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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 1.1Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Basiskonto bei der Stadtsparkasse GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01147 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/01147 auf eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen reagiert. Der Anlass der Vorlage ist ein Anregungsschreiben, das die Bereitstellung von Basiskonten durch die Stadtsparkasse Gelsenkirchen zum Thema macht.
In der Eingabe wird auf einen Bericht des Sozialforums tacheles vom 12. April 2026 verwiesen. Dieser berichtet, dass die Zahlungen per Sozialcard bei den Jobcentern durch die Bundesagentur für Arbeit eingestellt worden seien. Der Antragsteller regt an, dass der Rat und die zuständigen Ausschüsse prüfen sollten, ob die Stadtsparkasse Gelsenkirchen diese entstandene Lücke schließen kann. Als Beispiel für eine bereits umgesetzte Lösung wird das Vorgehen des Jobcenters Wuppertal angeführt.
Der Antragsteller führt dazu aus, dass Sparkassen als Unternehmen in kommunaler Trägerschaft dem Gemeinwohl verpflichtet seien und den öffentlichen Auftrag zur Versorgung der Bevölkerung sicherstellen müssten. Es wird die Forderung gestellt, dass die Sparkasse auch bei Konten ohne ausreichende Bonität einspringen und bei Bedarf die Auszahlung von Geldleistungen über Barschecks ermöglichen sollte. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Ausschuss für Soziales und Arbeit für die Sitzung am 17. Juni 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 1.2Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Eingabe des Herrn Joachim Sombetzki vom 13.04.2026 „Basiskonto bei der Stadtsparkasse Gelsenkirchen“Zur Vorlage · 25-30/01148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit einer Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, die am 13. April 2026 eingereicht wurde. Gegenstand der Eingabe ist die Einrichtung eines Basiskontos bei der Stadtsparkasse Gelsenkirchen.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen. Als Begründung führt die Verwaltung an, dass das Jobcenter Gelsenkirchen als gemeinsame Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) betrieben wird. Im Gegensatz dazu sei das in der Anregung als Vergleich herangezogene Jobcenter Wuppertal ein zugelassener kommunaler Träger, der unabhängig von der Bundesagentur für Arbeit agiere. Aufgrund technischer Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit sei eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung für das Jobcenter Gelsenkirchen nicht mehr praktikabel, da die erforderlichen Programme der Bundesagentur für Arbeit dies nicht mehr unterstützen.
Zudem wird darauf verwiesen, dass die Sparkasse Gelsenkirchen ihrer Verpflichtung gemäß den §§ 31 ff. Zahlungskontengesetz nachkomme, sofern keine gesetzlichen Ausschlusstatbestände vorliegen. Eine Sonderregelung der Stadt Gelsenkirchen zur Implementierung eines Scheckverfahrens wird aus zeitlichen, organisatorischen und finanziellen Gründen als unverhältnismäßig eingestuft. Die Auszahlung von Geldleistungen an Leistungsbezieher ohne Konto sei weiterhin durch die Aushändigung eines Barcodes gewährleistet, der bei ausgewählten Anbietern eingelöst werden kann.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 2Anträge gem. § 7 der Geschäftsordnung
- 2.1Sachstandsbericht und Diskussion zu den Auswirkungen der aktuellen Inflation auf die Lebenslage der Bevölkerung und die kommunalen Finanzen in GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01006 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion AUF Gelsenkirchen hat für die kommende Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses am 07. Mai 2026 einen Antrag gestellt. Der Antrag fordert die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Sachstandsbericht und Diskussion zu den Auswirkungen der aktuellen Inflation auf die Lebenslage der Bevölkerung und die kommunalen Finanzen in Gelsenkirchen“.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Auswirkungen der weltpolitischen Lage, die mit steigender Inflation und höheren Lebenshaltungskosten einhergeht. Dabei wird auf die Verweise der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Lage der Kommunalfinanzen verwiesen. Laut dem Antrag verzeichneten die Kernhaushalte der Kommunen in den drei vorangegangenen Jahren ein kumuliertes Gesamtdefizit von knapp 60 Mrd. €. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller führt aus, dass die Konsequenzen dieser Defizite für die Bevölkerung spürbar seien, wobei in Gelsenkirchen aufgrund der vorhandenen Armut und Arbeitslosigkeit besondere Auswirkungen bestehen. Ein Sachstandsbericht sowie eine Diskussion zu diesem Thema werden im genannten Ausschuss als notwendig erachtet.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · ohne Abstimmung
- 07.05.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · verwiesen
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3Bedarfs- und Wirkungsanalyse Quartiersmanagement SchalkeZur Vorlage · 25-30/00505 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Koordinierungsstelle strategische Sozialplanung und Quartiersmanagement hat eine Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/00505 vorgelegt. Gegenstand des Dokuments ist der Bericht zur Bedarfs- und Wirkungsanalyse des Quartiersmanagements Schalke.
