Umbesetzung eines Mitglieds im Kreispolizeibeirat
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 8. Juli 2026 eine Änderung in der Besetzung des Kreispolizeibeirates vorgeschlagen und um eine Ergänzungswahl gebeten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, dass das Gremium neu mit einer Stadtverordnetten besetzt wird, die bisher durch eine andere Stadtverordnete vertreten war.
Die rechtliche Grundlage für die Wahl der Mitglieder des Kreispolizeibeirates bildet gemäß § 17 des Polizeiorganisationsgesetzes NRW die Wahl durch die Vertretungen der kreisfreien Städte aus deren Mitte. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer. In das Gremium können zudem weitere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner gewählt werden, sofern sie den Anforderungen entsprechen und ihre Zahl die der Mitglieder aus den Vertretungen nicht übersteigt. Eine Mitgliedschaft von Beamtinnen, Beamten sowie Beschäftigten der Polizei ist ausgeschlossen.
Gemäß der entsprechenden Anwendung von § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW wurden die Mitglieder des Kreispolizeibeirates auf Basis eines einheitlichen Wahlvorschlages gewählt. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds sieht das Verfahren vor, dass die Ratsmitglieder mit Mehrheit auf Vorschlag der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, eine Nachfolge wählen. Mit der vorliegenden Vorlage wird die entsprechende Umbesetzung beantragt.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026einstimmig zugestimmt
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