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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 1.1Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hier: Schreiben vom 26.09.2025 mit dem Titel „Anregungen und Beschwerden“Zur Vorlage · 25-30/00740 · Mitteilungsvorlage
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
- 14.04.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · vertagt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 1.2Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hier: Schreiben vom 26.09.2025 „Anregungen und BeschwerdenZur Vorlage · 25-30/00741 · Beschlussvorlage
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · mehrheitlich zugestimmt
- 14.04.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · vertagt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung i. V. mit § 9 der Bezirkssatzung
- 3.1Überprüfung und Anpassung der Grünphasen für Fußgänger an zwei Lichtsignalanlagen 1. Übergang vom Schloss Horst zum Markt über die Turfstraße 2. Kreuzung an der Haltestelle Fischerstraße über die Schmalhorststraße - Antrag der Bezirksverordneten Frau Zimmermann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Zur Vorlage · 25-30/00882 · Antrag
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 14.04.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · vertagt
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3.2Sachstandsbericht der Verwaltung über die kinetische Skulptur „Block8“ am Schloss Horst - Antrag der Bezirksverordneten Frau Meininghaus, Die Linke -Zur Vorlage · 25-30/00922 · Antrag
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 14.04.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · vertagt
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3.3Brunnenanlage Nordsternplatz - Antrag der Bezirksverordneten Frau Meininghaus, Die Linke -Zur Vorlage · 25-30/01236 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverordnete der Fraktion Die Linke hat im Rahmen eines Antrags die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Brunnenanlage Nordsternplatz“ für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West am 9. Juni 2026 beantragt.
Der Antrag fordert die Verwaltung auf, bei den weiteren Planungen sowie im angekündigten Konzept zur Verausgabung der Mittel aus dem neu zur Verfügung stehenden Sondervermögen die Sanierung der Brunnenanlage am Nordsternplatz zu berücksichtigen. Hierfür sollen 330.000 € vorgesehen werden.
Als Grundlage dient eine Antwort der Verwaltung vom 13. Januar 2026 auf eine Anfrage aus dem Jahr 2025. Darin wurde mitgeteilt, dass eine Wiederinbetriebnahme der Brunnenanlage bis April 2027 nicht geplant sei und die geschätzten Sanierungskosten bei etwa 330.000 € liegen. Die Antragstellerin verweist auf die Bedeutung des Nordsternparks als einen der drei zentralen Zukunftsgärten im Rahmen eines internationalen Ereignisses an der IGS im April 2027. Zudem wird die Nutzung der Wasserläufe zur Abkühlung im Kontext des Projekts „Prima. Klima. Horst“ angeführt.
Hinsichtlich der Finanzierung wird auf ein angekündigtes Konzept der Verwaltung zur Verwendung von 165 Mio. € aus dem Sondervermögen verwiesen, wovon 30 % mit einem Umfang von etwa 50 Mio. € flexibel für Investitionen einsetzbar sind.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West
- 4Gaudium 2026
- 5Vorstellung der neuen Leitung Schloss Horst
- 6Bericht zum Bauspielplatz Horst
- –Prima.Klima. Ruhrmetropole - Sachstandsbericht zum weiteren Vorgehen Ilse-Kibgis-Platz -
- 8Nutzung von Schulhöfen/vorübergehende Sperrung der Schulhöfe der Gesamtschule Horst und der Grundschule am Schloss Horst am 20. und 21.06.2026Zur Vorlage · 25-30/00809 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der vorübergehenden Sperrung der Schulhöfe der Gesamtschule Horst sowie der Grundschule am Schloss Horst für den Zeitraum des 20. und 21. Juni 2026. Hintergrund der Anfrage ist die Durchführung der Veranstaltung „Mittelalterliches Gaudium“ in und um Schloss Horst.
