Anfrage des Bezirksverordneten Herr Fritz - Verbesserung der Sichtbarkeit eines Verkehrsschildes an der Schaffrathpromenade -
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage an die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West thematisierte ein Bezirksverordneter die Sichtbarkeit eines Verkehrszeichen für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h an der Schaffrathpromenade. Die Anfrage bezog sich auf die Abbiegesituation von der Rungenbergstraße kommend in die Schaffrathstraße. Es wurde angeführt, dass das Schild erst hinter der Kreuzung Wildroßstraße/Schaffrathpromenade sowie hinter Altglas- und Altpapiercontainern platziert sei und durch parkende Fahrzeuge verdeckt werden könne. Zudem wurde die Möglichkeit einer Gefahrenstelle für Fußgänger und Radfahrer beim Einordnen in den Verkehr auf der Schaffrathstraße genannt. Als Maßnahme wurde die Versetzung des Verkehrszeichens näher an die Kreuzung mit der Rungenbergstraße, etwa auf Höhe des Ortseingangsschildes Gelsenkirchen-Beckhausen, vorgeschlagen.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und erklärte, dass das Verkehrszeichen gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung an einem Mast in einer Höhe von ca. 2,5 m und mit einem Abstand von etwa 0,75 m zur Fahrbahnkante angebracht ist. Eine Prüfung ergab, dass das Schild bei ordnungsgemäßem Parken rechtzeitig erkennbar sei und keine dauerhafte Sichtbehinderung durch Fahrzeuge oder die Container vorliege. Die Ausfahrt aus der Schaffrathpromenade sei durch eine Pflasterbauweise und ein abgesenktes Bord abgegrenzt, sodass keine Gefahrenstelle für Radfahrer oder Kfz-Fahrer bestehe. Eine verkehrsrechtliche Notwendigkeit für eine Versetzung des Zeichens liegt nach aktuellem Sachstand nicht vor. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird aufgrund der Wohnbebauung sowie der Nähe zu Kindergärten und Spielplätzen in Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde aufrechterhalten.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v2, ca. 219 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1507429
Beratungsfolge
- 09.06.2026zur Kenntnis genommen
Verwandte Vorlagen
Aus derselben Sitzung
- Nutzung von Schulhöfen/vorübergehende Sperrung der Schulhöfe der Gesamtschule Horst und der Grundschule am Schloss Horst am 20. und 21.06.2026 Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West, 09.06.2026
- Förderung von Stadtbezirksveranstaltungen im Jahr 2026 Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West, 09.06.2026
- Schul- und Bildungsentwicklung in Gelsenkirchen: Schulorganisatorische Einrichtung eines temporären Teilstandortes der städtischen Förderschule Albert-Schweitzer-Schule am Standort Horster Straße 221 für die Schuljahre 2026/2027 bis einschließlich 2030/2031 Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West, 09.06.2026
- Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Karl zur baulichen Ertüchtigung des Standorts Horster Straße 221 für eine schulische Nutzung Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West, 09.06.2026
- Hochwasserrisiko-Management-Planung 3. Zyklus Hier: Maßnahmenplanung der Stadt Gelsenkirchen Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West, 09.06.2026
- Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West/VB 6) Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West, 09.06.2026