Abberufung und Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern bei der Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH (GE GmbH) hier: Aufsichtsrat
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur personellen Neubesetzung im Aufsichtsrat der Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH (GE GmbH) vor. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung des stellvertretenden Mandats durch ein Ratsmitglied mit Schreiben vom 22.06.2026.
Auf Vorschlag der Ratsfraktion AfD soll ein Wechsel in der stellvertretenden Besetzung vollzogen werden. Konkret wird beantragt, ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied für ein weiteres Ratsmitglied aus dem Aufsichtsrat der GE GmbH abzuberafen. Als Nachfolger für die Position des stellvertretenden Mitglieds soll ein weiteres Ratsmitglied entsandt werden.
Der Gesellschaftsvertrag der GE GmbH sieht einen Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern vor. Die Stadt Gelsenkirchen entsendet hierbei die Oberbürgermeisterin, die Dezernentin für Kultur, Bildung, Jugend, Sport und Integration sowie fünf weitere von der Stadt zu benennende Mitglieder. Die Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH entsendet zwei Mitglieder in das Gremium. Für jedes Aufsichtsratsmitglied ist eine persönliche Stellvertretung vorgesehen. Gemäß § 50 Abs. 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt die Wahl einer Nachfolge für den Rest der Wahlperiode bei vorzeitigem Ausscheiden einer Person aus einem Gremium.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026einstimmig zugestimmt
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