Nach Angaben in der Vorlage ist für die Durchführung der Veranstaltung die Nutzung des Schulhofs der Grundschule am Schloss Horst als Parkplatz für Schaustellerfahrzeuge vorgesehen. Für die beiden Veranstaltungstage wird mit einer Besucherzahl von bis zu 4.000 Personen pro Tag gerechnet. Um die Parksituation im Stadtteil zu regulieren, sollen zudem zwei Flächen der Gesamtschule Horst als Parkplätze für Besucher ausgewiesen werden. Dabei handelt es sich um die Schulhofbereiche zwischen der Devensstraße und der Vestischen Straße sowie den Bereich an der Turfstraße.
Die Vorlage sieht vor, der Sperrung der Schulhöfe als Kinderspielfläche für die genannten Zwecke zuzustimmen. Eine finanzielle Belastung oder eine Relevanz für den Klimaschutz wird in dem Dokument nicht angegeben. Die Vorlage ist zur Vorberatung im Ausschuss für Bildung und zur Entscheidung in der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 30.04.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 9Hochwasserrisiko-Management-Planung 3. Zyklus Hier: Maßnahmenplanung der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01113 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Maßnahmenplanung im Rahmen des dritten Zyklus des Hochwasserrisikomanagements vor. Die Vorlage basiert auf der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und dem Wasserhaushaltsgesetz, welche die Erstellung von Risikomanagementplänen in sechsjährigen Turnussen vorschreiben. Ziel der Planung ist die Verringerung nachteiliger Folgen von Hochwasser für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten.
Der aktuelle Maßnahmenplan umfasst insgesamt 65 Maßnahmen. Davon befinden sich 39 Maßnahmen im laufenden Prozess, sieben wurden bereits abgeschlossen, darunter die Entflechtung des Springbachs sowie der Bau des Notpumpwerks Hartmannstraße. Sechs Maßnahmen sind entfallen, während zwei Maßnahmen noch nicht begonnen wurden. Für den dritten Zyklus wurden elf neue Maßnahmen aus verschiedenen Fachabteilungen gemeldet. Diese verteilen sich auf die Kategorien Flächenvorsorge, natürlicher Wasserrückhalt, technischer Hochwasserschutz sowie Bau-, Verhaltens-, Informations- und Risikovorsorge.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der bestehenden Maßnahmenplanung weiterzuführen und die Einleitung neuer Maßnahmen zu übernehmen. Das Referat Umwelt führt ein Monitoring der Umsetzung durch. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt. Die Maßnahmen werden als Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel bewertet.
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Hauptdokument|Hochwasserrisikomanagement - Planung Maßnahmenstand sowie neue Maßnahmen; 3. Zyklus
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 10Schul- und Bildungsentwicklung in Gelsenkirchen: Schulorganisatorische Einrichtung eines temporären Teilstandortes der städtischen Förderschule Albert-Schweitzer-Schule am Standort Horster Straße 221 für die Schuljahre 2026/2027 bis einschließlich 2030/2031Zur Vorlage · 25-30/01098 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Einrichtung eines temporären Teilstandortes der Albert-Schweitzer-Schule vor. Der neue Standort soll sich in der Horster Straße 221 befinden und für den Zeitraum vom Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich 2030/2031 genutzt werden.
Hintergrund der Maßnahme ist eine gestiegene Schülerzahl an der Förderschule, was zu einer angespannten räumlichen Situation geführt hat. Da das Gebäude an der Europastraße ab dem Schuljahr 2026/2027 aufgrund des Starts einer neuen Gesamtschule nicht mehr zur Verfügung steht und am bestehenden Schulstandort keine weiteren Flächen vorhanden sind, soll das Gebäude in der Horster Straße für schulische Zwecke ertüchtigt werden. Da die Maßnahme eine Änderung der Schule im Sinne des Schulgesetzes NRW darstellt, ist neben einem Ratsbeschluss auch eine Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster erforderlich.
