I. Quartalsbericht 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die GELSENDIENSTE haben im Rahmen einer Mitteilungsvorlage den Quartalsbericht für das erste Quartal des Jahres 2026 vorgelegt. Die Vorlage dient der Information des Betriebsausschusses über die wirtschaftliche Entwicklung des Eigenbetriebs.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 20 der Eigenbetriebsverordnung NRW sowie des § 12 der Betriebssatzung der GELSENDIENSTE ist die Betriebsleitung dazu verpflichtet, den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung der Vermögensplanung zu unterrichten. Der beigefügte Bericht umfasst die entsprechenden Daten für das erste Quartal 2026. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Betriebsausschuss der GELSENDIENSTE in der Sitzung am 1. Juli 2026 vorgesehen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Q-Bericht I-2026
Beratungsfolge
- 01.07.2026zur Kenntnis genommen
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