Anfrage des Stadtverordneten Herrn Krämer - Haltverbote Böningstraße -
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01181 beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Stadtverordneten zur Prüfung eines einseitigen Halte- und Parkverbots in der Böningstraße im Bereich der Hausnummern 5 bis 15, beginnend an der Kreuzung Recklinghäuser Straße bis zum Aldi-Supermarkt. Der Stadtverordnete hatte die Prüfung angefragt, da die Fahrbahnverengung durch beidseitiges Parken das Einfahren der Buslinie 381 ohne Rangieren erschwere und Rückstaus verursache, welche die Ausfahrt aus dem Kirschblütenweg behinderten könnten.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Fahrbahnbreite in dem genannten Abschnitt zwischen etwa 8,30 m und 9,00 m variiert, wodurch ein beidseitiges Parken grundsätzlich möglich ist. Bei einem gemeinsamen Ortstermin der Fachbereiche für Verkehr sowie öffentliche Sicherheit und Ordnung mit der Bogestra konnten keine verkehrsgefährdenden Situationen im Begegnungsverkehr festgestellt werden. Zudem sei der LKW-Verkehr durch das Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t in Verbindung mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ bereits beschränkt.
Ein Rückstau im Bereich der Einmündung zur Recklinghäuser Straße könne zwar zu Stoßzeiten nicht ausgeschlossen werden, dieser sei jedoch primär auf das allgemeine Verkehrsaufkommen und die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte zurückzuführen. Die Ausfahrt aus dem Kirschblütenweg bleibe grundsätzlich möglich, wenngleich kurzfristige Behinderungen im Verkehrsfluss nicht vollständig vermeidbar seien. Das Parken am Fahrbahnrand wird von der Verwaltung als Beitrag zur Verkehrsberuhigung durch Fahrbahnverengung sowie zur Bereitstellung von Parkraum für Anwohner betrachtet.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
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