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Beschlussvorlage

Zuschuss für die Frauenhäuser in Gelsenkirchen im Jahr 2026

25-30/01140

🟢 Beschlossen 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · einstimmig zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht für das Jahr 2026 die Gewährung von Personal- und Sachkostenzuschüssen für die beiden Frauenhäuser in Gelsenkirchen vor. Konkret sollen der Verein Frauen helfen Frauen e.V. einen Zuschuss in Höhe von 48.780,00 € und die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Unterbezirk Gelsenkirchen/Bottrop einen Zuschuss in Höhe von 37.500,00 € erhalten.

Die Schutzeinrichtungen bieten gewaltbetroffenen Frauen und Kindern eine Unterkunft sowie Beratung an. Das Frauenhaus des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. umfasst 20 Schutzplätze, davon 12 für Frauen und 8 für Kinder. Die Einrichtung der AWO bietet 8 Plätze für Frauen und 10 Plätze für Kinder. Die Finanzierung der Einrichtungen erfolgt durch Landesmittel, kommunale Zuschüsse sowie durch Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Bußgeldern.

Die Differenz in der Höhe der Zuschüsse begründet sich durch die Mietaufwendungen für das Objekt des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. Während für die Einrichtung der AWO, die in einer städtischen Liegenschaft untergebracht ist, keine Mietkosten anfallen, sind für den Verein Mietaufwendungen in Höhe von 11.280 € Bestandteil des Zuschusses. Durch die Anhebung des Zuschusses für den Verein um diesen Betrag sollen beide Träger über jeweils 37.500,00 € für den tatsächlichen Betrieb der Schutzeinrichtungen verfügen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 86.280,00 €.

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