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Mitteilungsvorlage

Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Basiskonto bei der Stadtsparkasse Gelsenkirchen

25-30/01147

ℹ Zur Kenntnis genommen 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/01147 auf eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen reagiert. Der Anlass der Vorlage ist ein Anregungsschreiben, das die Bereitstellung von Basiskonten durch die Stadtsparkasse Gelsenkirchen zum Thema macht.

In der Eingabe wird auf einen Bericht des Sozialforums tacheles vom 12. April 2026 verwiesen. Dieser berichtet, dass die Zahlungen per Sozialcard bei den Jobcentern durch die Bundesagentur für Arbeit eingestellt worden seien. Der Antragsteller regt an, dass der Rat und die zuständigen Ausschüsse prüfen sollten, ob die Stadtsparkasse Gelsenkirchen diese entstandene Lücke schließen kann. Als Beispiel für eine bereits umgesetzte Lösung wird das Vorgehen des Jobcenters Wuppertal angeführt.

Der Antragsteller führt dazu aus, dass Sparkassen als Unternehmen in kommunaler Trägerschaft dem Gemeinwohl verpflichtet seien und den öffentlichen Auftrag zur Versorgung der Bevölkerung sicherstellen müssten. Es wird die Forderung gestellt, dass die Sparkasse auch bei Konten ohne ausreichende Bonität einspringen und bei Bedarf die Auszahlung von Geldleistungen über Barschecks ermöglichen sollte. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Ausschuss für Soziales und Arbeit für die Sitzung am 17. Juni 2026 vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v2, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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