Berichte zum Stichtag 30.06.2026 (Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss/VB 6)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss eine Mitteilungsvorlage zum Stichtag 30.06.2026 vor. Der Bericht dient der Information über wesentliche Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie über Chancen und Risiken innerhalb des Aufgabenbereichs des Ausschusses.
Als wesentliche Abweichungen gelten laut Vorlage Situationen, in denen definierte Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Zudem sind Abweichungen im Teilergebnisplan meldepflichtig, wenn die Prognose um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unter einem Betrag von 10.000 € nicht berichtspflichtig sind. Ebenso werden Abweichungen bei den Produktkennzahlen aufgeführt, sofern die Prognose um mindestens 10 % vom Planwert abweicht.
Die Erläuterungen zu diesen Abweichungen beziehen sich auf die Produktgruppen 5102 (Räumliche Planung), 5103 (Vermessung, Geobasisdaten, Geodatenmanagement), 5201 (Bauaufsicht, Beratung, Denkmalangelegenheiten) und 5202 (Wohnungswesen). Ergänzend enthält die Vorlage einen Bericht über Beschlüsse, die bereits länger als ein halbes Jahr zurückliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Ausschuss am 16.09.2026 vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1519188
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Anlage 1 - Bericht zum NKF-Haushalt zum Stichtag 30.06.2026
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ Anlage 2 Bericht zur Ausführung von Beschlüssen
Beratungsfolge
- 16.09.2026zur Kenntnis genommen
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