelsenkirchen ist als Untere Denkmalbehörde gemäß § 2 DSchG NRW zur Eintragung von Bau- oder Gartendenkmalen in die Denkmalliste verpflichtet. Zur Beurteilung der Denkmaleigenschaft ist die fachgutachterliche Bewertung der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen heranzuziehen. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für die Sitzungstermine der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 11.06.2026 sowie des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses am 17.06.2026 vorgesehen. Eine Kartierung des Denkmalumfangs liegt der Vorlage bei.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
- 12.1.3Sachstand in Bearbeitung befindlicher BebauungspläneZur Vorlage · 25-30/01180 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt im Rahmen einer Mitteilungsvorlage den aktuellen Sachstand der sich in Bearbeitung befindlichen Bebauungspläne vor. Die Vorlage, die dem Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss zur Kenntnisnahme am 17. Juni 2026 vorgelegt wird, gibt den Stand der KW 20 des Jahres 2026 in tabellarischer Form wieder.
Die Verwaltung erläutert dazu, dass die Zeitplanung der einzelnen Verfahren aufgrund unterschiedlicher Flächenumfänge, inhaltlicher Komplexität und der angewandten Verfahren nach dem Baugesetzbuch – wie etwa Regel-, beschleunigtes oder vereinfachtes Verfahren – individuell zu betrachten ist. Da der Prozess der Bauleitplanung durch die Ergebnisse von Gutachten, städtebaulichen Entwürfen sowie die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und von Trägern öffentlicher Belange geprägt ist, werden die Zeitplanungen nach Abschluss der jeweiligen Verfahrensschritte stetig aktualisiert.
Im Zeitraum zwischen der Berichterstattung im Sommer 2025 und dem Sommer 2026 wurden verschiedene Beschlüsse vorbereitet. Zu den Aufstellungsbeschlüssen gehören die Bebauungspläne Nr. 428.1 (1. Änderung „Neue Zeche Westerholt, südwestlicher Teilbereich“), Nr. 452 („Quartimententwicklung Bülse“), Nr. 457 („Schule am Junkerweg“) sowie Nr. 458 („Schule auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Consolidation 3/4/9“). Ein Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss betrifft den Bebauungsplan Nr. 456 („Wilhelminenstraße/nördlich Küppersbuschstraße“). Satzungsbeschlüsse wurden für die Pläne Nr. 405.3, Nr. 428.1, Nr. 448 und Nr. 456 vorbereitet. Zudem wurde für den Bebauungsplan Nr. 406 („Zoosiedlung“) eine Veränderungssperre zur Beschlussfassung vorbereitet.
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- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 12.2Anfragen