Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss
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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Anträge gemäß § 7 der Geschäftsordnung
- 1.1Sachstandsbericht GEmeldet App - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Zur Vorlage · 25-30/01031 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für die Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses am 7. Mai 2026 einen Antrag auf einen Sachstandsbericht zur App „GEmeldet“ gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Effizienz der Bearbeitungsprozesse innerhalb der Anwendung zu bewerten.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine statistische Auswertung der bisherigen Nutzung. Diese soll die Anzahl der eingegangenen Meldungen nach Kategorien, die durchschnittliche Bearbeitungsdauer sowie die Anzahl erfolgreich abgeschlossener, abgelehnter oder nicht bearbeiteter Meldungen enthalten.
Des Weiteren werden Fragen zum Umgang mit spezifischen Meldungen gestellt. Dies betrifft die Entfernung oder Anzeige von rechtsextremen Graffitis sowie die Bearbeitung von Parkverstößen und nicht fristgerecht entfernten Wahlplakaten. Die Verwaltung soll erläutern, wie die Nachverfolgung in diesen Fällen erfolgt und warum Meldungen teilweise über Monate den Status „Warten auf Freigabe“ behalten.
Zudem fordert die Fraktion Informationen zum Verfahrensablauf bei der Ablehnung von Meldungen und zur Priorisierung von Anliegen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung von Unregelmäßigkeiten bei der Statusänderung, etwa bei der nachträglichen Schließung älterer Meldungen oder der gleichzeitigen Markierung zahlreicher Meldungen als abgeschlossen am 25. Februar 2026. Es wird um Klärung gebeten, ob es sich hierbei um eine systematische Bereinigung handelt und warum Benachrichtigungen zeitversetzt versendet wurden.
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Beratungsfolge
- 07.05.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses
- 1.2Sachstandsbericht und Diskussion zu den Auswirkungen der aktuellen Inflation auf die Lebenslage der Bevölkerung und die kommunalen Finanzen in Gelsenkirchen - Antrag von Herrn Specht, AUF -Zur Vorlage · 25-30/01006 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion AUF Gelsenkirchen hat für die kommende Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses am 07. Mai 2026 einen Antrag gestellt. Der Antrag fordert die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Sachstandsbericht und Diskussion zu den Auswirkungen der aktuellen Inflation auf die Lebenslage der Bevölkerung und die kommunalen Finanzen in Gelsenkirchen“.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Auswirkungen der weltpolitischen Lage, die mit steigender Inflation und höheren Lebenshaltungskosten einhergeht. Dabei wird auf die Verweise der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Lage der Kommunalfinanzen verwiesen. Laut dem Antrag verzeichneten die Kernhaushalte der Kommunen in den drei vorangegangenen Jahren ein kumuliertes Gesamtdefizit von knapp 60 Mrd. €. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller führt aus, dass die Konsequenzen dieser Defizite für die Bevölkerung spürbar seien, wobei in Gelsenkirchen aufgrund der vorhandenen Armut und Arbeitslosigkeit besondere Auswirkungen bestehen. Ein Sachstandsbericht sowie eine Diskussion zu diesem Thema werden im genannten Ausschuss als notwendig erachtet.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · ohne Abstimmung
- 07.05.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · verwiesen
Ergebnis: verwiesen - –5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Gelsenkirchen vom 21.12.1998Zur Vorlage · 25-30/00675 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Gelsenkirchen vor. Ziel der Vorlage ist die Einführung von Einheitshebesätzen mit Wirkung zum 1. Januar 2026, um die rechtliche Unsicherheit durch differenzierende Hebesätze nach dem NWGrStHsG zu beenden und die Aufkommensneutralität zu gewährleisten.
Im Rahmen der 1. bis 5. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung vom 09.04.2026 soll der Grundsteuerhebesatz für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) von 498 % auf 605 % angepasst werden. Für die Grundsteuer B soll ein Einheitshebesatz von 980 % festgesetzt werden. Dies bedeutet eine Änderung für Wohngrundstücke von 696 % auf 980 % sowie für unbebaute und Nichtwohngrundstücke von 1.397 % auf 980 %. Damit entfällt die bisherige Differenzierung zwischen den verschiedenen Grundstücksarten.