Die Vorlage beinhaltet zudem die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Beschlusses, um den geordneten Schulbetrieb sicherzustellen. Für das Jahr 202rachten sich Nettofolgekosten in Höhe von 14.914,15 Euro, während die Nettofolgekosten ab dem Jahr 2027 bei 35.793,96 Euro liegen. Diese Kosten setzen sich unter anderem aus den Aufwendungen für eine Schulsekretärin bzw. einen Schulsekretär sowie für einen Hauswart bzw. eine Hauswartin zusammen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 11Förderung von Stadtbezirksveranstaltungen im Jahr 2026Zur Vorlage · 25-30/01067 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine finanzielle Unterstützung für die Durchführung von Stadtbezirksveranstaltungen im Jahr 2026 vor. Die Kulturelle Arbeitsgemeinschaft der Vereine des Stadtbezirkes Gelsenkirchen-West hat hierfür um eine Förderung gebeten, um die anfallenden Sachkosten der beteiligten Gruppen und Vereine zu decken.
Der beantragte Betrag beläuft sich auf 3.000,00 Euro. Die Förderung umfasst verschiedene geplante Veranstaltungen, darunter eine Vereinsschau des Nutz- und Rassegeflügel-Zuchtvereins Horst-Emscher 1926, einen Adventstammtisch des Geschichtsforums Nordsternpark, eine karnevalistische Veranstaltung der Gelsenkirchener Schloss Narren sowie einen Feierabendmarkt der Werbegemeinschaft Horst. Zudem sind ein Frühschoppen des KC Astoria 1982 e.V., das Stiftungsfest des TV Horst Emscher am 14.11.2026, eine Ostereiersuche des SC Schaffrath, ein Parkfrühstück des Runden Tisches Horst sowie das 25-jährige Jubiläum der Bürgerschützengilde Sutum 01 e.V. vorgesehen.
Die Vorlage begründet die Maßnahme mit der Aufgabe der Bezirksvertretungen zur Unterstützung lokaler Vereine und zur Pflege von Brauchtum und Kultur. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2026 unter der Produktgruppe 1101 vorgesehen. Voraussetzung für die Gewährung der Mittel ist die Einreichung eines Verwendungsnachweises bis zum 30. April 2027. Die Entscheidung über die Vorlage ist in der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West am 09.06.2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 12Sanierung/Aufwertung eines Kinderspielplatzes im Bezirk Gelsenkirchen-West im Jahr 2026Zur Vorlage · 25-30/01225 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West einen Beschlussvorschlag zur Sanierung und Aufwertung eines Kinderspielplatzes für das Jahr 2026 vor. Der Vorschlag sieht die Durchführung von Maßnahmen am Kinderspielplatz Rothemannstraße vor, wofür ein Aufwand von 24.750 € veranschlagt ist. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über einen Eigenfinanzierungsanteil in Höhe von 24.750 €, der im Haushaltsplan 2026 für das Produkt Kinder- und Jugendarbeit vorgesehen ist.
Im Rahmen des Verfahrens wurden durch die Verwaltung drei Spielplätze zur Auswahl gestellt. Neben der Rothemannstraße, die aufgrund der hohen Kinderzahl von insgesamt 456 Kindern und der Notwendigkeit einer beschatteten Kleinkinderspielfläche von der Verwaltung favorisiert wird, wurden der Spielplatz Am Bowengarten sowie der Spielplatz Nordsternpark vorgeschlagen. Für den Spielplatz Am Bowengarten werden 339 Kinder im Bereich der Altersgruppen 0 bis 14 Jahre registriert, während der Spielplatz Nordsternpark 159 Kinder umfasst.
