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Beschlussvorlage

Sortierung und Verwertung von Sperrmüll

25-30/01261

🟢 Beschlossen 01.07.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · einstimmig zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Die GELSENDIENSTE legen eine Beschlussvorlage zur Ausschreibung für die Sortierung und Verwertung von Sperrmüll vor. Der aktuelle Vertrag über diese Dienstleistung endet zum 31. Dezember 2026.

Aufgrund des erwarteten Vergabevolumens ist eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren vorgesehen. Von der Gesamtmenge ist eine Kleinmenge zwischen 2.000 und 2.500 Mg/a ausgenommen. Diese Menge soll im Jahr 2027 einem regionalen Sortierprojekt zugeführt werden, um die Sperrmüll-Verwertung unter Aspekten der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Der Auftrag für alle darüber hinaus anfallenden Mengen soll gemäß den Bedingungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) neu vergeben werden. Maßgeblich für die Auftragsvergabe ist das wirtschaftlichste Angebot, sofern die rechtlichen Vorgaben sowie die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses durch die Bieter eingehalten werden.

Da Sperrmüll aus privaten Haushalten dem Anschluss- und Benutzungszwang nach der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Gelsenkirchen (AES) unterliegt, wird das Ergebnis der Ausschreibung in die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2027 einfließen. Die entsprechenden Entsorgungskosten werden im Wirtschaftsplan 2027 der GELSENDIENSTE berücksichtigt. Der Betriebsausschuss der GELSENDIENSTE soll der Ausschreibung zustimmen.

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