Die Vorlage führt zudem Anpassungen der Werte auf: Für Einfamilienhäuser steigt der Wert von 450,00 € auf 643,00 €, während sich der Wert für Wohnungseigentum von 250,00 € auf 352,00 € erhöht.
Für das Jahr 2026 wird ein Fehlbedarf von 3,96 Mio. Euro prognostiziert, da die Erträge voraussichtlich 46,16 Mio. Euro betragen werden, während der Planansatz bei 50,12 Mio. Euro liegt. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses am 07.05.2026 sowie für den Rat der Stadt am 21.05.2026 und 29.06.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|5. ÄndS zur Hebesatzsatzung, 2026-04-09 (Einheitshebesatz)|5. ÄndS zur Hebesatzsatzung, 2026-04-09 - Synopse (Einheit)
Beratungsfolge
- 29.06.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
- 07.05.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - –Verwendung der Fördermittel aus dem "Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036" (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 - 2036)Zur Vorlage · 25-30/01079 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen einen Beschlussvorschlag zur Verwendung der pauschal zugewiesenen Fördermittel aus dem „Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036“ vor. Die Stadt Gelsenkirchen verfügt laut Bescheid der Bezirksregierung Münster vom 29. Januar 2026 über ein Förderbudget in Höhe von 164.754.174,82 EUR.
Die Verteilung dieser Mittel ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben in verschiedene Bereiche unterteilt. Ein Anteil von 50 Prozent, entsprechend 82.377.087,41 EUR, ist für die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur vorgesehen. 20 Prozent, was 32.950.834,96 EUR entspricht, entfallen auf die Sanierung von Liegenschaften sowie Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung und zur ökologischen Nachhaltigkeit. Weitere 30 Prozent, also 49.426.252,45 EUR, sind für die Bereiche Verkehrsinfrastruktur, digitale Resilienz und Digitalisierung, Sportinfrastruktur sowie öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz vorgesehen.
Die Verwaltung schlägt vor, das Verfahren so zu gestalten, dass die pauschalierten Zuweisungen vorrangig für strategisch priorisierte städtische Maßnahmen eingesetzt werden. Ziel ist es, mindestens ein Drittel des Budgets, also rund 54,92 Mio. EUR, bis zum 31. Dezember 2029 zu binden. Für das Jahr 2026 werden Möglichkeiten zur Abrufung von Mitteln durch Sofortmaßnahmen geprüft. Ein konkreter Vorschlag für potenziell förderfähige Sachinvestitionen soll dem Rat in der Sitzung am 9. Juli 2026 vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 07.05.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 4Beschaffungen für die Feuerwehr
- 4.1Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen (ELW) für die BerufsfeuerwehrZur Vorlage · 25-30/00918 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Verwaltung beauftragt werden soll, zwei Einsatzleitwagen (ELW 2) für die Berufsfeuerwehr zu beschaffen. Die Neubeschaffung dient dem Ersatz von zwei Fahrzeugen aus dem Jahr 2017.
Die Grundlage für die Beschaffung bildet der am 30.03.2017 vom Rat beschlossene Brandschutzbedarfsplan sowie ein entsprechendes Fahrzeugkonzept. Ziel ist es, drei identisch ausgestattete Einsatzleitwagen vorzuhalten, die in Verbindung mit einem Abrollbehälter als Besprechungsbereich auch bei Großschadensereignissen überregional einsetzbar sind. Die Entscheidung basiert auf der Notwendigkeit, die Einsatzfähigkeit des Führungsdienstes sicherzustellen, da die Fahrzeuge nach einer geplanten Nutzungsdauer von 10 Jahren einen hohen Verschleiß aufweisen und die wirtschaftliche Laufzeit überschritten haben.