Der Bericht dient der Information der politischen Gremien über die Ergebnisse der durchgeführten Analyse. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme vorgesehen. Die Beratungsfolge sieht vor, dass das Dokument zunächst in der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte am 10. Juni 2026 sowie im Ausschuss für Soziales und Arbeit am 17. Juni 2026 zur Kenntnis gebracht wird. Die entsprechende Analyse liegt der Mitteilung als öffentliche Anlage bei.
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Hauptdokument|Bedarfs- und Wirkungsanalyse Quartiersmanagement Schalke
Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4Zuschuss für die Frauenhäuser in Gelsenkirchen im Jahr 2026Zur Vorlage · 25-30/01140 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht für das Jahr 2026 die Gewährung von Personal- und Sachkostenzuschüssen für die beiden Frauenhäuser in Gelsenkirchen vor. Konkret sollen der Verein Frauen helfen Frauen e.V. einen Zuschuss in Höhe von 48.780,00 € und die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Unterbezirk Gelsenkirchen/Bottrop einen Zuschuss in Höhe von 37.500,00 € erhalten.
Die Schutzeinrichtungen bieten gewaltbetroffenen Frauen und Kindern eine Unterkunft sowie Beratung an. Das Frauenhaus des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. umfasst 20 Schutzplätze, davon 12 für Frauen und 8 für Kinder. Die Einrichtung der AWO bietet 8 Plätze für Frauen und 10 Plätze für Kinder. Die Finanzierung der Einrichtungen erfolgt durch Landesmittel, kommunale Zuschüsse sowie durch Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Bußgeldern.
Die Differenz in der Höhe der Zuschüsse begründet sich durch die Mietaufwendungen für das Objekt des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. Während für die Einrichtung der AWO, die in einer städtischen Liegenschaft untergebracht ist, keine Mietkosten anfallen, sind für den Verein Mietaufwendungen in Höhe von 11.280 € Bestandteil des Zuschusses. Durch die Anhebung des Zuschusses für den Verein um diesen Betrag sollen beide Träger über jeweils 37.500,00 € für den tatsächlichen Betrieb der Schutzeinrichtungen verfügen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 86.280,00 €.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5Erhöhung der Personal- und Sachkosten des Generationennetz Gelsenkirchen e.V.Zur Vorlage · 25-30/01160 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Koordinierungsstelle Senioren- und Behindertenbeauftragter hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die eine Erhöhung der Personal- und Sachkosten für den Generationennetz Gelsenkirchen e.V. vorsieht. Der Beirat für Senioren sowie der Ausschuss für Soziale und Arbeit sollen beschließen, diese Kosten ab dem Jahr 2026 um 50.000 € zu erhöhen.
Der Verein erhält nach der aktuellen Vereinbarung zwischen der Stadt Gelsenkirchen und dem Generationennetz Gelsenkirchen e.V. jährlich 610.000 €, um präventive Strukturen für ältere Menschen aufzubauen. Die Aufgaben umfassen den Betrieb von Infocentern, die Koordination von Angeboten im Sozialraum sowie die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement. Die Tätigkeit ist Bestandteil des Masterplans „Gut älter werden in Gelsenkirchen 2035“, insbesondere zur Adressierung von Themen wie Altersarmut, Teilhabe und der Prävention von Vereinsamung.
