Anfrage des Stadtverordneten Herrn Obernyer - Verwendung von Sparkassengewinnen für gemeinnützige Zwecke -
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Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01285 beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Stadtverordneten zur Verwendung von Gewinnausschüttungen und Zuwendungen der Sparkasse Gelsenkirchen für gemeinnützige Zwecke. Der Stadtverordnete bezog sich dabei auf Beschlüsse aus der Ratssitzung vom 18.12.2025 zu den Vorlagen 25-30/00145 und 2ﺒ-30/00149.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die vereinnahmten Zuwendungen der Sparkasse Gelsenkirchen zweckgerichtet für die Förderung kultureller Zwecke, der Jugend- und Altenhilfe sowie des Katastrophenschutzes eingesetzt werden. Eine spezifische Projektliste über die Förderungen in den Jahren 2023 und 2024 wird nicht geführt. Als Nachweis für die steuerbegünstigte Verwendung der Spendenmittel wird das Defizit der entsprechenden Bereiche angeführt.
Hinsichtlich der Verwendung der in den genannten Vorlagen beschlossenen Mittel erläutert die Verwaltung, dass die Stadt Gelsenkirchen als juristische Person des öffentlichen Rechts die genannten gemeinnützigen Zwecke unmittelbar verfolgt und die Mittel entsprechend zielgerichtet einsetzt. Die Auswahl der geförderten Zwecke erfolgt durch die Unterstützung förderbedürftiger Bereiche innerhalb der Bereiche Kultur, Jugend- und Altenhilfe sowie des Katastrophenschutzes. Die Sicherstellung der zweckentsprechenden Mittelverwendung erfolgt durch den ordnungsgemäßen Vollzug des Haushaltsplans.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
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