Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung i. V. mit § 9 der Bezirkssatzung
- 3.1Zukunft der Glasfaseranschlüsse im Stadtbezirk Gelsenkirchen-Nord - Antrag der SPD-Bezirksfraktion Nord -Zur Vorlage · 25-30/01327 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Nord hat mit der Vorlage 25-30/01327 einen Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zur Zukunft der Glasfaseranschlüsse im Stadtbezirk Gelsenkirchen-Nord gestellt. Der Antrag sieht vor, das Thema in der Sitzung der Bezirksvertretung Nord am 10. September 2026 im öffentlichen Teil zu behandeln.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass der Glasfaserausbau im Stadtbezirk Gelsenkirchen-Nord seit über 2 Jahren stockt. Es wird darauf verwiesen, dass der Anbieter E.ON-Highspeed bereits vor über 2 Jahren Verträge mit Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen in Gelsenkirchen-Hassel abgeschlossen habe, jedoch bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Glasfaseranschlüsse bereitgestellt wurden.
Im Rahmen des Antrags bittet die SPD-Bezirksfraktion Nord die Verwaltung um die Entsendung fachkundiger Mitarbeiter zur Sitzung. Zudem wird die Anwesenheit von zuständigen Mitarbeitern des Anbieters E.ON-Highspeed beantragt, um eine Stellungnahme zu Fragen bezüglich der Zukunft der Glasfaseranschlüsse im Bezirk Nord zu ermöglichen. Eine nähere mündliche Begründung des Antrags soll durch die Fraktion während der Sitzung am 10. September 2026 erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3.2Mündlicher Sachstandsbericht zum Zustand der Teiche im Stadtbezirk Nord - Antrag des Bezirksverordneten Herrn Rudde, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Zur Vorlage · 25-30/01611 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bezirksverordneter der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 10. September 2026 einen Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes gestellt. Der Antrag betrifft einen mündlichen Sachstandsbericht zum Zustand der Teiche im Stadtbezirk Nord.
Mit der Vorlage wird die Verwaltung aufgefordert, Informationen zu spezifischen Fragestellungen bereitzustellen. Erfragt werden soll, inwiefern die Teiche von Hitzeperioden betroffen sind sowie der aktuelle Gesundheitszustand der Gewässer unter Berücksichtigung der Ergebnisse jüngster Wasserproben. Zudem wird die Verwaltung gebeten, darzulegen, ob hinsichtlich des Zustands einzelner Teiche ein Handlungsbedarf besteht und falls dies der Fall ist, die entsprechenden Maßnahmen zu erläutern. Der Antrag stützt sich auf die Geschäftsordnung der Bezirksvertretung sowie die Bezirkssatzung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3.3Mündlicher Sachstandsbericht zur Anpassung an den Klimawandel in der Innenstadt Buer - Antrag der SPD-Bezirksfraktion Nord -Zur Vorlage · 25-30/01614 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Nord hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 10. September 2026 einen Antrag auf einen mündlichen Sachstandsbericht zur Anpassung an den Klimawandel in der Innenstadt Buer gestellt. Der Antrag basiert auf der Geschäftsordnung der Bezirksvertretung sowie der Bezirkssatzung.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf die Auswirkungen von Hitzeperioden und Starkregen sowie auf die im April 2023 von der Universität Duisburg-Essen erstellten Handlungsstrategien zum Stadtklima Gelsenkirchen. Zudem wird auf das vom Rat beschlossene Klimakonzept 2030/2045 verwiesen.
Im Rahmen des beantragten Tagesordnungspunktes sollen unter Beteiligung der zuständigen Fachabteilungen Informationen zu bereits beschlossenen oder geplanten Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung eingeholt werden. Die Anfrage umfasst spezifische Fragen zur Identifizierung hitze- und starkregengefährdeter Straßen und Plätze sowie zur Umsetzung von Maßnahmen wie Baumpflanzungen, Fassadenbegrünungen, Entsiegelungen und der Schaffung von Beschattungselementen, beispielsweise auf der Domplatte.