Die Vorlage begründet die Erhöhung damit, dass die Anforderungen an die hauptamtlichen Begleitstrukturen gestiegen sind und das Angebotsspektrum sowie die Komplexität der Beratungsfälle zugenommen haben. Die Beratung erfolgt im Rahmen gesetzlicher Vorgaben des SGB XII und des Alten und Pflegegesetzes NRW. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 660.000 €. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2026 unter der Produktgruppe 3103 (Unterstützung von Senioren und Menschen mit Behinderungen) als Transferaufwendung vorgesehen. Die jährlichen personellen Folgekosten werden mit 660.000 € angegeben.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · mehrheitlich zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 6Sachstand und Zeitplan zum Zukunftsprogramm Arbeit (ZPA)Zur Vorlage · 25-30/01115 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Mitteilungsvorlage zum Sachstand und Zeitplan des Zukunftsprogramms Arbeit (ZPA) vor. Das seit 2024 entwickelte Programm dient als strategischer Rahmen für eine integrierte lokale Arbeitsmarktentwicklung, die die Bereiche Bildung, Wirtschaft und Arbeit miteinander verknüpft. Ziel des Programms ist der Aufbau langfristiger Beschäftigungsstrukturen sowie die Stärkung wirtschaftlicher Potenziale und sozialer Teilhabe durch Qualifizierung und Integration.
Die inhaltliche Ausgestaltung des ZPA wurde bereits in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit sowie des ehemaligen Ausschusses für Wirtschaft, Innovation, Beherbergung und Gastronomie im Juni 2025 vorgestellt. Die weitere Entwicklung sieht eine stärkere Bündelung bestehender Aktivitäten durch das Zusammenwirken von Verwaltung, Politik und externen Partnern vor. Ein zentraler Bestandteil bleibt die Entwicklung eines institutionsübergreifenden Bündnisses für Arbeit.
Aufgrund personeller Veränderungen wurde der Zeitplan für die Umsetzung angepasst. Im Zeitraum des dritten und vierten Quartals 2026 ist die Abstimmung der strategischen Ausrichtung innerhalb der neuen Verwaltungsspitze vorgesehen. Für das erste und zweite Quartal 2027 ist der Aufbau verbindlicher Steuerungs- und Koordinationsstrukturen geplant. Ab dem zweiten Quartal 2027 soll eine Evaluation der bisherigen Maßnahmen sowie eine Fortschreibung und Erweiterung des Portfolios erfolgen. Im dritten und vierten Quartal 2027 ist die Initiierung des Bündnisprozesses mit externen Akteuren vorgesehen. Ab dem dritten Quartal 2027 sollen die Beschlussvorbereitung und die Implementierung als gesamtstädtische Strategie erfolgen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7Jahresberichte 2025
- 7.1Arbeitsgemeinschaft Gelsenkirchener Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen (AGB) 2025Zur Vorlage · 25-30/01064 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Koordinierungsstelle Senioren- und Behindertenbeauftragter hat eine Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/01064 vorgelegt, die den Jahresbericht 2025 der Arbeitsgemeinschaft Gelsenkirchener Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen (AGB) zum Gegenstand hat. Die AGB fungiert als Zusammenschluss von Mitgliedsverbänden der Selbsthilfe behinderter sowie chronisch kranker Menschen und deren Angehörigen in Gelsenkirchen und übernimmt in dieser Funktion übergreifende Aufgaben.
Der vorliegende Bericht dokumentiert die im Jahr 2025 durchgeführten Aktivitäten sowie die anfallenden Aufwendungen der Arbeitsgemeinschaft. Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen ist für die Kenntnisnahme in der Sitzung am 10. Juni 2026 vorgesehen, während der Ausschuss für Soziales und Arbeit die Vorlage in seiner Sitzung am 17. Juni 2026 ebenfalls zur Kenntnisnahme erhält. Als Anlage zur Mitteilung dient der öffentliche Jahresbericht der AGB für das Jahr 2025.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.2Aufgabenwahrnehmung nach dem SchwerbehindertenrechtZur Vorlage · 25-30/01075 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt den Jahresbericht 2025 zur Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwerbehindertenrecht vor. Seit dem 1. Januar 2008 übernimmt die Stadt Gelsenkirchen die Aufgaben für die Städte Gelsenkirchen, Bottrop und Herne auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Die Personal- und Sachkosten werden dabei nach einem festgelegten Verteilschlüssel auf die Kommunen umgelegt, wobei Gelsenkirchen einen Stellenanteil von 10,74 und einen Kostenanteil von 48,62 % trägt, während Bottrop 20,60 % und Herne 30,78 % der Kosten übernimmt.
