Erhalt der Bargeldzahlung im Bürgerservice - Antrag der AfD-Fraktion -
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Gelsenkirchen einen Antrag gestellt, der den Erhalt von Bargeldzahlungen im Bürgerservice fordert. Hintergrund ist die Ankündigung der Verwaltung, den Zahlungsverkehr im Bürgerservice künftig ausschließlich bargeldlos abzuwickeln.
Die Antragstellerin fordert, die geplante Umstellung auf bargeldlose Zahlungen ab dem 01.07.2026 auszusetzen. Die Stadt soll dauerhaft sicherstellen, dass Gebühren, Entgelte und sonstige Zahlungen in den Einrichtungen des Bürgerservices weiterhin mit Bargeld entrichtet werden können. Zudem beantragt die Fraktion, dass sich der Rat zum Erhalt des Bargeldes als krisenfestes Zahlungsmittel bekennt.
Die AfD-Fraktion verweist in dem Antrag auf rechtliche Fragen bezüglich der Stellung von Euro-Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel nach Art. 128 AEUV und § 14 Bundesbankgesetz. Zudem werden soziale Aspekte angeführt, wonach eine rein digitale Abwicklung Gruppen wie ältere Menschen, Personen ohne Bankkonto oder Bürger mit eingeschränkten digitalen Kenntnissen benachteiligen könnte. Auch Risiken für die Krisenfestigkeit durch mögliche Stromausfälle oder Cyberangriffe werden thematisiert.
Die Verwaltung wird im Rahmen des Antrags beauftragt, die rechtliche Zulässigkeit eines vollständigen Ausschlusses von Bargeldzahlungen zu prüfen und dem Rat schriftlich zu berichten. Des Weiteren soll die Verwaltung die sozialen sowie infrastrukturellen Auswirkungen einer rein digitalen Zahlungsabwicklung darlegen, wobei insbesondere die Folgen für verschiedene Bevölkerungsgruppen sowie die Risiken bei technischen Störungen zu berücksichtigen sind.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.07.2026verwiesen
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