Die Auswahl der Vorschläge basiert auf technischen Kontrollen durch Gelsendienste, Bürgerwünschen, Meldungen von Spielplatzpaten sowie der Beteiligung des Jugendrates. Die Sanierung der Rothemannstraße dient der pädagogischen Ausstattung und der Anpassung an die Bedürfnisse der verschiedenen Altersgruppen. Die jährlichen Nettofolgekosten für die Maßnahme werden mit 3.316 € beziffert, was sich aus Kreditfinanzierungskosten von 841 € und sachlichen Folgekosten von 2.475 € zusammensetzt.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 13Trauerhalle Friedhof Horst Süd
- 14Mitteilungen und Anfragen
- 14.1Mitteilungen
- 14.1.1Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West/VB 4)Zur Vorlage · 25-30/01188 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt am 21. Mai 2026 den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 vorgelegt. Dieser Entwurf wurde mit der Empfehlung versehen, ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Die Mitteilungsvorlage dient der Information der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West und soll als Grundlage für die Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen fungieren. Der Entwurf ist elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite einsehbar.
Der Jahresabschluss folgt in seiner Struktur der Systematik des Haushalts. Wesentliche Abweichungen von den Planwerten werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert. Als wesentlich gelten Abweichungen, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nur unvollständig erreicht wurden, die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig.
Konkret werden Erläuterungen zu den Produkten Bildungsmittel und Unterrichtsbetrieb West, Unterhaltung und Einrichtung West, Informationstechnologie an Schulen West, Benutzerdienste Stadtbibliothek West, Öffentlichen Spielanlagen West, Instandhaltung der Einrichtungen West sowie BgA Sportanlagen West bereitgestellt. Zudem enthält die Vorlage einen Bericht über Beschlüsse, die seit mehr als einem halben Jahr vorliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden.
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Hauptdokument|Anlage 1: Abweichungserläuterung|Anlage 2: Bericht zur Ausführung von Beschlüssen
Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.2Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West/VB 6)Zur Vorlage · 25-30/01126 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West eine Mitteilungsvorlage zum Entwurf des Jahresabschlusses 2025 vorgelegt. Der Entwurf wurde dem Rat der Stadt in dessen Sitzung am 21.05.2026 mit der Empfehlung zur Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss unterbreitet. Der Jahresabschluss orientiert sich in seiner Erscheinungsform an der Systematik des Haushaltsplanes.
Die Vorlage dient der Vorbereitung der Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen. Wesentliche Abweichungen werden erläutert, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nicht vollständig erreicht wurden, die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig.
Konkrete Erläuterungen zu Abweichungen liegen für verschiedene Produkte im Bereich des Hochbaumanagements vor, darunter Schulen West, Jugendeinrichtungen West, die BgA Verpachtung Sport West sowie die BgA Verpachtung Schulturnhallen West. Zudem werden Abweichungen bei den Produkten für Verkehrsanlagen und -einrichtungen sowie öffentliche Verkehrsflächen West aufgeführt. Darüber hinaus enthält die Vorlage Informationen über Beschlüsse, die seit mehr als einem halben Jahr vorliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die entsprechenden Anlagen enthalten die Abweichungserläuterungen sowie den Bericht zur Ausführung von Beschlüssen.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.3Elternhaltestelle - Schulen an der Albert-Schweitzer-StraßeZur Vorlage · 25-30/01136 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West über die Einrichtung einer Elternhaltestelle für die Schulen an der Albert-Schweitzer-Straße. Im Sommer 2026 wird auf einer eigens umgestalteten Fläche an der Veilchenstraße, in Höhe des Sportplatzes, die erste Einrichtung dieser Art im Stadtgebiet Gelsenkirchen zur Verfügung stehen.
Das Angebot umfasst vier Stellplätze, die es ermöglichen, Kinder abzusetzen oder aufzunehmen. Von diesem Standort aus können Schülerinnen und Schüler den restlichen Schulweg von etwa 230 m Länge zu Fuß fortsetzen, ohne eine Straße queren zu müssen. Die Nutzung der Stellplätze ist durch das Verkehrszeichen 286, welches ein eingeschränktes Haltverbot darstellt, auf die Kernunterrichtszeiten beschränkt. Ein speziell gestaltetes Schild mit der Aufschrift „Elternhaltestelle“ soll die Flächen primär für den Hol- und Bringverkehr reservieren.