Im Jahr 2025 verzeichnete die Verwaltung insgesamt 14.792 Anträge, bestehend aus 7.209 Erstanträgen und 7.583 Änderungsanträgen. Dies stellt einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit 13.452 Anträgen dar. Die Anzahl der erledigten Anträge belief sich im Berichtszeitraum auf 17.591. Durch Digitalisierungsmaßnahmen, wie die Einführung der E-Akte und den Einsatz eines Hochleistungsscanners, konnten die Bearbeitungszeiten für Erstanträge auf durchschnittlich 6,13 Monate reduziert werden.
Trotz des Rückgangs unerledigter Anträge am Jahresende auf 6.050 ist eine Zunahme bei den Widersprüchen auf 3.652 sowie bei den Klagen auf 542 registriert worden. Die Verwaltung führt die gestiegene Zahl der Streitverfahren auf die höhere Anzahl an Bescheidserteilungen zurück. Für die Zukunft wird aufgrund der demografischen Entwicklung mit einem weiteren Anstieg der Antragszahlen gerechnet.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)Zur Vorlage · 25-30/01155 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Sachstandsbericht zu den Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vor. Aktuell stehen 28 Plätze beim Maßnahmenträger GELSENDIENSTE sowie 15 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung, wobei die Plätze zum Zeitpunkt der Berichterstellung zu etwa 56 % besetzt sind. Ziel der Maßnahme ist die Förderung der Tagesstrukturierung, sozialer Kontakte sowie der gesellschaftlichen Teilhabe durch gemeinwohlorientierte Tätigkeiten, ohne eine unmittelbare Integration in den ersten Arbeitsmarkt anzustreben.
Im interkommunalen Vergleich nimmt die Stadt Gelsenkirchen eine besondere Rolle ein, da sie diese Arbeitsgelegenheiten verbindlich umsetzt, während andere Kommunen die Maßnahmen nur in begrenztem Umfang anbieten. Die Verwaltung weist auf organisatorische Herausforderungen hin, darunter die Gewinnung geeigneter Einsatzstellen, der Betreuungsaufwand, sprachliche Barrieren sowie haftungsrechtliche Anforderungen. Einsatzstellen müssen sicherstellen, dass keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängt werden und eine fachliche Anleitung gewährleistet ist.
Zur Weiterentwicklung der Maßnahme nutzt die Verwaltung Austauschformate wie den „Runden Tisch für Flüchtlinge“. In der nächsten Sitzung der AG Wohlfahrt wird ein Projekt vorgestellt, um die Kooperation mit Wohlfahrtsverbänden für eine muttersprachliche Kontaktaufnahme zu intensivieren. Zudem besteht die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit der Tafel Gelsenkirchen e.V. Perspektivisch sollen durch die Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure zusätzliche Einsatzfelder in sozialen oder quartiersbezogenen Bereichen erschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9Mitteilungen und Anfragen
- 9.1Mitteilungen
- 9.1.1Anfrage des Stadtverordneten Herrn Brosch - Aktuelle Förderlage für soziale Projekte -Zur Vorlage · 25-30/00830 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit einer Anfrage im Ausschuss für Soziales und Arbeit vom 4. März 2026 hat ein Stadtverordneter die aktuelle Förderlage für soziale Projekte in Gelsenkirchen sowie mögliche zukünftige Veränderungen thematisiert. Die Verwaltung beantwortet diese Anfrage in einer Mitteilungsvorlage.