Die Kosten für die Beschaffung belaufen sich auf insgesamt 600.000 Euro, wobei der Haushaltsplan 2026 eine investive Veranschlagung vorsieht. Pro Fahrzeug sind 300.000 Euro veranschlagt, wobei die Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2026 und die Auszahlungsermächtigung für das Jahr 2028 vorgesehen sind. Die jährlichen Nettofolgekosten werden mit 0 Euro angegeben, da die jährlichen Kosten für Kreditfinanzierung, Unterhaltung, Abschreibung und Betrieb mit insgesamt 112.400 Euro durch zusätzliche Erlöse ausgeglichen werden.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Beschaffung aufgrund der Nutzung von Verbrennungsmotoren als negativ bewertet, da technisch derzeit keine klimafreundlichere Alternative für diese Art von Sonderfahrzeugen verfügbar ist.
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- 07.05.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 4.2Beschaffung von zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF) für die BerufsfeuerwehrZur Vorlage · 25-30/00932 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Verwaltung beauftragt werden soll, zwei Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF) für die Berufsfeuerwehr zu beschaffen. Die geplante Ersatzbeschaffung dient dem Austausch von zwei Fahrzeugen aus dem Jahr 2017. Grundlage für die Beschaffung ist der am 30.03.2017 vom Rat beschlossene Brandschutzbedarfsplan sowie das Fahrzeugkonzept der Stadt. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der vorgegebenen Nutzungsdauer von 10 Jahren und dem Verschleiß der Fahrzeuge, wodurch die Reparaturanfälligkeit und Ausfallzeiten steigen.
Die Gesamtkosten für die Beschaffung belaufen sich auf 1.700.000 Euro, wobei der Eigenfinanzierungsanteil ebenfalls 1.700.000 Euro beträgt. Für das Jahr 2026 ist eine Verpflichtungsermächtigung von jeweils 850.000 Euro pro Fahrzeug vorgesehen, während für das Jahr 2028 eine Auszahlungsermächtigung in Höhe von insgesamt 1.700.000 Euro geplant ist. Die Finanzierung erfolgt über den Haushaltsplan 2026 im Bereich der Produktgruppe Gefahrenabwehr und Rettungsdienst.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Beschaffung aufgrund der Nutzung von Verbrennungsmotoren als negativ bewertet, da technisch derzeit keine klimafreundlicheren Alternativen für diese Art von Sonderfahrzeugen am Markt verfügbar sind. Die jährlichen Nettofolgekosten werden mit 0 Euro angegeben, da die jährlichen Kosten für Kreditfinanzierung, Unterhaltung, Abschreibung und Betrieb in Höhe von insgesamt 315.800 Euro durch zusätzliche Erlöse ausgeglichen werden.
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- 07.05.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 4.3Beschaffung von einem Tanklöschfahrzeug (TLF) für die Freiwillige FeuerwehrZur Vorlage · 25-30/00914 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Verwaltung beauftragt werden soll, ein Tanklöschfahrzeug (TLF) für die Freiwillige Feuerwehr zu beschaffen. Die Maßnahme dient der Umsetzung eines Fahrzeugkonzepts, das auf dem am 30.03.2017 vom Rat beschlossenen Brandschutzbedarfsplan basiert. Ziel der Beschaffung ist die Sicherstellung des Brandschutzes in wasserarmen Gebieten sowie die Umsetzung der Konzepte zur Waldbrandbekämpfung und zur Verletzten-Dekontamination.
Die Grundlage für die Ersatzbeschaffung bildet die Abschreibungstabelle der Anlagenbuchhaltung der Stadt Gelsenkirchen, ergänzt durch technische Begutachtungen des Fahrzeugzustands. Für die Tanklöschfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr ist eine Nutzungsdauer von 20 Jahren vorgesehen. Da das geplante Fahrzeug mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet ist, wird die Klimarelevanz der Beschaffung als negativ bewertet, da technisch keine klimafreundlichere Alternative für diesen Fahrzeugtyp am Markt verfügbar ist.
Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2026 mit einer investiven Veranschlagung in Höhe von 750.000 € vorgesehen. Der Eigenfinanzierungsanteil beläuft sich auf 750.000 €. Für das Jahr 2026 ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 750.000 € sowie für das Jahr 2028 eine Auszahlungsermächtigung in Höhe von 750.000 € vorgesehen. Die jährlichen Folgekosten setzen sich aus Kreditfinanzierungskosten in Höhe von 25.500 €, sächlichen Folgekosten von 37.500 €, Betriebskosten von 17.000 € und weiteren Kosten zusammen, was zu Nettofolgekosten von 0 € führt.
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- 07.05.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5Fortführung Dienstrad Leasing für städtische MitarbeitendeZur Vorlage · 25-30/00875 · Beschlussvorlage
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- 07.05.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 23.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · einstimmig zugestimmt
- 23.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Neuausrichtung der Stadtmarketing Gesellschaft Gelsenkirchen mbHZur Vorlage · 25-30/00993 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Neuausrichtung der Stadtmarketing Gesellschaft Gelsenkirchen mbH (SMG) vor. Die Vorlage sieht vor, die Vertreter der Stadt Gelsenkirchen im Aufsichtsrat der Gesellschaft anzuweisen, in der nächsten Sitzung einer Organisationsuntersuchung zuzustimmen. Ziel dieser Untersuchung durch ein externes Beratungsunternehmen ist es, die Strukturen, Prozesse und Aufgaben der Gesellschaft systematisch zu analysieren und Verbesserungsvorschläge für die Struktur, Ausrichtung und Arbeitsweise zu entwickeln.
Die SMG, die 1992 gegründet wurde, ist zu 49,81 % direkt und zu 9,57 % mittelbar durch Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Gelsenkirchen am Kapital beteiligt. Weitere Gesellschafter sind unter anderem die Sparkasse Gelsenkirchen mit 4,80 % sowie verschiedene private Partner. Die Stadt Gelsenkirchen leistet einen jährlichen Betriebskostenzuschuss von 720.000 € für den Finanzplanungszeitraum 2026.
Die Untersuchung soll eine Stärken- und Schwächenanalyse sowie eine Umfeldanalyse umfassen und konkrete organisatorische, finanzielle sowie inhaltliche Handlungsoptionen ableiten. Zur Begleitung des Prozesses soll der Aufsichtsrat einen Transformationsausschuss einsetzen, dem die Oberbürgermeisterin, Mitglieder des Rates sowie Vertreter der Wirtschaft und der Geschäftsführung angehören. Für die Durchführung der Maßnahme werden der SMG überplanmäßige Haushaltsmittel bis zu einer Höhe von 75.000 € bereitgestellt. Ein Abschluss des Prozesses wird für das Frühjahr 2027 angestrebt.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 07.05.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Neuausrichtung der Stadtmarketing Gesellschaft Gelsenkirchen mbH - Gem. Antrag der Fraktionen SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Ratsgruppe FDPZur Vorlage · 25-30/01106 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN sowie die Ratsgruppe FDP haben einen Antrag mit der Vorlagennummer 25-30/01106 gestellt. Ziel des Antrags ist die Ergänzung eines Beschlusstextes zur Beschlussvorlage 25-30/00993 in der Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses am 07.05.2026.
Der Antrag sieht vor, dass die Vertreter der Stadt Gelsenkirchen im Aufsichtsrat der Stadtmarketing Gesellschaft Gelsenkirchen mbH angewiesen werden, in der kommenden Aufsichtsratssitzung für die Durchführung einer Organisationsuntersuchung zu stimmen. Diese Untersuchung soll die Strukturen, Prozesse und Aufgaben des Stadtmarketings systematisch analysieren. Auf Basis dieser Analyse sollen Vorschläge zur Verbesserung der Struktur, der Ausrichtung sowie der Arbeitsweise der Gesellschaft entwickelt werden.