Des Weiteren wird nach der Planung von öffentlichen Trinkwasserbrunnen, Konzepten zur Regenwasserrückhaltung und zur Bewässerung von Stadtgrün gefragt. Der Antrag fordert zudem Auskunft über die Nutzung von Förderprogrammen von Land, Bund oder der Europäischen Union sowie über die Einbindung von Anwohnern, Gewerbetreibenden und Immobilieneigentum an der Planung. Die Antworten sollen nach Möglichkeit durch Angaben zu Standorten, Zeitplänen, Zuständigkeiten und Finanzierungen ergänzt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3.4Rundfahrt der Bezirksvertretung Nord im Stadtbezirk Nord - Antrag der SPD-Bezirksfraktion Nord und der CDU-Bezirksfraktion Nord -Zur Vorlage · 25-30/01615 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Nord und die CDU-Bezirksfraktion Nord haben einen Antrag mit der Nummer 25-30/01615 gestellt, um eine Rundfahrt der Bezirksvertretung Nord im Stadtbezirk Nord auf die Tagesordnung zu setzen. Der Antrag beruft sich auf § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 9 der Bezirkssatzung.
Ziel der geplanten Besichtigung ist es, den Mitgliedern der Bezirksvertretung ein unmittelbares Bild von bestehenden Problemen, laufenden Maßnahmen sowie zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten im Stadtbezirk zu ermöglichen. Die Antragsteller führen aus, dass die Bezirksvertretung Nord regelmäßig Entscheidungen trifft, die Auswirkungen auf die Entwicklung und die Lebensqualität im Stadtbezirk haben.
Durch die Rundfahrt soll zudem ein direkter Austausch mit der Verwaltung sowie mit örtlichen Einrichtungen, Initiativen und weiteren Beteiligten ermöglicht werden, um eine sachgerechte Bewertung der Situation zu erleichtern. Die Antragsteller geben an, dass dadurch notwendige Maßnahmen und politische Prioritäten frühzeitig erkannt werden können, um diese anschließend in den zuständigen Gremien zu beraten. Die Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 10. September 2026 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3.5Überarbeitung der Gestaltungssatzung für die Innenstadt von Buer - Antrag der SPD-Bezirksfraktion Nord -Zur Vorlage · 25-30/01631 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Nord hat im Rahmen des Antrags 25-30/01631 eine umfassende Überarbeitung der Gestaltungssatzung für die Innenstadt von Buer beantragt. Ziel der Vorlage ist es, die Verwaltung damit zu beauftragen, bis Januar 2027 einen Entwurf für eine zeitgemäße Neufassung zu erarbeiten. Dabei sollen die städtebauliche Identität gewahrt und gleichzeitig Anforderungen an Klimaschutz, Barrierefreiheit und Aufenthaltsqualität berücksichtigt werden.
Der Antrag sieht vor, dass die Überarbeitung insbesondere klare Vorgaben für Fassaden, Werbeanlagen, Schaufenster, die Möblierung sowie die Außengastronomie enthalten soll. Bei der Gestaltung von Abgrenzungen für die Gastronomie sollen bepflanzte Elemente gegenüber rein funktionalen Absperrungen bevorzugt werden, sofern die Verkehrssicherheit, der Brandschutz und die Barrierefreiheit gewährleistet bleiben. Zudem sollen Regelungen zum Umgang mit beschmierten Fassaden sowie Mindestanforderungen an das Erscheinungsbild leerstehender Ladenlokale entwickelt werden.
Die Verwaltung soll zudem prüfen, wie Eigentümer und Gewerbetreibende bei der Beseitigung von Verschmutzungen unterstützt werden können, ohne unnötige bürokratische Belastungen zu erzeugen. Im Prozess sollen Eigentümer, Gewerbetreibende, Gastronomiebetriebe, lokale Vereine sowie interessierte Bürger frühzeitig einbezogen werden, wobei mindestens eine öffentliche Beteiligungsveranstaltung in Buer stattfinden soll. Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord zunächst einen Zeit- und Verfahrensplan vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 4Verwendung der Fördermittel aus dem “Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036” (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)Zur Vorlage · 25-30/01354 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Verwendung pauschal zugewiesener Fördermittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 vor. Für diesen Zweck sind im Haushaltsplan 2026 insgesamt 5 Mio. EUR eingeplant.
Im Bereich der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sieht der Vorschlag den Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz mit Gesamtkosten von 51 Mio. EUR vor, wovon etwa 37,4 Mio. EUR über das NRW-Infrastakturgesetz beantragt werden sollen; der Baubeginn ist für Januar 2027 vorgesehen. Für den Neubau oder die Sanierung des Volkshauses und der Grundschule Rotthausen werden Gesamtkosten von circa 63 Mio. EUR veranschlagt, wobei ein Bauantrag bis Ende 2026 geplant ist. Zudem sind eine Turnhalle am Max-Planck-/Anette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium mit einem Bedarf von etwa 15 Mio. EUR sowie eine Erweiterung der Gesamtschule Erle mit Kosten von circa 21,5 Mio. EUR vorgesehen.