Nach Angaben der Verwaltung agiert die Stadt Gelsenkirchen in einem komplexen System aus Fördermittelgebern, darunter die Europäische Union, der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen sowie verschiedene Stiftungen und Förderbanken. Sowohl die Stadtverwaltung als auch freie Träger nutzen diese Mittel, wobei die Kommune häufig durch Kofinanzierungen oder Unterstützungsschreiben die Grundlage schafft. Die Förderlage wird durch die Rahmenbedingungen der jeweiligen Haushalte und politischen Prioritäten bestimmt. Ein zentrales Merkmal ist die geringe Planbarkeit, da Förderaufrufe oft kurzfristig veröffentlicht werden und der Verwaltung teilweise nur Zeitfenster von ein bis zwei Wochen für die Einreichung von Interessenbekundungen verbleiben.
Hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen gibt die Verwaltung an, dass verlässliche Prognosen über das Jahr 2028 hinaus, den Beginn des nächsten EU-Finanzrahmens, derzeit kaum möglich sind. Die EU-Kommission hat Vorschläge für die Förderperiode 2028–2034 vorgelegt, die neue Prioritäten wie Sicherheit und Verteidigung vorsehen. Dies soll zulasten der EU-Strukturfonds geschehen, deren Anteil am Gesamthaushalt von aktuell 66 % auf etwa 46 % sinken soll. Zudem soll die Anzahl der EU-Programme von 52 auf 16 reduziert werden. Der Regionalverband Ruhr fungiert hierbei als Instanz, um die Interessen der Kommunen in den nationalen Partnerschaftsplänen zu bündeln.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.2Anfrage des Stadtverordneten Herrn Brosch - Pflegebedarfsplanung -Zur Vorlage · 25-30/01096 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in einer Mitteilungsvorlage die Anfrage eines Ausschussmitglieds aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit vom 21. Januar 2026. Gegenstand der Anfrage war die Frage, ob in Pflegeeinrichtungen im Stadtgebiet etwa 80 Plätze als sogenannte „stille Reserve“ vorgehalten werden und wie dieser Sachverhalt sowie die damit verbundenen Absprachen einzustufen sind.
Die Verwaltung stellt klar, dass weder die Stadt Gelsenkirchen noch die SeniorenHäuser der Stadt Gelsenkirchen eine solche Reserve von 80 Plätzen vorhalten. Der WTG-Behörde der Stadt Gelsenkirchen sei zudem nicht bekannt, dass andere vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Stadtgebiet bewusst unbesetzte Plätze als Kapazitätsreserve zurückhalten.
Als mögliche Grundlage für die Annahme einer Reserve führt die Verwaltung das sogenannte „Poolen“ von Pflegeplätzen gemäß § 3 Abs. 7 der Durchführungsverordnung des Alten- und Pflegegesetzes NRW an. Hierbei handelt es sich um Plätze, die aufgrund der gesetzlichen 80-prozentigen Einzelzimmerquote in einer Einrichtung abgebaut und an anderer Stelle wieder errichtet werden konnten. Eine solche „Pooling-Einrichtung“ darf gemäß WTG NRW maximal 80 Plätze umfassen.
In Gelsenkirchen hatte eine Trägerin von vier vollstationären Pflegeeinrichtungen im Februar 2018 einen Antrag auf „Poolen“ gestellt. Diese Plätze wurden in der Pflegebedarfsplanung berücksichtigt, jedoch nicht in der Berechnung der vorhandenen Platzkapazitäten. Mit Datum vom 08.07.2025 hat die betreffende Trägerin eine schriftliche Verzichtserklärung auf die im Jahr 2018 beantragten „Pooling-Plätze“ eingereicht.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.3Anfrage des Stadtverordneten Herrn Brosch - Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen AGH für Geflüchtete -Zur Vorlage · 25-30/01123 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Mitteilungsvorlage zur Anfrage eines sachkundigen Bürgers Stellung, welche die ersten Erkenntnisse zu Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten (AGH) für Geflüchtete betrifft. Hintergrund der Anfrage ist die Untersuchung der Wirksamkeit von Maßnahmen zum niederschwelligen Spracherwerb, die seit dem 01.02. zur Erreichung der Vollauslastung der Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG durchgeführt werden. Zuvor wurden in anderen Vorlagen Gründe für eine Nichtauslastung wie Erkrankungen, Rechtskreiswechsel ins SGB II sowie Sprachbarrieren angeführt.
