Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Anträge gemäß § 7 der Geschäftsordnung
- 2.1Geänderte Ausgangslage für die BP-Norderweiterung / Bebauungsplan 451Zur Vorlage · 20-25/09466 · Antrag
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 2.2Schriftlicher Sachstandsbericht der Verwaltung zum Stand der Planung und der Errichtung öffentlicher Gebäude in Gelsenkirchen im HalbjahresturnusZur Vorlage · 25-30/01669 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat einen Antrag gestellt, die Tagesordnung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses für die Sitzung am 16. September 2026 zu ergänzen. Gegenstand des Antrags ist die Einführung eines schriftlichen Sachstandsberichts der Verwaltung, der im Halbjahresturnus über den Stand der Planung und der Errichtung öffentlicher Gebäude in Gelsenkirchen informieren soll.
Der Bericht soll den aktuellen Entwicklungsstand der Umsetzung sowie den Planungsstand bei genehmigten Maßnahmen der kommunalen Infrastruktur dokumentieren. Dies umfasst explizit den Bildungs- und Innovationscampus, das neue Zentralbad sowie Schulbauten in Form von Neubauten, Modulen und Sanierungen.
Die CDU-Ratsfraktion fordert, dass der Bericht mindestens Angaben zur Bezeichnung der Maßnahme, zum Standort, zur Anschrift und zur Art der Maßnahme enthält. Zudem sollen der Zeitpunkt der Genehmigung durch den Rat oder die Fachausschüsse, die verantwortliche Organisationseinheit, der vorgesehene Kostenrahmen inklusive etwaiger Abweichungen sowie die geplante Fertigstellung aufgeführt werden. Des Weiteren sollen der Beginn der Planung und der Beginn der Umsetzung sowie Begründungen für etwaige Verzögerungen im Bericht enthalten sein. Zur Erleichterung der Kontrolle wird die Einführung eines einheitlichen Ampelsystems im Bericht beantragt. Ziel des Antrags ist es, die Kontrollfunktion der gewählten Vertreter bei der Entwicklung der kommunalen Infrastruktur zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 2.3Überdachung des Wochenmarktes Buer mit Photovoltaikdach – Sachstandsbericht und weitere PlanungsschritteZur Vorlage · 25-30/01671 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage 25-30/01671 einen Antrag gestellt, der die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zur Überdachung des Wochenmarktes Buer mit einem Photovoltaikdach in die nächste Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses zum Ziel hat. Die Fraktion beantragt einen Beschluss, der die Verwaltung dazu verpflichtet, einen umfassenden Sachstandsbericht vorzulegen.
Dieser Bericht soll den aktuellen Stand der verwaltungsinternen Prüfungen seit der vorangegangenen Anfrage der CDU-Fraktion dokumentieren. Die Verwaltung wird gebeten, die bauordnungs-, planungs-, denkmal-, brandschutz- und öffentlich-rechtlichen Anforderungen sowie die technische Machbarkeit des Photovoltaikdaches hinsichtlich Konstruktion, Statik, Entwässerung, Beleuchtung und Netzeinspeisung zu bewerten. Zudem soll die städtebauliche Einbindung in Bezug auf die Aufenthaltsqualität und die Nutzung des Marktplatzes untersucht werden. Ein weiterer Fokus liegt auf der Sicherstellung der funktionalen Nutzung des Platzes außerhalb der Marktzeiten sowie auf einer ersten Grobkostenschätzung und der Identifikation möglicher Förderprogramme auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene.
Die CDU-Fraktion regt zudem an, eine Kooperation mit der Westfälischen Hochschule zur Durchführung eines studentischen Wettbewerbs zu prüfen. Abschließend soll die Verwaltung einen Vorschlag für das weitere Verfahren vorlegen, der Prüfaufträge, einen Zeitplan sowie die Einbindung von Markthändlern, der Werbegemeinschaft und weiteren Akteuren umfasst.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - –Sachstandsbericht Hitzeauswirkungen und -schutz sowie Klimaanpassungsmaßnahmen - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Zur Vorlage · 25-30/01584 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für die Ratssitzung am 3. September 2026 einen Antrag mit dem Titel „Sachstandsbericht Hitzeauswirkungen und -schutz sowie Klimaanpassungsmaßnahmen“ gestellt. Die Vorlage fordert einen ausführlichen mündlichen Bericht sowie die Beantwortung von 21 spezifischen Fragen zu den Auswirkungen vergangener Hitzeperioden und zum aktuellen Stand der städtischen Vorsorge.