Im Bereich Klimaschutz ist die energetische Sanierung des Schlosses Berge mit etwa 13 Mio. EUR vorgesehen, wobei für die energetische Dachhautsanierung und Photovoltaik ein Pauschalbetrag von 20 Mio. EUR bereitsteht. Im Bereich Infrastruktur wird die Prüfung einer Machbarkeitsstudie für neun Sportfelder an der Sportanlage Schürenkamp vorgeschlagen, deren Finanzierung bei Bestätigung mit 45 Mio. EUR aus dem NRW-Infrastrukturgesetz erfolgen soll. Das Hallenbad Horst ist im Förderbudget enthalten. Die Umgestaltung des Ilse-Kigbis-Platzes wird mit mindestens 2,3 Mio. EUR veranschlagt. Im Bezirk Ost sind eine BMX-Wettkampfstrecke sowie die Umwandlung eines Tennisplatzes in ein Kunstrasenspielfeld mit jeweils rund 2 Mio. EUR geplant. Ein Neubau einer Hundezwingeranlage am Tierheim Gelsenkirchen wird mit 1,7 Mio. EUR beziffert. Die Beratung in den Fachgremien findet zwischen dem 08.09.2026 und dem 01.10.2026 statt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Anlage 1 Übersicht Maßnahmenvorschlag|Anlage 2 Maßnahmenkarte Infrastrukturgesetz
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · ohne Abstimmung
- 30.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sportentwicklung · ohne Abstimmung
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · ohne Abstimmung
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · ohne Abstimmung
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · ohne Abstimmung
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · ohne Abstimmung
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5Erweiterung der Kindertageseinrichtung Buddestraße 24 in der Trägerschaft der Kindergartengemeinschaft des Evangelischen Kirchenkreises Gelsenkirchen und WattenscheidZur Vorlage · 25-30/01328 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung sieht eine Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Arche Noah“ in der Buddestraße 24 im Stadtteil Gelsenkirschen Scholven vor. Die Einrichtung, die in der Trägerschaft der Kindergartengemeinschaft des Evangelischen Kirchenkreises Gelsenkirchen und Wattenscheid steht, soll durch einen Neubau auf dem bestehenden Grundstück um zwei zusätzliche Gruppen erweitert werden.
Derzeit umfasst die Einrichtung 40 Plätze, verteilt auf eine Gruppe des Typs I und eine Gruppe des Typs III, wobei letztere aus räumlichen Gründen nur 20 statt der vorgesehenen 25 Kinder aufnehmen kann. Durch die Erweiterung sollen künftig zwei Gruppen des Typs I, eine Gruppe des Typs II sowie eine Gruppe des Typs III angeboten werden. Dies führt zu einer Erhöhung der Kapazität auf insgesamt 75 Betreuungsplätze, bestehend aus 22 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 53 Plätzen für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung.
Die Maßnahme begründet sich laut Vorlage mit einem Bedarf an wohnbereichsbezogenen Angeboten in Scholven, da die Versorgungsquoten zum 31.12.2025 bei 19 Prozent für Kinder unter drei Jahren und 76 Prozent für Kinder von drei bis sechs Jahren lagen. Die Kosten für den Betrieb der zwei zusätzlichen Gruppen belaufen sich für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2026 voraussichtlich auf 105.844 Euro und ab dem Jahr 2027 voraussichtlich auf jährlich 254.026 Euro.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · einstimmig zugestimmt
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 6Fortschreibung des Klimamaßnahmenprogramms für den Zeitraum 2026 - 2028Zur Vorlage · 25-30/01451 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01451 der Verwaltung befasst sich mit der Fortschreibung des Klimamaßnahmenprogramms für den Zeitraum 2026–2028. Der Rat der Stadt soll den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des Programms 2023–2025 sowie die Maßnahmensteckbriefe für den Zeitraum 2026–2028 zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung des neuen Programms beauftragen.