Zudem wird beantragt, dass die Verwaltung beziehungsweise der Transformationsausschuss im Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss regelmäßig über den Fortgang dieses Prozesses berichtet.
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Beratungsfolge
- 07.05.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 7ecce – european centre for creative economy GmbH – Verkauf der GesellschaftsanteileZur Vorlage · 25-30/00980 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltungskoordinierung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage vor, mit der die Veräußerung der städtischen Beteiligung an der ecce – european centre for creative economy GmbH an die Stadt Dortmund bewilligt werden soll. Die Stadt Gelsenkirchen hält an der Gesellschaft eine Stammeinlage in Höhe von 2.500 €, was einem Anteil von 10 % des Stammkapitals entspricht. Diese Beteiligung wurde im September 2012 beschlossen.
Die Gesellschaft, die aus der RUHR.2010 GmbH hervorging, widmete sich zuletzt der Förderung von Kreativquartieren im Ruhrgebiet und der Umsetzung des Regionalen Kultur Programms (RKP). Da das Ministerium für Kultur und Wissenschaft die Förderung der Gesellschaft zum 31.12.2025 beendet hat, wurden die entsprechenden Programme an neue Träger übergeben. Die aktuellen Gesellschafter haben die Absicht erklärt, aus der Gesellschaft auszuscheiden und ihre Anteile der Stadt Dortmund anzubieten. Die Stadt Dortmund beabsichtigt, die Gesellschaft neu auszurichten, wofür die Übernahme sämtlicher Anteile erforderlich ist.
Durch die Aufgabe der Beteiligung erhält die Stadt Gelsenkirchen einen Veräußerungserlös von 2.500 €. Es bestehen keine Nachschussverpflichtungen gegenüber der Gesellschaft. Die Anteilsübertragung ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Bezirksregierung anzuzeigen. Die Vorlage ist für die Vorberatung im Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss am 07.05.2026 sowie für die Entscheidung im Rat am 21.05.2026 vorgesehen.
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- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 07.05.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 8Ruhr:HUB GmbH; hier: Übertragung der Gesellschaftsanteile der Stadt Gelsenkirchen an der Ruhr:HUB GmbH auf den Gesellschafter WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbHZur Vorlage · 25-30/00997 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die unentgeltliche Übertragung der 3,287 % Geschäftsanteile der Stadt Gelsenkirchen an der Ruhr:HUB GmbH auf die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH vor. Ziel dieser Maßnahme ist die Auflösung der Ruhr:HUB GmbH durch eine Verschmelzung auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH zum Stichtag 01.01.2026, um die Durchführung des ruhrSUMMIT 2026 zu gewährleisten. Die Übertragung der Anteile erfolgt vor dem Hintergrund einer fehlenden Landesförderung ab Oktober 2025 sowie eines prognostizierten Jahresfehlbetrags für das Jahr 2026 in Höhe von 121.522,28 €.
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen soll die Anteilsübertragung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsbehörde beschließen und die Verwaltung zur Umsetzung ermächtigen. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden mit 20.825 € angegeben, zuzüglich einer optionalen Defizitdeckung von maximal 4.165 €. Für das Jahr 2026 sind Transferaufwendungen in Höhe von 143.220 € veranschlagt. Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst den Ausschuss für Wirtschaft und Innovation am 05.05.2026, den Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss am 07.05.2026 sowie den Rat der Stadt am 21.05.2026.
