Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Bezirksvertretung BV-West/VB 4)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt am 21. Mai 2026 den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 vorgelegt. Dieser Entwurf wurde mit der Empfehlung versehen, ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Die Mitteilungsvorlage dient der Information der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West und soll als Grundlage für die Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen fungieren. Der Entwurf ist elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite einsehbar.
Der Jahresabschluss folgt in seiner Struktur der Systematik des Haushalts. Wesentliche Abweichungen von den Planwerten werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert. Als wesentlich gelten Abweichungen, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nur unvollständig erreicht wurden, die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig.
Konkret werden Erläuterungen zu den Produkten Bildungsmittel und Unterrichtsbetrieb West, Unterhaltung und Einrichtung West, Informationstechnologie an Schulen West, Benutzerdienste Stadtbibliothek West, Öffentlichen Spielanlagen West, Instandhaltung der Einrichtungen West sowie BgA Sportanlagen West bereitgestellt. Zudem enthält die Vorlage einen Bericht über Beschlüsse, die seit mehr als einem halben Jahr vorliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1505363
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Anlage 1: Abweichungserläuterung
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ Anlage 2: Bericht zur Ausführung von Beschlüssen
Beratungsfolge
- 09.06.2026zur Kenntnis genommen
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