Die Vorlage verweist auf gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Gebäudeerneuerungsgesetz und das Klimaanpassungsgesetz NRW. Letzteres sieht eine geplante Novellierung zum 1. Januar 2027 vor, welche Städte zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte bis Ende 2029 verpflichtet. Die Klimaanpassungsstrategie Nordrhein-Westfalen 2024–2029 umfasst rund 110 Maßnahmen in 16 Handlungsfeldern. In Gelsenkirchen erfolgt die Koordination wasserwirtschaftlicher Maßnahmen seit 2020 durch GELSENKANAL.
Für das Programm 2026–2028 wurden Kurzsteckbriefe erstellt, wobei die erforderlichen Mittel durch die Haushaltsanmeldungen der betroffenen Dienststellen bereitgestellt werden. Der Rat der Stadt hatte bereits am 09.02.2023 der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimakonzept 2030/2045 zugestimmt.
Der Beratungsprozess sieht Anhörungen der Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, Süd, Mitte, Ost und Nord im September 2026 sowie Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen bis Anfang Oktober 2026 vor. Die Entscheidung durch den Rat der Stadt ist für den 08.10.2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Anlage 1 Bericht zur Umsetzung des KMP 2023 - 2025|Anlage 2 KMP 2026 - 2028 Steckbriefe|Anlage 3 KMP 2026 - 2028 Übersicht
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 07.10.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENKANAL · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · mehrheitlich zugestimmt
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · mehrheitlich zugestimmt
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · mehrheitlich zugestimmt
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · mehrheitlich zugestimmt
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · mehrheitlich zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 7Schulwegsicherung MährfeldschuleZur Vorlage · 25-30/01444 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht Maßnahmen zur Schulwegsicherung im Bereich der Mährfeldschule vor. Hintergrund ist eine Anfrage der Schulleitung bezüglich Verkehrsbehinderungen und Gefährdungen im Röttgersweg während der Hol- und Bringzeiten.
Nach einer Prüfung der Situation wurde die Einrichtung einer Schulstraße als nicht verhältnismäßig abgelehnt, da dies Auswirkungen auf drei Straßen sowie auf die Anfahrt für Anwohnende und Gewerbebetriebe hätte. Stattdessen soll die Verkehrsführung angepasst werden. Am Howeg wird ein Einfahrtverbot in den Röttgersweg eingerichtet, wodurch dieser zur Einbahnstraße in nördlicher Richtung wird. Die Anfahrt zur Schule ist künftig auf die Richtungen Süd und West beschränkt, während der Radverkehr die Einbahnstraße auch in südliche Richtung befahren darf. Zudem wird die Umfahrung der Grüninsel am Röttgersweg auf eine Fahrt gegen den Uhrzeigersinn festgelegt.
Flankierende bauliche Maßnahmen umfassen den Ausbau einer Sperrfläche an der Grüninsel zu einem vorgezogenen Gehweg mit Bordabsenkung sowie die Verschiebung einer Bordsteinabsenkung im Kurvenbereich am Schulgebäude. Ein Haltverbot wird mittig der Häuser Röttgersweg 25 bis 27 eingerichtet. Zur Reduzierung von Haltevorgängen werden bestehende Senkrechtstellplätze an der Schule öffentlich ausgewiesen und durch Borde sowie Grünflächen vom ruhenden Verkehr abgegrenzt. Vier von sechs dieser Plätze sowie drei weitere Plätze am Howeg werden als Elternhaltestelle gekennzeichnet, die montags bis freitags von 7:30 bis 16 Uhr für kurzzeitiges Halten zur Nutzung bereitstehen.
Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 15.000 €. Die Umsetzung soll während der Schulferien erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Übersichtsplan Schulwegsicherung Mährfeldschule
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zurückgezogen
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · vertagt
Ergebnis: vertagt - 8Fällung von Straßenbäumen im Stadtbezirk Gelsenkirchen-NordZur Vorlage · 25-30/01496 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der GELSENDIENSTE befasst sich mit der Fällung von Straßenbäumen im Stadtbezirk Gelsenkirchen-Nord. Im Rahmen regelmäßiger Baumkontrollen wurden Bäume identifiziert, die aufgrund von Schäden, Vitalitätsverlusten oder anderen Mängeln eine Verkehrsgefährdung darstellen. Die Fällarbeiten sollen im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar gemäß den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführt werden.