Die Antragstellerin bittet um Informationen zu den Auswirkungen der Hitze auf die Trinkwasserversorgung, die Landwirtschaft, die Wirtschaft, das öffentliche Grün sowie die Gewässer im Stadtgebiet. Zudem sollen die Anzahl der hitzebedingten Todesfälle in Gelsenkirchen, die Belastung der Rettungskräfte und mögliche Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder beim öffentlichen Personennahverkehr erfragt werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Stand der städtischen Hitzeaktionsplanung und deren Fortschreibung im Vergleich zum Sachstand von Juni 2024.
Der Antrag umfasst Fragen zum Schutz vulnerabler Gruppen, zur Ausstattung von Fahrzeugen der kommunalen Verkehrsbetriebe mit Klimaanlagen sowie zu Hitzeschutzmaßnahmen in Schulen, Kitas, Seniorenheimen und Krankenhäusern. Des Weiteren werden Informationen zu baulichen Klimaanpassungsmaßnahmen im öffentlichen Raum, wie Entsiegelung oder Fassadenbegrünung, zum Zeitplan für Trinkwasserbrunnen sowie zur Nutzung von Förderprogrammen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene sowie zur Nutzung von Dachgeschosswohnungen im Bestand angefordert.
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Beratungsfolge
- 06.10.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · zur Kenntnis genommen
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · verwiesen
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3Verwendung der Fördermittel aus dem “Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036” (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)Zur Vorlage · 25-30/01354 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Verwendung pauschal zugewiesener Fördermittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 vor. Für diesen Zweck sind im Haushaltsplan 2026 insgesamt 5 Mio. EUR eingeplant.
Im Bereich der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sieht der Vorschlag den Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz mit Gesamtkosten von 51 Mio. EUR vor, wovon etwa 37,4 Mio. EUR über das NRW-Infrastakturgesetz beantragt werden sollen; der Baubeginn ist für Januar 2027 vorgesehen. Für den Neubau oder die Sanierung des Volkshauses und der Grundschule Rotthausen werden Gesamtkosten von circa 63 Mio. EUR veranschlagt, wobei ein Bauantrag bis Ende 2026 geplant ist. Zudem sind eine Turnhalle am Max-Planck-/Anette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium mit einem Bedarf von etwa 15 Mio. EUR sowie eine Erweiterung der Gesamtschule Erle mit Kosten von circa 21,5 Mio. EUR vorgesehen.
Im Bereich Klimaschutz ist die energetische Sanierung des Schlosses Berge mit etwa 13 Mio. EUR vorgesehen, wobei für die energetische Dachhautsanierung und Photovoltaik ein Pauschalbetrag von 20 Mio. EUR bereitsteht. Im Bereich Infrastruktur wird die Prüfung einer Machbarkeitsstudie für neun Sportfelder an der Sportanlage Schürenkamp vorgeschlagen, deren Finanzierung bei Bestätigung mit 45 Mio. EUR aus dem NRW-Infrastrukturgesetz erfolgen soll. Das Hallenbad Horst ist im Förderbudget enthalten. Die Umgestaltung des Ilse-Kigbis-Platzes wird mit mindestens 2,3 Mio. EUR veranschlagt. Im Bezirk Ost sind eine BMX-Wettkampfstrecke sowie die Umwandlung eines Tennisplatzes in ein Kunstrasenspielfeld mit jeweils rund 2 Mio. EUR geplant. Ein Neubau einer Hundezwingeranlage am Tierheim Gelsenkirchen wird mit 1,7 Mio. EUR beziffert. Die Beratung in den Fachgremien findet zwischen dem 08.09.2026 und dem 01.10.2026 statt.
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Hauptdokument|Anlage 1 Übersicht Maßnahmenvorschlag|Anlage 2 Maßnahmenkarte Infrastrukturgesetz
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · ohne Abstimmung
- 30.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sportentwicklung · ohne Abstimmung
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · ohne Abstimmung
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · ohne Abstimmung
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · ohne Abstimmung
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · ohne Abstimmung
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 4Fortschreibung des Klimamaßnahmenprogramms für den Zeitraum 2026 - 2028Zur Vorlage · 25-30/01451 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01451 der Verwaltung befasst sich mit der Fortschreibung des Klimamaßnahmenprogramms für den Zeitraum 2026–2028. Der Rat der Stadt soll den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des Programms 2023–2025 sowie die Maßnahmensteckbriefe für den Zeitraum 2026–2028 zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung des neuen Programms beauftragen.
