Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West/VB 6)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West eine Mitteilungsvorlage zum Entwurf des Jahresabschlusses 2025 vorgelegt. Der Entwurf wurde dem Rat der Stadt in dessen Sitzung am 21.05.2026 mit der Empfehlung zur Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss unterbreitet. Der Jahresabschluss orientiert sich in seiner Erscheinungsform an der Systematik des Haushaltsplanes.
Die Vorlage dient der Vorbereitung der Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen. Wesentliche Abweichungen werden erläutert, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nicht vollständig erreicht wurden, die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig.
Konkrete Erläuterungen zu Abweichungen liegen für verschiedene Produkte im Bereich des Hochbaumanagements vor, darunter Schulen West, Jugendeinrichtungen West, die BgA Verpachtung Sport West sowie die BgA Verpachtung Schulturnhallen West. Zudem werden Abweichungen bei den Produkten für Verkehrsanlagen und -einrichtungen sowie öffentliche Verkehrsflächen West aufgeführt. Darüber hinaus enthält die Vorlage Informationen über Beschlüsse, die seit mehr als einem halben Jahr vorliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die entsprechenden Anlagen enthalten die Abweichungserläuterungen sowie den Bericht zur Ausführung von Beschlüssen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1504071
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ BV West Anlage 1
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ BV West Anlage 2
Beratungsfolge
- 09.06.2026zur Kenntnis genommen
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