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Mitteilungsvorlage

Elternhaltestelle - Schulen an der Albert-Schweitzer-Straße

25-30/01136

ℹ Zur Kenntnis genommen 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West über die Einrichtung einer Elternhaltestelle für die Schulen an der Albert-Schweitzer-Straße. Im Sommer 2026 wird auf einer eigens umgestalteten Fläche an der Veilchenstraße, in Höhe des Sportplatzes, die erste Einrichtung dieser Art im Stadtgebiet Gelsenkirchen zur Verfügung stehen.

Das Angebot umfasst vier Stellplätze, die es ermöglichen, Kinder abzusetzen oder aufzunehmen. Von diesem Standort aus können Schülerinnen und Schüler den restlichen Schulweg von etwa 230 m Länge zu Fuß fortsetzen, ohne eine Straße queren zu müssen. Die Nutzung der Stellplätze ist durch das Verkehrszeichen 286, welches ein eingeschränktes Haltverbot darstellt, auf die Kernunterrichtszeiten beschränkt. Ein speziell gestaltetes Schild mit der Aufschrift „Elternhaltestelle“ soll die Flächen primär für den Hol- und Bringverkehr reservieren.

Die bauliche Anpassung der Fläche erfolgt während der Sommerferien, sodass das Angebot zum Schuljahresbeginn 2026/2027 einsatzbereit ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Bereitstellung solcher Stellplätze keine gesetzliche Grundlage existiert. Das Schild zur Kennzeichnung der Elternhaltestelle ist daher rechtlich nicht verbindlich und entspricht nicht der Straßenverkehrsordnung. Ziel der Maßnahme ist es, Konfliktsituationen im Bereich der Schuleintritte zu reduzieren, sofern die Eltern das Angebot nutzen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v2, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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