Schul- und Bildungsentwicklung in Gelsenkirchen: Schulorganisatorische Einrichtung eines temporären Teilstandortes der städtischen Förderschule Albert-Schweitzer-Schule am Standort Horster Straße 221 für die Schuljahre 2026/2027 bis einschließlich 2030/2031
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Einrichtung eines temporären Teilstandortes der Albert-Schweitzer-Schule vor. Der neue Standort soll sich in der Horster Straße 221 befinden und für den Zeitraum vom Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich 2030/2031 genutzt werden.
Hintergrund der Maßnahme ist eine gestiegene Schülerzahl an der Förderschule, was zu einer angespannten räumlichen Situation geführt hat. Da das Gebäude an der Europastraße ab dem Schuljahr 2026/2027 aufgrund des Starts einer neuen Gesamtschule nicht mehr zur Verfügung steht und am bestehenden Schulstandort keine weiteren Flächen vorhanden sind, soll das Gebäude in der Horster Straße für schulische Zwecke ertüchtigt werden. Da die Maßnahme eine Änderung der Schule im Sinne des Schulgesetzes NRW darstellt, ist neben einem Ratsbeschluss auch eine Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster erforderlich.
Die Vorlage beinhaltet zudem die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Beschlusses, um den geordneten Schulbetrieb sicherzustellen. Für das Jahr 202rachten sich Nettofolgekosten in Höhe von 14.914,15 Euro, während die Nettofolgekosten ab dem Jahr 2027 bei 35.793,96 Euro liegen. Diese Kosten setzen sich unter anderem aus den Aufwendungen für eine Schulsekretärin bzw. einen Schulsekretär sowie für einen Hauswart bzw. eine Hauswartin zusammen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.07.2026einstimmig zugestimmt
- 25.06.2026einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026einstimmig zugestimmt
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