Überschreitung der Wesentlichkeitsgrenze gemäß § 25 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 13 der Haushaltssatzung der Stadt Gelsenkirchen Errichtung des Ersatzneubaus des Umkleidegebäudes der Sportanlage Valentinstr. 74 a, 45896 Gelsenkirchen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Mitteilungsvorlage zur Überschreitung der Wesentlichkeitsgrenze gemäß der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen für das Projekt Ersatzneubau des Umkleidegebäudes der Sportanlage Valentinstraße vor. Nachdem die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord der Maßnahme am 16. Januar 2025 zugestimmt hatte, wurde die Verwaltung mit der baulichen Umsetzung beauftragt. Für das Vorhaben liegt ein Zuwendungsbescheid des Forschungszentrum Jülich in Höhe von 2.32ng.590,00 € vor, wobei eine Erhöhung der Fördermittel auf maximal 2.520.000,00 € bereits zugesagt wurde.
Die neue Kostenhochrechnung beläuft sich auf eine Gesamtsumme von 4.927.500,00 € brutto, während die vorherige Berechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 eine Summe von 3.269.000 € brutto auswies. Die Kostensteigerung resultiert aus verschiedenen Faktoren. Im Zuge einer Kanalbefahrung wurde die Notwendigkeit einer Tiefbauplanung für die Entwässerung festgestellt, was zusätzliche Kosten in Höhe von rund 430.000,00 € brutto für das Gewerk sowie Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung verursachte. Zudem stiegen die Kosten für die Außenanlagenplanung von ursprünglich 131.400,00 € brutto auf etwa 510.000,00 € brutto an.
Weitere Kostensteigerungen ergeben sich durch Honoraranpassungen für Architekten und Fachplaner in Höhe von circa 218.500,00 € brutto sowie durch Materialpreissteigerungen in Höhe von etwa 500.000,00 € brutto. Mögliche Auswirkungen auf den Zeitplan werden in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber geprüft.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
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