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Beschlussvorlage

Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten hier: Umbesetzung durch die Ratsfraktion Die Linke

25-30/01406

🟢 Beschlossen 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ratsfraktion Die Linke hat mit Schreiben vom 8. Juli 2026 Änderungen in der Besetzung von Ausschüssen und Beiräten sowie eine Ergänzungswahl beantragt. Der Rat der Stadt soll über die Umbesetzung durch die Fraktion entscheiden.

Im Ausschuss für Gesundheit soll eine sachkundige Bürgerin als neues Mitglied nachrücken, um den bisherigen Platz eines sachkundigen Bürgers einzunehmen. Für den Beirat für Menschen mit Behinderungen ist die Neubesetzung eines Mitglieds vorgesehen, wobei ein sachkundiger Bürger den Platz eines bisherigen sachkundigen Bürgers übernimmt. Zudem wird die Wahl einer neuen Vertretung durch eine sachkundige Bürgerin beantragt.

Die Grundlage für diese personellen Änderungen ist die Bestimmung nach § 50 Abs. 3 GO NRW. Demnach werden Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte aufgrund einheitlicher Wahlvorschläge gewählt. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden oder einem Umbesetzungsantrag einer Fraktion bestimmt die entsprechende Gruppe die Nachfolge. Die Bestellung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger erfolgt durch den Rat der Stadt gemäß § 58 Abs. 3 Satz 1 GO NRW. Die finanziellen Auswirkungen der personellen Änderungen liegen im Rahmen der Entschädigungsverordnung.

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