Die bauliche Anpassung der Fläche erfolgt während der Sommerferien, sodass das Angebot zum Schuljahresbeginn 2026/2027 einsatzbereit ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Bereitstellung solcher Stellplätze keine gesetzliche Grundlage existiert. Das Schild zur Kennzeichnung der Elternhaltestelle ist daher rechtlich nicht verbindlich und entspricht nicht der Straßenverkehrsordnung. Ziel der Maßnahme ist es, Konfliktsituationen im Bereich der Schuleintritte zu reduzieren, sofern die Eltern das Angebot nutzen.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.4Ergebnisniederschrift über die Sitzung der Unfallkommission am 24.03.2026Zur Vorlage · 25-30/01172 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung zum Thema Öffentliche Sicherheit und Ordnung enthält die Ergebnisniederschrift der Sitzung der Unfallkommission vom 24. März 2026. Die Unfallkommission, die sich aus der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaubehörde und der Polizeibehörde zusammensetzt, ist für die Bekämpfung von Unfallhäufungsstellen im Stadtgebiet Gelsachirchen zuständig. Eine Unfallhäufungsstelle liegt vor, wenn sich an Verkehrsknoten oder auf Streckenabschnitten Unfälle mit Personenschäden oder schwerem Sachschaden häufen.
Gemäß dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums des Inneren und des Ministeriums für Verkehr zu den Aufgaben der Unfallkommission in Nordrhein-Westfalen ist im ersten Halbjahr eines jeden Jahres eine Sitzung zur Erfolgskontrolle durchzuführen. Die Sitzung am 24. März 2026 dient diesem Zweck. Die Niederschrift der Sitzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-Nord, Gelsenkirchen-Ost, Gelsenkirchen-West, Gelsenkirchen-Mitte und Gelsenkirchen-Süd sowie im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung vorgesehen. Die Termine für die Beratung in den Gremien sind für den Zeitraum vom 9. Juni 2026 bis zum 18. Juni 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.5Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Karl - Bauliche Ertüchtigung des Standorts Horster Straße 221 für eine schulische Nutzung -Zur Vorlage · 25-30/01108 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01108 beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Bezirksverordneten zur baulichen Ertüchtigung des Standortes Horster Straße 221 für die Nutzung durch die Albert-Schweitzer-Förderungsschule. Hintergrund der Anfrage ist der aktuelle Stand der Fertigstellung des Gebäudes, da die nach einem Beschluss der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West vom 11. November 2025 angestrebte Fertigstellung bis zu den Osterferien 2026 noch nicht erfolgt ist.
Die Verwaltung führt aus, dass die Abbruch-, Rückbau- sowie Arbeiten an schadstoffbelasteten und technischen Anlagen im März 2026 begonnen haben und bis Ende April 2026 abgeschlossen sein werden. Die anschließenden Wiederherstellungsmaßnahmen sollen voraussichtlich bis zum 31.07.2026 beendet sein. Das Referat 40 wird bis zum Schulbeginn 2026 die Ausstattung des Gebäudes mit Möbeln und Whiteboards sowie den Materialumzug organisieren.
Hinsichtlich der zeitlichen Abläufe gibt die Verwaltung an, dass die Ausschreibung und Planung der Schadstoffsanierung bis Mitte Dezember 2025 durch einen Gutachter erarbeitet und versandt wurde. Die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung wurde im Februar 2026 nach Überarbeitung des Brandschutzkonzepts erteilt. Die Planung wurde von Januar bis Ende März 2026 bearbeitet, während Ausschreibungs- und Vergabeverfahren ab Februar 2026 parallel liefen. Ein Verzug im Bauablauf liege aktuell nicht vor, sodass bei einem störungsfreien Verlauf der Abschluss der Maßnahme innerhalb der Sommerferien gemäß Terminplan möglich ist. Weitere Planungen für den Standort Europastraße seien daher derzeit nicht erforderlich.
