Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Ingenerf - Pläne über den Umgang mit Erbpachtflächen in Gelsenkirchen-Beckhausen –
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01175 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten zur künftigen Verwendung von Erbpachtflächen in Gelsenkirchen-Beckhausen. Der Anfragende verwies auf die Unsicherheit der Anwohner in Gebieten wie der Kostgenstraße, Weskampstraße und Rohlingstraße, da zahlreiche Erbpachtverträge in den Jahren 2049 bis 2056 auslaufen. Es wurde gefragt, ob bereits Pläne für den Umgang mit diesen Flächen vorliegen, ob ein gemeinsamer Austausch mit den Anwohnern möglich sei und warum frühere Anfragen der Siedlergemeinschaft nicht beantwortet worden seien.
Die Verwaltung teilte mit, dass keine strategischen Überlegungen existieren, die von der Handhabung im restlichen Stadtgebiet abweichen. Bei auslaufenden Verträgen wird etwa drei Jahre vor Ende des Erbbaurechts das Gespräch mit den Vertragsinhabern gesucht, um eine mögliche Verlängerung zu prüfen. Eine solche Verlängerung beinhaltet Neuverhandlungen der Konditionen, wobei die Festsetzung des Erbbauzinses auf einer aktuellen gutachterlichen Wertfeststellung des Bodens basiert. Neue Verträge enthalten zudem eine Wertsicherung über den Verbraucherpreisindex.
Eine öffentliche Veranstaltung zur Beruhigung der Anwohner wird von der Verwaltung nicht als erforderlich erachtet, wobei die zuständige Fachabteilung für den direkten Austausch mit den Erbbaurechtsnehmern zur Verfügung steht. Bezüglich der Bearbeitung von Anfragen gab die Verwaltung an, dass keine Fälle von unbeantworteten Anfragen bekannt seien. Anfragen zu Themen wie dem Ankaufs von Flächen oder Grundpfandrechten würden im laufenden Geschäftsgang bearbeitet.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026zur Kenntnis genommen
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