Die Verwaltung erläutert, dass die Umsetzung aufgrund der heterogenen Teilnehmerstruktur, unterschiedlicher Sprachgruppen sowie variierender Bildungs- und Qualifikationsniveaus organisatorisch anspruchsvoll sei. Vor der Durchführung war die Entwicklung eines Konzepts in Abstimmung mit der Caritas Gelsenkirchen erforderlich. Ein zeitlicher Verzug beim Start der Maßnahme resultierte aus der notwendigen konzeptionellen Berücksichtigung der identifizierten Hemmnisse.
Nach aktuellem Stand zeigen erste Rückmeldungen und der Austausch mit den Teilnehmenden Fortschritte im Bereich des Spracherwerbs und der Alltagskommunikation. Es besteht zudem ein Interesse der Leistungsberechtigten an weitergehenden Sprachförderangeboten, da reguläre Angebote teilweise durch Zugangsvoraussetzungen oder begrenzte Kapazitäten eingeschränkt sind. Die Verwaltung nutzt Rückmeldungen von Teilnehmenden und Anleitenden zur fortlaufenden Weiterentwicklung der Maßnahme.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.4Anfrage der Stadtverordneten Frau Tesch - Einbindung von Asylbewerberinnen und -bewerbern in einfache unterstützende Tätigkeiten im Pflegebereich -Zur Vorlage · 25-30/01124 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Vorlagennummer 25-30/01124 wird auf eine Anfrage einer sachkundigen Bürgerin vom 22. April 2026 geantwortet. Gegenstand der Anfrage war die Prüfung von Möglichkeiten, Asylbewerberinnen und Asylbewerber in einfache unterstützende Tätigkeiten im Pflegebereich, wie etwa bei der Essensausgabe oder in der Hauswirtschaft, einzubinden sowie die Identifizierung rechtlicher und praktischer Hürden.
Die Verwaltung führt aus, dass gemäß § 5 Asylbewerberleistungsgesetz Einsätze in Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern möglich sind, sofern die Tätigkeiten zusätzlich, im öffentlichen Interesse und zumutbar sind. Im Bereich stationärer Pflegeeinrichtungen bestehen jedoch Hindernisse, da hauswirtschaftliche Aufgaben wie Reinigung oder Wäsche oft zu den verpflichtend vorzuhaltenden Aufgaben gehören und somit das Gebot der Zusätzlichkeit nicht erfüllen. Zudem bestehen Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes, etwa der Nachweis eines Masernschutzes, sowie Anforderungen an Sprachkenntnisse, Hygieneschulungen und die Dokumentation von Einweisungen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sie keine Verpflichtung zu Schutzimpfungen oder Hygieneschulungen gegenüber den Teilnehmenden aussprechen kann.
Der Austausch mit Wohlfahrtsverbänden konzentriert sich daher auf Einsatzfelder außerhalb vulnerabler Personengruppen. Die Verwaltung prüft fortlaufend weitere Möglichkeiten, wie etwa in Schulen oder Kindertageseinrichtungen, verweist jedoch auf die damit verbundenen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und den Infektionsschutz. Zur Reduzierung von Vermittlungshemmnissen wird in Kooperation mit dem Caritasverband ein niedrigschwelliger Sprachkurs mit beruflichem Bezug umgesetzt.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.5Anfrage der Stadtverordneten Frau Tesch - berufliche Qualifikation von Flüchtlingen und Menschen aus Südosteuropa in Gelsenkirchen -Zur Vorlage · 25-30/01173 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur beruflichen Qualifikation von Flüchtlingen und Menschen aus Südosteuropa Informationen von der Verwaltung angefordert. Die Anfrage bezog sich auf den Stand zum 31.10.2025, als sich in Gelsenkirchen 28.750 Menschen aus diesen Herkunftsregionen befanden.