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- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.6Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Fritz - Kenntnisstand der Verwaltung über die sich ausbreitende Asiatische Hornisse -Zur Vorlage · 25-30/01137 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01137 beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Bezirksverordneten zur Ausbreitung der Asiatischen Hornisse in Gelsenkirchen. Der Bezirksverordnete verwies auf die Einstufung der Art als invasive Art durch die Europäische Union und erkundigte sich nach dem Kenntnisstand über die Etablierung der Hornisse im Stadtgebiet sowie nach bestehenden oder geplanten Bekämpfungsmaßnahmen.
Die Verwaltung führt aus, dass die Asiatische Hornisse in Deutschland großräumig etabliert ist und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz als weit verbreitet eingestuft wurde. Seit dem 24. März 2025 unterliegt die Art einem Managementansatz, bei dem die Beseitigung gemeldeter Nester nach einer Prüfung der Risiken, der Umweltfolgen und der Kostenwirksamkeit erfolgt.
Für das Jahr 2025 verzeichnete die Verwaltung im gesamten Stadtgebiet eine Zunahme von etwa 80 Meldungen über Einzelsichtungen sowie eine Zunahme von Sichtungen von Sekundärnestern. Im Jahr 2025 veranlasste die untere Naturschutzbehörde die Tilgung von acht Nestern, die vollständig entfernt werden konnten. Die Bekämpfung von Nestern liegt in der Eigenverantwortung der Grundstückseigentümer. Die Verwaltung strebt eine Kooperation mit Fachgruppen wie Imkern an. Zudem wird ein Konzept des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung der Imkerschaft im Umgang mit der Hornisse unterstützt.
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- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.7Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Karl - Sanierung der Horster Straße -Zur Vorlage · 25-30/01162 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten zur Sanierung eines Teilabschnitts der Horster Straße in Beckhausen geantwortet. Der betreffende Bereich umfasst den sechsten Bauabschnitt zwischen Am Bahnhof Süd und der Flurstraße.
Nach aktuellem Stand ist das Ausschreibungsverfahren für diese Maßnahme für Anfang 2027 vorgesehen, wobei der Beginn der Baumaßnahme für die zweite Jahreshälfte 2027 geplant ist. Die Durchführung erfolgt im Anschluss an die Fertigstellung der Gleisbauarbeiten der BOGESTRA. Für die Umsetzung der gesamten Maßnahme ist ein Zeitraum von etwa 12 Monaten angesetzt.
Die Planungen sehen eine Änderung der Gleislage zwischen den Knotenpunkten Horster Straße / Flurstraße und Horster Straße / Kampstraße in Richtung Osten vor. Ziel ist es, die Fahrbahn für den Kfz-Verkehr westlich der Gleise zu führen. In diesem Zuge wird auch der westliche Bahnsteig nach Osten verlegt, sodass sich die Haltestelle in einem eigenen Bereich östlich der Fahrbahn befindet. Erst nördlich der Haltestelle im Bereich der Horster Straße / Flurstraße erfolgt die Rückführung der Gleise an die bestehende Lage.
Zusätzlich sind Änderungen am Bahnübergang südlich des Bahnhofs Buer Süd sowie die Signalisierung der Knotenpunkte Horster Straße / Flurstraße und Horster Straße / Kampstraße vorgesehen. Es werden fünf signalisierte Furten für den Fuß- und Radverkehr geplant, die unter anderem einen barrierefreien Zugang zur Haltestelle ermöglichen. Der Radverkehr soll auf einer Nebenanlage auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg geführt werden.
