Anfrage des Stadtverordneten Herrn Wöll in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 20.01.2026
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage im Rechnungsprüfungsausschuss vom 20. Januar 2026 hat ein Stadtverordneter die Verwaltung zu den Kosten und den Gründen für die Aufrechterhaltung von drei verschiedenen Bankverbindungen befragt. Die Stadt Gelsenkirchen nutzt derzeit Konten bei der Sparkasse Gelsenkirchen, der Volksbank Ruhr Mitte eG und der Postbank Dortmund. Es wurde angefragt, wie hoch die jährlichen Einsparungen bei den Bankgebühren im Jahr 2024 bei einer Reduzierung auf nur eine Bankverbindung wären und ob die Rechnungsprüfung bei einer nennenswerten Aufwandsreduzierung eine Empfehlung zur Konzentration der Konten gegenüber der Kämmerei aussprechen würde. Zudem wurde nach weiteren Gründen für oder gegen eine solche Konzentration gefragt.
Die Stadtkämmerei erläuterte, dass die Kosten aus monatlichen Grundgebühren und einer leistungsbezogenen Abrechnung bestehen. Eine Konzentration auf ein Bankinstitut würde zwar die Grundgebühren für zwei Verträge einsparen, die kostenintensivere Leistungsabrechnung würde sich jedoch auf das verbleibende Institut verschieben, wodurch die Gesamtersparnis marginal ausfiele. Zudem würde die Stadt durch den Verlust der Flexibilität bei der Geldanlage, etwa bei Tagesgeldern, an marktbedingten Reaktionsmöglichkeiten verlieren. Wirtschaftlich würde sich eine Verschlankung der Bankverbindungen im Saldo daher negativ auswirken. Neben finanzwirtschaftlichen Gründen sprächen auch prozessuale Voraussetzungen und die Kundenfreundlichkeit gegen eine Konzentration.
Die Rechnungsprüfung teilte mit, dass das Aussprechen einer Empfehlung oder Prüfungsbemerkung eine vorherige Prüfung und Beauftragung nach der Rechnungsprüfungsordnung erfordert.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026zur Kenntnis genommen
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