Die Vorlage verweist auf gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Gebäudeerneuerungsgesetz und das Klimaanpassungsgesetz NRW. Letzteres sieht eine geplante Novellierung zum 1. Januar 2027 vor, welche Städte zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte bis Ende 2029 verpflichtet. Die Klimaanpassungsstrategie Nordrhein-Westfalen 2024–2029 umfasst rund 110 Maßnahmen in 16 Handlungsfeldern. In Gelsenkirchen erfolgt die Koordination wasserwirtschaftlicher Maßnahmen seit 2020 durch GELSENKANAL.
Für das Programm 2026–2028 wurden Kurzsteckbriefe erstellt, wobei die erforderlichen Mittel durch die Haushaltsanmeldungen der betroffenen Dienststellen bereitgestellt werden. Der Rat der Stadt hatte bereits am 09.02.2023 der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimakonzept 2030/2045 zugestimmt.
Der Beratungsprozess sieht Anhörungen der Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, Süd, Mitte, Ost und Nord im September 2026 sowie Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen bis Anfang Oktober 2026 vor. Die Entscheidung durch den Rat der Stadt ist für den 08.10.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 Bericht zur Umsetzung des KMP 2023 - 2025|Anlage 2 KMP 2026 - 2028 Steckbriefe|Anlage 3 KMP 2026 - 2028 Übersicht
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 07.10.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENKANAL · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · mehrheitlich zugestimmt
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · mehrheitlich zugestimmt
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · mehrheitlich zugestimmt
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · mehrheitlich zugestimmt
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · mehrheitlich zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5Interkommunale Stadterneuerung Hassel.Westerholt.Bertlich: Fortführung des Gebietsbeirats und Quartiersfonds im interkommunalen VerstetigungsgebietZur Vorlage · 25-30/01504 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stabsstelle Zukunftspartnerschaft Wohnen/Stadterneuerung legt dem Rat der Stadt eine Beschlussvorlage zur interkommunalen Stadterneuerung Hassel.Westerholt.Bertlich vor. Da die Städtebauförderung durch Land und Bund für dieses Gebiet Ende 2025 ausgelaufen ist, wurde das Gebiet in die Verstetigungsphase überführt. Nach dem Beschluss des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses im Mai 2025 sollen für fünf Jahre Mittel bereitgestellt werden, um eine Verstetigungsstruktur aufzubauen. Das entsprechende Verstetigungsteam, das bei der Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt angesiedelt ist, ist seit dem 01.08.2026 vollständig besetzt.
Die Vorlage sieht die Verabschiedung einer neuen Richtlinie für die Vergabe von Projektmitteln aus dem Quartiersfonds sowie die Fortführung des interkommunalen Gebietsbeirats vor. Die neue Richtlinie berücksichtigt die veränderten Rahmenbedingungen der Verstetigungsphase. Da die personellen Ressourcen des Verstetigungsteams geringer sind als die des ehemaligen Stadtteilbüros, stehen im Rahmen der Verstetigungsmittel nur noch 10.000 € pro Jahr für Quartiersfondsprojekte pro Kommune zur Verfügung.
Für die Übergangsphase ist vorgesehen, dass die bisherigen bürgerschaftlichen Mitglieder des Gebietsbeirats kommissarisch im Amt bleiben, bis im ersten Halbjahr 2027 eine Stadtteilkonferenz mit Neuwahlen stattfindet. Die politische Vertretung aus den jeweiligen Gremien der Städte soll in einem separaten Verfahren neu benannt und entsandt werden.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · zurückgezogen
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zurückgezogen
- 08.09.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: zurückgezogen - 6Anpassung der Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln aus dem Quartiersfonds für die Programmgebiete der Stadterneuerung in der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01505 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Anpassung der Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln aus dem Quartiersfonds in den Stadterneuerungsgebieten Gelsenkirchens vor. Wesentliche Änderungen der Regelung umfassen die Aufteilung der bisherigen Richtlinie in eine Richtlinie und eine Geschäftsordnung sowie die Einführung einer stadtweiten Gültigkeit. Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder in den Gebietsbeiräten soll von bisher maximal 21 auf einheitlich 13 Mitglieder, zuzüglich Stellvertretungen, reduziert werden. Zudem verlängert sich der Wahlturnus für Vertreter aus der Bürgerschaft und der Akteurslandschaft von zwei auf drei Jahre, wobei die Auswahl von zwei Mitgliedern künftig per Zufallsprinzip erfolgen soll.