Die Verwaltung nahm Bezug auf Statistiken der Bundesagentur für Arbeit vom Dezember 2025 und berücksichtigte dabei Regelleistungsberechtigte aus verschiedenen Asylherkunftsländern sowie aus Ländern Südosteuropas. Bezüglich der formalen Bildungsabschlüsse wurden 6.319 Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, 211 Personen mit betrieblicher oder schulischer Berufsausbildung sowie 232 Personen mit akademischer Berufsausbildung ausgewiesen. Zudem wurden 3.559 Personen ohne Schulabschluss, 2.298 Personen mit Schulabschluss sowie 1.097 Personen ohne Angaben zum Schulabschluss erfasst. Daten zu spezifischen beruflichen Qualifikationen nach Berufsfeldern liegen laut der Verwaltung nicht vor.
Hinsichtlich der beruflichen Weiterbildung erklärte die Verwaltung, dass die Förderung von Weiterbildungen allen SGB II-Leistungsbeziehenden offensteht. Eine Förderung erfolgt als Einzelfallentscheidung durch die Bundesagentur für Arbeit, basierend auf individueller Eignung und Arbeitsmarktprognosen. Spezielle, ausschließlich für die angefragte Personengruppe zertifizierte Weiterbildungen sind nicht bekannt. Die Kostenübernahme für die Förderung beruflicher Weiterbildungen liegt seit dem 01.01.2025 bei der Bundesagentur für Arbeit. Für das Jobcenter Gelsenkirchen fallen im Rahmen der Durchführung von Weiterbildungen gemäß § 81ff SGB III keine Kosten an.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.6Anfrage der Stadtverordneten Frau Peipe - Auswirkungen der beschlossenen Asylrechtsverschärfungen auf die Stadt Gelsenkirchen -Zur Vorlage · 25-30/01231 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage eines Mitglieds der Stadtverordneten zur Auswirkung der im Februar 2026 vom Bundestag beschlossenen Asylrechtsreform in Gelsenkirchen reagiert. Die Reform umfasst unter anderem die Einrichtung von Sekundärmigrationszentren, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie die Einführung einer Asylverfahrenshaft.
Hinsichtlich der Unterbringung gibt die Verwaltung an, dass konkrete Prognosen zu Auswirkungen auf städtische Einrichtungen sowie zur Verweildauer von Zuweisungen derzeit nicht möglich sind. Die Entscheidung über Sekundärmigrationszentren liege bei der Landesregierung, für die es noch keine Entscheidung gebe. Finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt seien aufgrund unklarer künftiger Zuweisungen nicht bezifferbar.
In Bezug auf die sozialen Auswirkungen wird erwartet, dass der Bedarf an Integrationsangeboten und Sozialberatung sinken könnte, da weniger Menschen nach Gelsenkirchen kommen könnten. Gleichzeitig wird jedoch mit komplexeren Beratungsbedarfen durch Unsicherheiten im Aufenthaltsstatus gerechnet. Die Verwaltung prognostiziert zudem eine Mehrbelastung der Jugendhilfe und potenzielle Konflikte mit dem Kindeswohl.
Für den Arbeitsmarkt stellt die Verwaltung fest, dass durch den vorgezogenen Zugang zur Beschäftigung eine frühzeitigere Einbindung in Beratungs- und Vermittlungsprozesse durch die Agentur für Arbeit möglich sei. Die medizinische und psychologische Versorgung vulnerabler Gruppen und von Kindern bleibe durch bestehende Strukturen gewährleistet, da aktuell keine Sekundärmigrationszentren in Gelsenkirchen existieren.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.7Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Garbe - Unterstützung der Re/init e.V. -Zur Vorlage · 25-30/00827 · Mitteilungsvorlage
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Im Rahmen einer Anfrage eines sachkundigen Bürgers im Ausschuss für Soziales und Arbeit vom 4. März 2026 hat die Verwaltung Informationen zur Unterstützung der Re/init e.V. und deren Projekten vorgelegt. Im Fokus standen dabei die Details zur Durchführung sowie die Teilnehmerzahlen der Projekte „It’s my way“ und „Win-Win / MäC – Männer* in Care-Berufe!“.
Das Projekt „It’s my way“ setzt auf eine ganzheitliche Integrationsstrategie durch Einzelcoaching, ein Beratungscafé sowie Trainings zur digitalen und sprachlichen Qualifizierung. In den Jahren 2024 und 2025 nahmen insgesamt 64 Frauen an den Maßnahmen teil. Im Jahr 2024 wurden fünf Frauen, im Jahr 2025 acht Frauen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt.