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Hauptdokument|Anlage 1 Entwurf Vertrag über die Veräußerung und Abtretung der Gesellschaftsanteile|Anlage 2 Entwurf Verschmelzungsvertrag
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 07.05.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 05.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 9Mitteilungen und Anfragen
- 9.1Mitteilungen
- 9.1.1Mündliche Mitteilungen
- 9.1.2Beurteilung der Mitgliedschaft im Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar)Zur Vorlage · 25-30/00692 · Mitteilungsvorlage
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 07.05.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · zur Kenntnis genommen
- 21.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.3Jahresbericht 2025 zum städtischen Schulden- und AnlagenmanagementZur Vorlage · 25-30/00959 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadtverwaltung legt den Jahresbericht 2025 zum städtischen Schulden- und Anlagenmanagement vor. Das Investitionskreditportfolio verzeichnete zum Stichtag 31.12.2025 eine Gesamtverschuldung von 712,2 Mio. EUR, verglichen mit 625,3 Mio. EUR zum 31.12.2024. Der Durchschnittszinssatz stieg im gleichen Zeitraum von 1,49 % auf 1,69 % pro Jahr. Das Portfolio umfasst 83 Kredite, wobei vier Kredite mit Zinssicherungsgeschäften unterlegt sind. Im Jahr 2025 wurde ein Schuldscheindarlehen in Höhe von rund 56,5 Mio. EUR für die Kernverwaltung getätigt sowie ein Kredit für die Kernverwaltung mit einem Volumen von rund 7,2 Mio. EUR prolongiert. Zudem wurden sieben Neuaufnahmen mit einem Volumen von insgesamt rund 74,5 Mio. EUR vorgenommen.
Im Bereich der Liquiditätssicherung beläuft sich die Gesamtverschuldung zum 31.12.2025 auf 631,5 Mio. EUR, während sie am 31.12.2024 bei 623,0 Mio. EUR lag. Der Durchschnittszins sank von 2,25 % auf 2,21 % pro Jahr. Im Rahmen des Altschuldenentlastungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) hat das Land die Übernahme von Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in Höhe von rund 175,4 Mio. EUR festgesetzt. Die Ablösung der Verbindlichkeiten durch das Land erfolgte zum 26.02.2026.
Durch die Weiterleitung von Darlehen im Rahmen des Zentralen Schuldenmanagements wurden Erträge von rund 3,2 Mio. EUR erwirtschaftet. Im Anlagenmanagement wurden im Jahr 2025 Zinserträge von rund 600.000 EUR generiert, wovon rund 300.000 EUR auf das Sondervermögen der ehemaligen Zusatzversorgungskasse entfallen.
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- 07.05.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.4Anfrage der Stadtverordneten Frau Rosen - Modell des Deutschlandtickets Schule -Zur Vorlage · 25-30/01004 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 25-30/01004 enthält die Antworten der Verwaltung auf eine Anfrage eines Stadtverordneten zum Modell des Deutschlandtickets Schule. Hintergrund der Anfrage aus der Sitzung vom 19. März 2026 war die Untersuchung der Kostenstruktur nach der Entscheidung der Stadt Gelsenkirchen für das Deutschlandticket Schule anstelle des im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) geltenden Schokotickets.
Die Verwaltung gibt an, dass die Gesamtkosten für das Jahr 2026 im Rahmen des Deutschlandtickets Schule 3.983.664,00 € betragen. Zum Vergleich werden die Kosten des Schokotickets auf 2.735.862,58 € bezogen. Nach Rücksprache mit der Bogestra beläuft sich der aktuelle monatliche Schulträgeranteil für das Schokoticket auf 306.908,33 €, was jährliche Kosten von 3.683.763,96 € entspräche. Eine Rückkehr zum Schokoticket würde somit eine monatliche Ersparnis von 25.281,67 € und eine jährliche Ersparnis von 303.380,04 € bedeuten.
Hinsichtlich der finanziellen Risiken führt die Verwaltung aus, dass der Preis des Deutschlandtickets Schule derzeit 20,00 € unter dem Preis des regulären Deutschlandtickets liegt. Zukünftige Preissteigerungen beim Deutschlandticket würden entsprechend auch die Kosten für das Deutschlandticket Schule erhöhen. Bei einer Rückkehr zum Schokoticket würde sich der Preis für Vollzahler erhöhen, wobei das Deutschlandticket Schule 43,00 € pro Monat und das Schokoticket 47,25 € pro Monat kosten würde.
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Beratungsfolge
- 07.05.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.2Anfragen