Die maximale Fördersumme pro Projekt wird einheitlich auf 5.000 € festgelegt, was mit der Erhöhung der jährlichen Fördersumme von 5 € auf 10 € pro Einwohner einhergeht. Der Rat der Stadt soll die angepasste Richtlinie gemäß der Anlage beschließen. Die Beratung in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-Süd und -Mitte sowie in den relevanten Ausschüssen ist bis zum 16.09.2026 vorgesehen, die Entscheidung durch den Rat soll am 08.10.2026 erfolgen.
Für die Neubesetzung der Gebietsbeiräte sind Übergangsregelungen vorgesehen. Neuwahlen für die Vertretungen aus der Akteurslandschaft und der Bürgerschaft sollen etwa drei Jahre nach der letzten Wahl stattfinden, wonach das Zufallsprinzip und die reduzierte Mitgliederzahl gelten. Bei freiwilligem Ausscheiden von Mitgliedern erfolgt keine Nachbesetzung. Die vollständige Neubesetzung nach der neuen Richtlinie ist nach den Kommunalwahlen im Jahr 2030 geplant.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Richtlinie|Anlage 2 - Geschäftsordnung
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · zurückgezogen
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zurückgezogen
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 7Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Gelsenkirchen und der Stadt Gladbeck in den Ortsteilen Gelsenkirchen-Beckhausen und Gladbeck-Brauck im Bereich “Südlich Albert-Schweitzer-Straße/nördlich Straße Kleiner Kamp“Zur Vorlage · 25-30/01527 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gelsenkirchen legt dem Rat der Stadt eine Beschlussvorlage zur Genehmigung eines Gebietsänderungsvertrages mit der Stadt Gladbeck vor. Der Vertrag betrifft die Ortsteile Gelsenkirchen-Beckhausen und Gladbeck-Brauck im Bereich südlich der Albert-Schweitzer-Straße und nördlich der Straße Kleiner Kamp.
Hintergrund der Vorlage ist die Umsetzung einer Verpflichtung aus einem ersten Gebietsänderungsvertrag von 1998. Damals wurden 1.192 m² von Gelsenkirchen nach Gladbeck übertragen, um eine durch die Grenze geschnittene Siedlung einheitlich zu regeln. Der ursprüngliche Vertrag sah vor, im Rahmen eines zweiten Verfahrens einen Flächenausgleich durchzuführen. Ziel der aktuellen Maßnahme ist es, die Erschließung des letzten Bauabschnitts im Wohngebiet Albert-Schweitzer-Straße zu ermöglichen, da die notwendige Erschließungsstraße auf Gladbecker Stadtgebiet geplant war, dort jedoch bisher nicht realisiert wurde.
Im Rahmen der geplanten Änderung soll eine Fläche von 1.548 m² aus dem Gemeindegebiet der Stadt Gladbeck ausgegliedert und in das Gemeindegebiet der Stadt Gelsenkirchen übertragen werden. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan von Gladbeck als Wohnbaufläche ausgewiesen. Auf die Festsetzung von Ausgleichsleistungen wird beidseitig verzichtet. Das Verfahren sieht vor, die Rechtskraft der Gebietsänderung zum 01.06.2027 zu erwirken, sofern die Bestätigung durch die Bezirksregierung Münster erfolgt.
