Verwendung der Fördermittel aus dem "Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036" (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 - 2036)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen einen Beschlussvorschlag zur Verwendung der pauschal zugewiesenen Fördermittel aus dem „Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036“ vor. Die Stadt Gelsenkirchen verfügt laut Bescheid der Bezirksregierung Münster vom 29. Januar 2026 über ein Förderbudget in Höhe von 164.754.174,82 EUR.
Die Verteilung dieser Mittel ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben in verschiedene Bereiche unterteilt. Ein Anteil von 50 Prozent, entsprechend 82.377.087,41 EUR, ist für die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur vorgesehen. 20 Prozent, was 32.950.834,96 EUR entspricht, entfallen auf die Sanierung von Liegenschaften sowie Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung und zur ökologischen Nachhaltigkeit. Weitere 30 Prozent, also 49.426.252,45 EUR, sind für die Bereiche Verkehrsinfrastruktur, digitale Resilienz und Digitalisierung, Sportinfrastruktur sowie öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz vorgesehen.
Die Verwaltung schlägt vor, das Verfahren so zu gestalten, dass die pauschalierten Zuweisungen vorrangig für strategisch priorisierte städtische Maßnahmen eingesetzt werden. Ziel ist es, mindestens ein Drittel des Budgets, also rund 54,92 Mio. EUR, bis zum 31. Dezember 2029 zu binden. Für das Jahr 2026 werden Möglichkeiten zur Abrufung von Mitteln durch Sofortmaßnahmen geprüft. Ein konkreter Vorschlag für potenziell förderfähige Sachinvestitionen soll dem Rat in der Sitzung am 9. Juli 2026 vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026einstimmig zugestimmt
- 07.05.2026einstimmig zugestimmt
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