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- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.8Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Ingenerf - Pläne über den Umgang mit Erbpachtflächen in Gelsenkirchen-Beckhausen –Zur Vorlage · 25-30/01175 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01175 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten zur künftigen Verwendung von Erbpachtflächen in Gelsenkirchen-Beckhausen. Der Anfragende verwies auf die Unsicherheit der Anwohner in Gebieten wie der Kostgenstraße, Weskampstraße und Rohlingstraße, da zahlreiche Erbpachtverträge in den Jahren 2049 bis 2056 auslaufen. Es wurde gefragt, ob bereits Pläne für den Umgang mit diesen Flächen vorliegen, ob ein gemeinsamer Austausch mit den Anwohnern möglich sei und warum frühere Anfragen der Siedlergemeinschaft nicht beantwortet worden seien.
Die Verwaltung teilte mit, dass keine strategischen Überlegungen existieren, die von der Handhabung im restlichen Stadtgebiet abweichen. Bei auslaufenden Verträgen wird etwa drei Jahre vor Ende des Erbbaurechts das Gespräch mit den Vertragsinhabern gesucht, um eine mögliche Verlängerung zu prüfen. Eine solche Verlängerung beinhaltet Neuverhandlungen der Konditionen, wobei die Festsetzung des Erbbauzinses auf einer aktuellen gutachterlichen Wertfeststellung des Bodens basiert. Neue Verträge enthalten zudem eine Wertsicherung über den Verbraucherpreisindex.
Eine öffentliche Veranstaltung zur Beruhigung der Anwohner wird von der Verwaltung nicht als erforderlich erachtet, wobei die zuständige Fachabteilung für den direkten Austausch mit den Erbbaurechtsnehmern zur Verfügung steht. Bezüglich der Bearbeitung von Anfragen gab die Verwaltung an, dass keine Fälle von unbeantworteten Anfragen bekannt seien. Anfragen zu Themen wie dem Ankaufs von Flächen oder Grundpfandrechten würden im laufenden Geschäftsgang bearbeitet.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.9Anfrage des Bezirksverordneten Herr Fritz - Verbesserung der Sichtbarkeit eines Verkehrsschildes an der Schaffrathpromenade -Zur Vorlage · 25-30/01230 · Mitteilungsvorlage
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In einer Anfrage an die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West thematisierte ein Bezirksverordneter die Sichtbarkeit eines Verkehrszeichen für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h an der Schaffrathpromenade. Die Anfrage bezog sich auf die Abbiegesituation von der Rungenbergstraße kommend in die Schaffrathstraße. Es wurde angeführt, dass das Schild erst hinter der Kreuzung Wildroßstraße/Schaffrathpromenade sowie hinter Altglas- und Altpapiercontainern platziert sei und durch parkende Fahrzeuge verdeckt werden könne. Zudem wurde die Möglichkeit einer Gefahrenstelle für Fußgänger und Radfahrer beim Einordnen in den Verkehr auf der Schaffrathstraße genannt. Als Maßnahme wurde die Versetzung des Verkehrszeichens näher an die Kreuzung mit der Rungenbergstraße, etwa auf Höhe des Ortseingangsschildes Gelsenkirchen-Beckhausen, vorgeschlagen.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und erklärte, dass das Verkehrszeichen gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung an einem Mast in einer Höhe von ca. 2,5 m und mit einem Abstand von etwa 0,75 m zur Fahrbahnkante angebracht ist. Eine Prüfung ergab, dass das Schild bei ordnungsgemäßem Parken rechtzeitig erkennbar sei und keine dauerhafte Sichtbehinderung durch Fahrzeuge oder die Container vorliege. Die Ausfahrt aus der Schaffrathpromenade sei durch eine Pflasterbauweise und ein abgesenktes Bord abgegrenzt, sodass keine Gefahrenstelle für Radfahrer oder Kfz-Fahrer bestehe. Eine verkehrsrechtliche Notwendigkeit für eine Versetzung des Zeichens liegt nach aktuellem Sachstand nicht vor. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird aufgrund der Wohnbebauung sowie der Nähe zu Kindergärten und Spielplätzen in Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde aufrechterhalten.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.10Mündliche Mitteilungen
- 14.2Anfragen