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Hauptdokument|Anlage 1-Gebietsänderungsvertrag-Endfassung-13.08.2026|Anlage 2 - Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 239.3
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 8Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 - Mündlicher Sachstandsbericht Zukunftsgarten Gelsenkirchen -
- 9Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Information über Verfahrensbeschlüsse zu den GFNP-Änderungen im Zeitraum Juli bis Oktober 2026 außerhalb von Gelsenkirchen: •68 E Norbertstraße / Beckmannsbusch (ehem. Polizeischule) in Essen •69 BO Sodinger Straße / Hiltroper Volkspark in Bochum •66 MH Brunshofstraße – Flughafen Essen / Mülheim in Mülheim an der RuhrZur Vorlage · 25-30/01404 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage informiert den Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Gelsenkirchen über laufende Verfahrensbeschlüsse zu Änderungen des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr im Zeitraum vom 7. Juli bis 1. Oktober 2026. Die Änderungen betreffen Gebiete außerhalb von Gelsenkirchen in den Städten Essen, Bochum und Mülheim an der Ruhr.
In Essen wird der Aufstellungsbeschluss für das Areal der ehemaligen Polizeischule in der Norbertstraße/Beckmannsbusch gefasst. Das 9,6 ha große Gelände soll von einer gewerblichen Baufläche in gemischte Bauflächen und Wohnbauflächen umgewandert werden, um die Entwicklung eines urbanen Quartiers mit Wohnen, Gewerbe und sozialen Einrichtungen zu ermöglichen.
In Bochum wird der Aufstellungsbeschluss für die Sodinger Straße/Hiltroper Volkspark beschlossen. Nach der Einstellung des Verfahrens „Wohnen am Hillerberg“ wird ein neues Verfahren eingeleitet. Der Fokus liegt nun auf der wohnbaulichen Entwicklung im nördlichen und südlichen Bereich des ursprünglichen Gebiets, während die Sportanlage am bestehenden Standort saniert wird und die Trasse der ehemaligen Westumgehung „Gerthe-West“ als Grünfläche dargestellt werden soll.
In Mülheim an der Ruhr wird der Beteiligungsbeschluss für die Brunshofstraße im Bereich des Flughafens Essen/Mülheim zur Kenntnis genommen. Ziel ist die Erweiterung des Gewerbeparks auf einer Fläche von 2,6 ha. Zudem wird die Fortführung des Flugbetriebs unbefristet bestätigt.
Abschließend werden die Planänderungen nach Durchführung der Beteiligungsverfahren durch gleichlautende Feststellungsbeschlüsse der Räte aller sechs beteiligten Städte der Planungsgemeinschaft beendet.
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Hauptdokument|Änderungsplan 68 E|Begründung Vorentwurf 68 E|Änderungsplan Vorentwurf 69 BO|Begründung Vorentwurf 69 BO|Änderungsplan 66 MH|Begründung Entwurf 66 MH|Steckbrief Entwurf 66 MH
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10Bauvorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung
- 11Mitteilungen und Anfragen
- 11.1Mitteilungen
- 11.1.1Sachstand Fortschritt potenzieller Wohnbauprojekte in GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01510 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen einer Mitteilungsvorlage einen Sachstandsbericht zum Fortschritt potenzieller Wohnbauprojekte in Gelsenkirchen vor. Die Vorlage geht auf den Auftrag des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses vom 13.11.2024 zurück, unter Einbezug eines Gutachtens zur Wohnraumentwicklung Bauflächen für potenzielle Projekte zu entwickeln.
Im Bereich Ückendorf befindet sich ein Interessenbekundungsverfahren für die Flächen Cramerweg/Munscheidstraße/Claire-Waldoff-Straße in einem fortgeschrittenen Stadium. Das Quartier Holland wird durch einen jüngsten Flächenerwerb weiterverfolgt, während die Entwicklung an der Dessauerstraße von der Sportflächenentwicklungsplanung abhängt. Für das Geldbach-Areal ist eine Änderung des Bebauungsplans vorgesehen, sobald ein städtebaulicher Entwurf eines Investors vorliegt.
In Buer finden Investorengespräche für das ehemalige Stadtwerke-/Gelsennet-Grundstück statt, um das Bebauungsplanverfahren wieder aufzunehmen. Für die Fläche bei der Kirche St. Mariä Himmelfahrt wird die Suche nach einem entwicklungsbereiten Investor angestrebt. In Hassel ist der Satzungsbeschluss für ein Wohngebiet auf der Fläche der Neuen Zeche Westerholt aufgrund notwendiger Untersuchungen und der Würdigung von Nachbaranregungen vorerst zurückgestellt.
