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Mitteilungsvorlage

Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Information über Verfahrensbeschlüsse zu den GFNP-Änderungen im Zeitraum Juli bis Oktober 2026 außerhalb von Gelsenkirchen: •68 E Norbertstraße / Beckmannsbusch (ehem. Polizeischule) in Essen •69 BO Sodinger Straße / Hiltroper Volkspark in Bochum •66 MH Brunshofstraße – Flughafen Essen / Mülheim in Mülheim an der Ruhr

25-30/01404

ℹ Zur Kenntnis genommen 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Mitteilungsvorlage informiert den Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Gelsenkirchen über laufende Verfahrensbeschlüsse zu Änderungen des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr im Zeitraum vom 7. Juli bis 1. Oktober 2026. Die Änderungen betreffen Gebiete außerhalb von Gelsenkirchen in den Städten Essen, Bochum und Mülheim an der Ruhr.

In Essen wird der Aufstellungsbeschluss für das Areal der ehemaligen Polizeischule in der Norbertstraße/Beckmannsbusch gefasst. Das 9,6 ha große Gelände soll von einer gewerblichen Baufläche in gemischte Bauflächen und Wohnbauflächen umgewandert werden, um die Entwicklung eines urbanen Quartiers mit Wohnen, Gewerbe und sozialen Einrichtungen zu ermöglichen.

In Bochum wird der Aufstellungsbeschluss für die Sodinger Straße/Hiltroper Volkspark beschlossen. Nach der Einstellung des Verfahrens „Wohnen am Hillerberg“ wird ein neues Verfahren eingeleitet. Der Fokus liegt nun auf der wohnbaulichen Entwicklung im nördlichen und südlichen Bereich des ursprünglichen Gebiets, während die Sportanlage am bestehenden Standort saniert wird und die Trasse der ehemaligen Westumgehung „Gerthe-West“ als Grünfläche dargestellt werden soll.

In Mülheim an der Ruhr wird der Beteiligungsbeschluss für die Brunshofstraße im Bereich des Flughafens Essen/Mülheim zur Kenntnis genommen. Ziel ist die Erweiterung des Gewerbeparks auf einer Fläche von 2,6 ha. Zudem wird die Fortführung des Flugbetriebs unbefristet bestätigt.

Abschließend werden die Planänderungen nach Durchführung der Beteiligungsverfahren durch gleichlautende Feststellungsbeschlüsse der Räte aller sechs beteiligten Städte der Planungsgemeinschaft beendet.

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