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Mitteilungsvorlage

Bearbeitungszeiten in den Bereichen Hilfe zur Pflege, Schwerbehindertenrecht und Wohngeld - 1. Quartal 2026

25-30/01157

ℹ Zur Kenntnis genommen 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt eine Mitteilungsvorlage zu den Bearbeitungszeiten in den Bereichen Hilfe zur Pflege, Schwerbehindertenrecht und Wohngeld für das erste Quartal 2026 vor. Die Vorlage erfolgt auf den Wunsch aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit vom 21. Januar 2026, die bisher mündlich vorgetragenen Bearbeitungszeiten künftig halbjährlich schriftlich zu dokumentieren.

Im Bereich der Hilfe zur Pflege stieg die Bearbeitungsdauer bei Neuanträgen in Einrichtungen von 194 Tagen im Vorjahreszeitraum auf 202 Tage im ersten Quartal 2026 an. Als Gründe werden komplexere Fallkonstellationen, manuell zu prüfende Pflegesatzänderungen sowie einzelne Altfälle angeführt.

Im Schwerbehindertenrecht verringerten sich die Bearbeitungszeiten. Bei Erstanträgen sank die Dauer von 7,42 Monaten im Vorjahr auf 5,24 Monate im ersten Quartal 2026. Bei Änderungsanträgen sank der Wert von 7,93 Monaten auf 5,44 Monate. Die Verwaltung führt diese Entwicklung auf den Abbau von Rückständen zurück.

Im Bereich Wohngeld reduzierte sich die Bearbeitungszeit von 4,25 Monaten im Vorjahreszeitraum auf 3,54 Monate im ersten Quartal 2026. Dies wurde durch organisatorische Maßnahmen, Prozessoptimierungen und den Rückstandsabbau erreicht.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v2, ca. 165 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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