In Scholven wird die Entwicklung der ehemaligen Kirche St. Josef nach einem Eigentümerwechsel geprüft. Für den Sportplatz Honigmannstraße ist eine Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans erforderlich. In Beckhausen befindet sich der Bebauungsplan für die ehemalige Kirche Heilig Geist in der Evaluierung der frühzeitigen Beteiligung. Für landwirtschaftliche Flächen östlich der Liebfrauenkirche werden Gespräche mit Eigentümern und Investoren geführt.
Weitere Projekte, wie das Postareal im Hibernia-Quartier, werden durch den Schlaun-Wettbewerb 2026/27 bearbeitet. Zudem werden im Rahmen der Bauturbo-Novelle vom 30.10.2025 Möglichkeiten zur Schließung von Baulücken in der Vorabstimmung geprüft.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.1.2Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans zu Art. 8 der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der NaturZur Vorlage · 25-30/01519 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage informiert über den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) zur Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO). Der Entwurf des NWP wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie dem Bundesamt für Naturschutz erarbeitet. Ziel der Verordnung ist der langfristige Schutz und die Verbesserung geschädigter Ökosysteme.
Ein zentraler Aspekt für die Stadtentwicklung ist Artikel 8 der Verordnung, der die Wiederherstellung städtischer Ökosysteme regelt. Dabei stehen der städtische Grünflächenanteil sowie die städtische Baumüberschirmung als Indikatoren im Fokus. Für Städte, deren Grünflächenanteil mindestens 45 % und deren Baumüberschirmung mindestens 10 % beträgt, gilt bis Ende 2030 eine Ausnahmeregelung, nach der sich diese Werte nicht zwingend halten müssen. Ab 2031 ist eine Steigerung beider Werte gegenüber dem Referenzzustand vom August 2024 vorgeschrieben.
Die Stadt Gelsenkirchen weist einen städtischen Grünflächenanteil von 47,3 % und eine Baumüberschirmung von 22,6 % auf und fällt somit unter diese Ausnahmeregelung. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Ausgangswerte bis Ende 2030 nicht verschlechtert werden sollten, um Handlungsbedarfe ab 2031 zu begrenzen. Der NWP umfasst Maßnahmen in den Bereichen Netzwerkbildung, die Ausweitung von Förderprogrammen sowie rechtliche Anpassungen, wie etwa die Nutzung von Baumschutzsatzungen oder die Novellierung des Baugesetzbuches.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.1.3Berichte zum Stichtag 30.06.2026 (Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss/VB 6)Zur Vorlage · 25-30/01461 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss eine Mitteilungsvorlage zum Stichtag 30.06.2026 vor. Der Bericht dient der Information über wesentliche Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie über Chancen und Risiken innerhalb des Aufgabenbereichs des Ausschusses.
Als wesentliche Abweichungen gelten laut Vorlage Situationen, in denen definierte Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Zudem sind Abweichungen im Teilergebnisplan meldepflichtig, wenn die Prognose um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unter einem Betrag von 10.000 € nicht berichtspflichtig sind. Ebenso werden Abweichungen bei den Produktkennzahlen aufgeführt, sofern die Prognose um mindestens 10 % vom Planwert abweicht.
Die Erläuterungen zu diesen Abweichungen beziehen sich auf die Produktgruppen 5102 (Räumliche Planung), 5103 (Vermessung, Geobasisdaten, Geodatenmanagement), 5201 (Bauaufsicht, Beratung, Denkmalangelegenheiten) und 5202 (Wohnungswesen). Ergänzend enthält die Vorlage einen Bericht über Beschlüsse, die bereits länger als ein halbes Jahr zurückliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Ausschuss am 16.09.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Bericht zum NKF-Haushalt zum Stichtag 30.06.2026|Anlage 2 Bericht zur Ausführung von Beschlüssen
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.1.4Anfrage des Stadtverordneten Herrn Dobratz - Sachstandsbericht bezüglich Planungsstand Markthalle Buer -Zur Vorlage · 25-30/01343 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01343 reagiert die Bauordnung und Bauverwaltung auf eine Anfrage eines Stadtverordneten aus der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses vom 22. April 2026. Gegenstand der Anfrage ist ein Sachstandsbericht zum Planungsstand der Markthalle Buer sowie die Frage, ob den Investoren alle planungsrechtlich notwendigen Unterlagen der Stadt vorliegen. Hintergrund der Anfrage ist zudem der Bezug auf zeitliche Vorgaben, die im Rahmen der Abstimmung über die Geltendmachung eines Vorkaufsrechts der Stadt beim Erwerb durch eine Familie gemacht wurden.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der erforderliche Bauantrag bei der Bauaufsicht bislang noch nicht eingereicht wurde. Den Investoren liegen jedoch seit Dezember 2025 alle notwendigen Unterlagen vor. Die Betreuung des Vorgangs erfolgt derzeit durch die Wirtschaftsförderung. Der Sachstandsbericht ist im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss in der Sitzung am 16. September 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.1.5Anfrage des Stadtverordneten Herrn Wöll - Gelände der ehemaligen Zeche Alma - altes Verwaltungsgebäude -Zur Vorlage · 25-30/01386 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01386 beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Stadtverordneten zum alten Verwaltungsgebäude auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Alma. Der Stadtverordnete hatte im Rahmen einer Sitzung am 4. März 2026 gefragt, ob Gebäude auf dem Gelände veräußert worden seien, ob der Vorgang der Verwaltung sowie der unteren Denkmalbehörde im Detail bekannt sei und welche Nutzungsabsichten der neue Eigentümer verfolge. Zudem wurden nach einem Sanierungsplan sowie der Einbindung der Denkmalschutzbehörde gefragt.
