Mandatsbetreuung durch den Vorstand für Finanzen, Recht, Digitalisierung, Personal und Organisation - Benennung als Aufsichtsratsmitglied bei der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltungskoordinierung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der der Rat der Stadt die Vertretung der Stadt Gelsenkirchen im Aufsichtsrat der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH neu regeln soll. Vorgesehen ist, den Stadtkämmerer als Vertreter für das Gremium zu benennen.
Hintergrund der Vorlage ist der Ausscheiden des ehemaligen Stadtkämmerers aus dem Dienst bei der Stadt Gelsenkirchen zum 30.04.2026. Die Nachfolge im Aufsichtsrat der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH soll ab dem 01.07.2026 durch den Stadtkämmerer angetreten werden. Der Rat soll zudem die weiteren Mandatsbetreuungen durch den Vorstand für Finanzen, Recht, Digitalisierung, Personal und Organisation zur Kenntnis nehmen.
Diese Mandate umfassen die Wahrnehmung von Funktionen bei verschiedenen Beteiligungsgesellschaften und Verbandsmitgliedschaften der Stadt Gelsenkirchen. Dazu gehören die Positionen als stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied beim Wissenschaftspark Gelsenkirchen GmbH sowie beim Wissenschaftspark Gelsenkirchen Projekte GmbH. Des Weiteren wird die Wahrnehmung der Funktion als Aufsichtsratsmitglied bei der ggw GmbH sowie als stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied beim Musiktheater im Revier GmbH und bei der Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen GmbH & Co. KG auf Basis der bestehenden Beschlusslage vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026einstimmig zugestimmt
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