Die Vorlage sieht für die betroffenen Standorte verschiedene Ersatzpflanzungen vor, um den Baumbestand zu erhalten. An der Beckeradsdelle 45 sollen zwei Hopfenbuchen die zwei abgängigen Baumhasel ersetzen, während an der Beckeradsdelle 54 eine Hopfenbuche für eine abgängige Robinie vorgesehen ist. An der Detmolder Straße 10 werden zwei Ebereschen als Ersatz für zwei Robinien mit Rindenschäden und Kronenausbrüchen gepflanzt. Im Diesingweg 26 soll ein Spitzahorn nachgepflanzt werden, nachdem ein Baum Zunderschwamm-Befall aufweist. An der Hülser Straße gegenüber der Hausnummer 26 wird eine Stieleiche entfernt; die Nachpflanzung erfolgt an einem anderen Ort im Bezirk. In der Markusstraße 14 sollen zwei Spitzahorne zwei abgestorbene Mehlbeeren ersetzen, und an der Marler Straße Höhe gegenüber der Hausnummer 7 wird eine Hainbuche für eine Robinie mit Stammrissen gepflanzt.
An der Nienhofstraße 43 soll ein geschädigter Spitzahorn durch einen neuen Spitzahorn ersetzt werden. An der Pfefferackerstraße 70 werden zwei Spitzahorne für zwei abgängige Ahorne gepflanzt. Für einen geschädigten Götterbaum an der Adenauerallee gegenüber der Hausnummer 8 ist eine Nachpflanzung zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund geplanter Baumaßnahmen vorgesehen. An der Schwedenstraße 35 sollen drei Feldahorne drei abgestorbene Rosskastanien ersetzen, und an der Xantener Straße 13 werden zwei Dreispitz-Ahorne für zwei abgängige Baumhasel gepflanzt. Die Kosten werden im Wirtschaftsplan der GELSENDIENSTE berücksichtigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 9Interkommunale Stadterneuerung Hassel.Westerholt.Bertlich: Fortführung des Gebietsbeirats und Quartiersfonds im interkommunalen VerstetigungsgebietZur Vorlage · 25-30/01504 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stabsstelle Zukunftspartnerschaft Wohnen/Stadterneuerung legt dem Rat der Stadt eine Beschlussvorlage zur interkommunalen Stadterneuerung Hassel.Westerholt.Bertlich vor. Da die Städtebauförderung durch Land und Bund für dieses Gebiet Ende 2025 ausgelaufen ist, wurde das Gebiet in die Verstetigungsphase überführt. Nach dem Beschluss des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses im Mai 2025 sollen für fünf Jahre Mittel bereitgestellt werden, um eine Verstetigungsstruktur aufzubauen. Das entsprechende Verstetigungsteam, das bei der Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt angesiedelt ist, ist seit dem 01.08.2026 vollständig besetzt.
Die Vorlage sieht die Verabschiedung einer neuen Richtlinie für die Vergabe von Projektmitteln aus dem Quartiersfonds sowie die Fortführung des interkommunalen Gebietsbeirats vor. Die neue Richtlinie berücksichtigt die veränderten Rahmenbedingungen der Verstetigungsphase. Da die personellen Ressourcen des Verstetigungsteams geringer sind als die des ehemaligen Stadtteilbüros, stehen im Rahmen der Verstetigungsmittel nur noch 10.000 € pro Jahr für Quartiersfondsprojekte pro Kommune zur Verfügung.
Für die Übergangsphase ist vorgesehen, dass die bisherigen bürgerschaftlichen Mitglieder des Gebietsbeirats kommissarisch im Amt bleiben, bis im ersten Halbjahr 2027 eine Stadtteilkonferenz mit Neuwahlen stattfindet. Die politische Vertretung aus den jeweiligen Gremien der Städte soll in einem separaten Verfahren neu benannt und entsandt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · zurückgezogen
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zurückgezogen
- 08.09.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: zurückgezogen - 10Entsendung von Mitgliedern in den Gebietsbeirat des interkommunalen Verstetigungsgebiets Hassel.Westerholt.BertlichZur Vorlage · 25-30/01507 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stabsstelle Zukunftspartnerschaft Wohnen/Stadterneuerung hat eine Beschlussvorlage zur Entsendung von Mitgliedern in den Gebietsbeirat des interkommunalen Verstetigungsgebiets Hassel.Westerholt.Bertlich vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Nachbesetzung der Vertretungen in den Gelsenkirchener Gremien, da nach den Kommunalwahlen 2025 aufgrund der Abstimmung der interkommunalen Rahmenbedingungen zwischen Herten und Gelsenkirchen noch keine neuen Mitglieder entsandt wurden.
Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord, der Beirat für Senioren sowie der Ausschuss für Chancengleichheit und Integration Mitglieder und Stellvertretungen in den Gebietsbeirat entsenden. Die Besetzung erfolgt analog zum Vorgehen in der Stadt Herten, wo die Entsendung in die vergleichbaren politischen Gremien ebenfalls für September oder Oktober 2026 vorgesehen ist.
Der Beschluss zur Entsendung der Mitglieder steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Gelsenkirchen in seiner Sitzung am 08.10.2026 die Fortführung des Gebietsbeirats und des Quartiersfonds im interkommunalen Verstetigungsgebiet beschließt. Die entsprechende Entscheidung über die Fortführung des Gebietsbeirats wurde bereits im Sommer 2025 mit der Drucksache Nr. 20-25/09218 getroffen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Beirats für Senioren am 08.09.2026 sowie der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord und des Ausschusses für Chancengleichheit und Integration am 10.09.2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zurückgezogen
- 08.09.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: zurückgezogen - –Planung und Neuerrichtung einer Vierfeldsporthalle auf dem Gelände des Annette-von-Droste-Hülshoff-GymnasiumsZur Vorlage · 25-30/01528 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen soll beschließen, die Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH mit der Planung für den Rückbau eines Bestandsgebäudes sowie die Neuerrichtung einer Vierfeldsporthalle auf dem Gelände des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums zu beauftragen. Das Projekt sieht eine teileingegrabene Halle mit einer Nutzfläche von rund 2.810 m² vor. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 26,5 Mio. €, wobei 15 Mio. € durch Zuschüsse Dritter gedeckt werden sollen und ein Eigenfinanzierungsanteil von rund 11,5 Mio. € verbleibt. Die jährlichen Nettofolgekosten werden mit 908.446,71 € angegeben.
Der zeitliche Rahmen für Planung und Bau wird auf 36 bis 46 Monate veranschlagt. Eine Inbetriebnahme ist für Ende 2029 oder Anfang 2030 vorgesehen, sofern die Beauftragung bis zum 31.10.2026 erfolgt. Die Beratung der Vorlage ist für die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 10.09.2026 sowie für die Ausschüsse für Bau und Liegenschaften und Bildung vorgesehen, bevor die Entscheidung im Rat am 08.10.2026 ansteht.
Die Kreditfinanzierung führt laut Vorlage zu einem Anstieg der Investitionskredite, der liquiden Mittel sowie der Bilanzsumme. Die Sporthalle weist zum 01.01.2026 einen Restbuchwert von 145.828,04 € im städtischen Anlagevermögen auf. Bei der geplanten Niederlegung des Gebäudes soll der Anlagenabgang in Höhe des zum Zeitpunkt der Maßnahme bestehenden Restbuchwertes gegen die allgemeine Rücklage verrechnet werden. Die Errichtung der Sporthalle soll in Holz-Hybridbauweise erfolgen, um eine Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) zu erreichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Förderung von Stadtbezirksveranstaltungen im Jahr 2026Zur Vorlage · 25-30/01581 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine finanzielle Unterstützung für die Durchführung von Stadtbezirksveranstaltungen im Jahr 2026 vor. Konkret wird beantragt, der Gemeinschaft zur Förderung von Kultur, Sport und Brauchtum im Stadtbezirk Gelsenkirchen-Nord e.V. einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro zuzuwenden. Die Grundlage für diesen Antrag ist ein Ersuchen des Vereins, um die an den beteiligten Vereinen und Gruppen anfallenden Sachkosten zu decken.