Das Projekt „MäC – Männer* in Care-Berufe!“ bietet Coaching zur Überwindung von Barrieren sowie Unterstützung im Bewerbungsprozess und bei Behördengängen an. Seit dem Projektstart im November 202
der Verwaltung zufolge 86 junge Männer zwischen 18 und 35 Jahren begleitet. Dabei konnten 22 Teilnehmer in Arbeit oder Bildung vermittelt werden, wobei drei Personen in den Pflegebereich integriert wurden. Die Anfrage begründete die Prüfung der Förderstrukturen mit dem Ziel, im Rahmen der Haushaltslage der Stadt Gelsenkirchen Prioritäten zu setzen und Investitionen nach dem Gemeinwohl zu steuern.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.8Bearbeitungszeiten in den Bereichen Hilfe zur Pflege, Schwerbehindertenrecht und Wohngeld - 1. Quartal 2026Zur Vorlage · 25-30/01157 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Mitteilungsvorlage zu den Bearbeitungszeiten in den Bereichen Hilfe zur Pflege, Schwerbehindertenrecht und Wohngeld für das erste Quartal 2026 vor. Die Vorlage erfolgt auf den Wunsch aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit vom 21. Januar 2026, die bisher mündlich vorgetragenen Bearbeitungszeiten künftig halbjährlich schriftlich zu dokumentieren.
Im Bereich der Hilfe zur Pflege stieg die Bearbeitungsdauer bei Neuanträgen in Einrichtungen von 194 Tagen im Vorjahreszeitraum auf 202 Tage im ersten Quartal 2026 an. Als Gründe werden komplexere Fallkonstellationen, manuell zu prüfende Pflegesatzänderungen sowie einzelne Altfälle angeführt.
Im Schwerbehindertenrecht verringerten sich die Bearbeitungszeiten. Bei Erstanträgen sank die Dauer von 7,42 Monaten im Vorjahr auf 5,24 Monate im ersten Quartal 2026. Bei Änderungsanträgen sank der Wert von 7,93 Monaten auf 5,44 Monate. Die Verwaltung führt diese Entwicklung auf den Abbau von Rückständen zurück.
Im Bereich Wohngeld reduzierte sich die Bearbeitungszeit von 4,25 Monaten im Vorjahreszeitraum auf 3,54 Monate im ersten Quartal 2026. Dies wurde durch organisatorische Maßnahmen, Prozessoptimierungen und den Rückstandsabbau erreicht.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.1.9Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Ausschuss für Soziales und Arbeit / VB 5)Zur Vorlage · 25-30/01185 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Gelsenkirchen in der Sitzung am 21. Mai 2026 den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 mit der Empfehlung vorgelegt, diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Die Mitteilungsvorlage dient der Information des Ausschusses für Soziales und Arbeit sowie der Bezirksvertretungen. Der Entwurf des Jahresabschlusses ist elektronisch über das Ratsinformationssystem und die städtische Internetseite einsehbar und soll als Grundlage für die Beratung der Abweichungsberichte in den Fachausschüssen fungieren.
Die Darstellung des Jahresabschlusses orientiert sich in ihrer Systematik weitgehend am Haushalt. Wesentliche Abweichungen werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert, sofern definierte Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht vollständig erreicht werden. Eine Berichtspflicht besteht zudem, wenn die Prognose im Teilergebnisplan um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unterhalb von 10.000 € nicht berichtspflichtig sind. Ebenso werden Abweichungen bei den Produktkennzahlen erläutert, wenn diese mindestens 10 % vom Planwert unterschreiten.
Konkret werden Erläuterungen zu Abweichungen in den Produktgruppen 3101 (Hilfen zur Gesundheit, bei Behinderung und bei Pflegebedürftigkeit), 3102 (Hilfen bei Einkommensdefiziten und Unterstützungsleistungen), 3103 (Unterstützungen von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen; Sozialversicherungsangelegenheiten) und 5204 (Hilfen bei Wohnproblemen) bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.2Anfragen