Anfrage des Stadtverordneten Herrn Wöll - Gelände der ehemaligen Zeche Alma - altes Verwaltungsgebäude -
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01386 beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Stadtverordneten zum alten Verwaltungsgebäude auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Alma. Der Stadtverordnete hatte im Rahmen einer Sitzung am 4. März 2026 gefragt, ob Gebäude auf dem Gelände veräußert worden seien, ob der Vorgang der Verwaltung sowie der unteren Denkmalbehörde im Detail bekannt sei und welche Nutzungsabsichten der neue Eigentümer verfolge. Zudem wurden nach einem Sanierungsplan sowie der Einbindung der Denkmalschutzbehörde gefragt.
Die Verwaltung bestätigt, dass das alte Verwaltungsgebäude der ehemaligen Zeche Alma veräußert wurde. Das Grundstück und das darauf befindliche Gebäude liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 318.2 und sind als Gewerbegebiet festgesetzt. Dem Referat Bauordnung und Bauverwaltung sowie der unteren Denkmalbehörde wurden bereits Nutzungskonzepte vorgestellt. Diese Planungen wurden jedoch aus immissionsschutzrechtlichen Gründen als nicht genehmigungsfähig eingestuft, da eine erhebliche Lärm- und Verkehrsbelastung für die angrenzende Wohnbebauung an der Almastraße sowie für ein Nachbargrundstück mit einer Kindertagesstätte und zwei Wohngruppen für betreutes Wohnen zu befürchten ist. Zudem seien die vorgestellten Planungen aus planungsrechtlichen Gründen in einem Gewerbegebiet nur ausnahmsweise oder gar nicht zulässig. Ein konkretes, genehmigungsfähiges Nutzungskonzept liegt der Verwaltung und der unteren Denkmalbehörde derzeit nicht vor. Informationen zu einem Sanierungsplan liegen nicht vor.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026zur Kenntnis genommen
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