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Mitteilungsvorlage

Anfrage der Bezirksverordneten Frau Malkowski - Einrichtung eines temporären, absoluten Parkverbots Marler Straße im Bereich Hausnummer 148 und der Ausfahrt Meisterweg in Richtung Marler Straße -

25-30/01472

ℹ Zur Kenntnis genommen 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

In einer Anfrage der Bezirksverordneten aus der Sitzung vom 11. Juni 2026 wurde die Einrichtung eines temporären, absoluten Parkverbots auf der Marler Straße im Bereich der Hausnummer 148 sowie im Bereich der Ausfahrt Meisterweg in Richtung Marler Straße beantragt. Zudem wurde die Durchführung einer Verkehrszählung und einer Verkehrsüberwachung angefordert, da Anwohner eine Zunahme der Fahrzeuggeschwindigkeiten und des Verkehrslärms sowie Fahrbahnschäden meldeten. Als Begründung wurde angeführt, dass parkende Fahrzeuge die Ausfahrt aus privaten Grundstücken sowie das Einlenken in den Verkehr erschweren und die Sicht auf den Kreuzungsbereich einschränken könnten, was auch den Radverkehr beeinträchtige.

Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass nach der Straßenverkehrsordnung das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten bereits unzulässig ist. Da die Zufahrten im Bereich zwischen Hausnummer 148 und dem Meisterweg durch abgesenkte Bordsteine eindeutig erkennbar sind, seien zusätzliche Haltverbote zur Durchsetzung des bestehenden gesetzlichen Verbots nicht erforderlich. Auch im Einmündungsbereich Meisterweg/Marler Straße gilt bereits ein gesetzliches Haltverbot in einem Bereich von 5 Metern. Ein durchgehendes Haltverbot wird von der Verwaltung als nicht verhältnismäßig bewertet.

Hinsichtlich des Lärmschutzes führt die Verwaltung aus, dass Maßnahmen nach den Lärmschutz-Richtlinien-StV erst bei Überschreitung der Richtwerte in Betracht kommen. Im Bereich der Marler Straße 148 wurden Werte von 45 dB(A) am Tag und 39 dB(A) in der Nacht berechnet, womit die Grenzwerte für reine Wohngebiete von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht nicht überschritten werden. Straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen sind daher derzeit nicht vorgesehen.

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