Die Verwaltung bestätigt, dass das alte Verwaltungsgebäude der ehemaligen Zeche Alma veräußert wurde. Das Grundstück und das darauf befindliche Gebäude liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 318.2 und sind als Gewerbegebiet festgesetzt. Dem Referat Bauordnung und Bauverwaltung sowie der unteren Denkmalbehörde wurden bereits Nutzungskonzepte vorgestellt. Diese Planungen wurden jedoch aus immissionsschutzrechtlichen Gründen als nicht genehmigungsfähig eingestuft, da eine erhebliche Lärm- und Verkehrsbelastung für die angrenzende Wohnbebauung an der Almastraße sowie für ein Nachbargrundstück mit einer Kindertagesstätte und zwei Wohngruppen für betreutes Wohnen zu befürchten ist. Zudem seien die vorgestellten Planungen aus planungsrechtlichen Gründen in einem Gewerbegebiet nur ausnahmsweise oder gar nicht zulässig. Ein konkretes, genehmigungsfähiges Nutzungskonzept liegt der Verwaltung und der unteren Denkmalbehörde derzeit nicht vor. Informationen zu einem Sanierungsplan liegen nicht vor.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.1.6Anfrage des Stadtverordneten Herrn Wöll - Bauvorhaben Bahnhofstr. 78 - 84 (ehemaliges Boekerhaus) -Zur Vorlage · 25-30/01388 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01388 beantwortet eine Anfrage eines Stadtverordneten aus der CDU-Fraktion zum Stand des Bauvorhabens Bahnhofstraße 78 bis 84, dem ehemaligen Boekerhaus. Der Stadtverordnete hatte im April 2026 nach dem zeitlichen Fortgang des Bebauungsverfahrens sowie zur Umsetzung des denkmalgeschützten Bahnhofsfensters gefragt. Er verwies dabei auf eine Bauvoranfrage vom 20.08.2024, die am 07.10.2025 überarbeitet eingereicht worden war.
Die Verwaltung teilte mit, dass am 06.05.2026 ein positiver Bauvorbescheid erteilt wurde. Ein Bauantrag liegt zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor, und es ist der Verwaltung nicht bekannt, wann dieser eingereicht wird.
Hinsichtlich des Bahnhofsfensters gibt die Verwaltung an, dass ein von der Stadt und den Denkmalbehörden bevorzugter neuer Standort auf einem Gelände der Deutschen Bahn in der Nähe des heutigen Bahnhofs existiert. Für diesen Standort haben die Bevollmächtigten der Deutschen Bahn bereits mündlich ihre grundsätzliche Zustimmung signalisiert. Ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis für diesen neuen Standort wurde jedoch bisher nicht gestellt und auch nicht durch die Untere Denkmalbehörde erteilt. Für den Rückbau des Fensters am derzeitigen Standort ist ebenfalls ein denkmalrechtliches Erlaubnisverfahren notwendig. Das Fenster soll zunächst in eine Glaswerkstatt zur Reparatur gebracht werden, während parallel dazu das Verfahren für den neuen Standort beantragt werden könnte.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.2Anfragen