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Mitteilungsvorlage

Sicherstellung der Sauberkeit und Lesbarkeit aller Verkehrsschilder und sonstigen Beschilderungen im Stadtgebiet

25-30/01242

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 25-30/01242 befasst sich mit der Sicherstellung der Sauberkeit und Lesbarkeit von Verkehrszeichen und sonstigen Beschilderungen im Stadtgebiet. Grundlage hierfür ist eine Zielvereinbarung zur PG 5402 des HFBPD vom 5. Dezember 2024, die vorsah, die Lesbarkeit der Beschilderung bis zum 1. Juli 2025 zu gewährleisten, um die Verkehrssicherheit und das Stadtbild zu unterstützen.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass dem Referat Verkehr als Straßenbaulastträger die Unterhaltung von Verkehrszeichen und -einrichtungen gemäß der Straßenverkehrsordnung an städtischen Straßen und Plätzen obliegt. Für die Beschilderung an freien Strecken klassifizierter Straßen, wie etwa Teilen der Kurt-Schumacher-Straße, Münsterstraße, Hattinger Straße oder Ressestraße, ist jedoch der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger zuständig. Die Unterhaltung von Beschilderungen in Grünanlagen oder Grünwegen liegt in der Verantwortung von GELSENDIENSTE.

Ein Problem im Stadtgebiet ist das Bekleben von Verkehrszeichen, insbesondere mit Aufklebern von Ultragruppierungen. Die Reinigung oder der Austausch dieser Zeichen erfolgt im Rahmen der allgemeinen Unterhaltungsarbeiten. Über das weitere Vorgehen des Referats Verkehr soll ein mündlicher Sachstandsbericht erfolgen. Die Vorlage ist dem Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung zur Kenntnisnahme am 18. Juni 2026 vorzulegen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v2, ca. 176 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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