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Beschlussvorlage

Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen

25-30/01262

🟢 Beschlossen 01.07.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · einstimmig zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Die GELSENDIENSTE haben eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Ausschreibung und Vergabe für die Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen genehmigt werden soll. Der bestehende Vertrag über die Verwertung dieser Abfälle, die in der Stadt Gelsenkirchen anfallen und den GELSENDIENSTE überlassen werden, endet zum 31. Dezember 2026.

Aufgrund des erwarteten Vergabevolumens ist eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren vorgesehen. Die Vergabe soll unter den Bedingungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) erfolgen. Maßgeblich für die Auftragsvergabe ist das wirtschaftlichste Angebot, sofern die rechtlichen Vorgaben sowie die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses durch die Bieter eingehalten werden.

Da Bau- und Abbruchabfälle aus privaten Haushalten dem Anschluss- und Benutzungszwang gemäß der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Gelsenkirchen (AES) unterliegen, wird das Ergebnis der Ausschreibung in die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2027 einfließen. Die entsprechenden Entsorgungskosten werden im Wirtschaftsplan 2027 der GELSENDIENSTE berücksichtigt. Der Betriebsausschuss der GELSENDIENSTE soll über die Vorlage in der Sitzung am 1. Juli 2026 entscheiden.

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