Der Sachverhalt führt aus, dass den Bezirksvertretungen gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und Initiativen obliegt. Die Förderung von kulturellen Angelegenheiten sowie der Brauchtumspflege gehört dabei zu den Aufgaben der Bezirksvertretungen. Die Veranstaltungen werden durch Arbeitsgemeinschaften auf Stadtbezirksebene koordiniert.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 3.000 Euro. Zur Finanzierung der Maßnahme ist im Entwurf des Haushaltsplanes 2026 eine konsumtive Veranschlagung in der Produktgruppe 1101 mit 15.000 Euro vorgesehen. Für die Gewährung der Förderung ist die Einreichung eines Verwendungsnachweises bis zum 30. April 2027 erforderlich. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 10. September 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 13Mitteilungen und Anfragen
- 13.1Mitteilungen
- 13.1.1Überschreitung der Wesentlichkeitsgrenze gemäß § 25 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 13 der Haushaltssatzung der Stadt Gelsenkirchen Errichtung des Ersatzneubaus des Umkleidegebäudes der Sportanlage Valentinstr. 74 a, 45896 GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01315 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Mitteilungsvorlage zur Überschreitung der Wesentlichkeitsgrenze gemäß der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen für das Projekt Ersatzneubau des Umkleidegebäudes der Sportanlage Valentinstraße vor. Nachdem die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord der Maßnahme am 16. Januar 2025 zugestimmt hatte, wurde die Verwaltung mit der baulichen Umsetzung beauftragt. Für das Vorhaben liegt ein Zuwendungsbescheid des Forschungszentrum Jülich in Höhe von 2.32ng.590,00 € vor, wobei eine Erhöhung der Fördermittel auf maximal 2.520.000,00 € bereits zugesagt wurde.
Die neue Kostenhochrechnung beläuft sich auf eine Gesamtsumme von 4.927.500,00 € brutto, während die vorherige Berechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 eine Summe von 3.269.000 € brutto auswies. Die Kostensteigerung resultiert aus verschiedenen Faktoren. Im Zuge einer Kanalbefahrung wurde die Notwendigkeit einer Tiefbauplanung für die Entwässerung festgestellt, was zusätzliche Kosten in Höhe von rund 430.000,00 € brutto für das Gewerk sowie Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung verursachte. Zudem stiegen die Kosten für die Außenanlagenplanung von ursprünglich 131.400,00 € brutto auf etwa 510.000,00 € brutto an.
Weitere Kostensteigerungen ergeben sich durch Honoraranpassungen für Architekten und Fachplaner in Höhe von circa 218.500,00 € brutto sowie durch Materialpreissteigerungen in Höhe von etwa 500.000,00 € brutto. Mögliche Auswirkungen auf den Zeitplan werden in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber geprüft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 13.1.2Bericht zum Stichtag 30.06.2026 (Bezirksvertretung Nord/VB 4)Zur Vorlage · 25-30/01560 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord eine Mitteilungsvorlage zum Stichtag 30.06.2026 vor. Der Bericht dient dazu, das Gremium auf Ebene der Produkte über wesentliche Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie über bestehende Chancen und Risiken im Aufgabenbereich der Bezirksvertretung zu informieren.
Als wesentliche Abweichungen werden im Dokument definiert, wenn festgelegte Ziele oder Maßnahmen im Planjahr voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Zudem gilt eine Abweichung als berichtspflichtig, wenn die Prognose im Teilergebnisplan um mindestens 10 % oder um 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € nicht berichtspflichtig sind. Ebenso werden Abweichungen bei den Produktkennzahlen aufgeführt, sofern die Prognose um mindestens 10 % vom Planwert abweicht.
Die Erläuterung dieser Abweichungen bezieht sich konkret auf die Produkte 210102 – Bildungsmittel und Unterrichtsbetrieb Nord sowie 210103 – Unterhaltung und Einrichtung Nord. Die Vorlage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 10.09.2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 13.1.3Berichte zum Stichtag 30.06.2026 (Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord/VB 6)Zur Vorlage · 25-30/01467 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/01467 dient der Information der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord über den aktuellen Stand der Umsetzung von Beschlüssen. Der Bericht bezieht sich auf den Stichtag 30.06.2026.
Inhaltlich informiert die Verwaltung die Bezirksvertretung über Beschlüsse, deren Umsetzung bereits länger als ein halbes Jahr zurückliegt, aber zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht abschließend vollzogen wurde. Die Vorlage ist als Mitteilungsvorlage konzipiert, die in der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 10.09.2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen ist. Als Anlage zur Vorlage dient ein öffentlicher Bericht zur Ausführung von Beschlüssen. Für den Fall, dass Beratungsbedarf zu den Inhalten der Mitteilung besteht, ist eine rechtzeitige Anmeldung bei der Schriftführung vorgesehen, um die Anwesenheit einer auskunftsfähigen Dienstkraft der Verwaltung zu gewährleisten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 13.1.4Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Bernd Rudde - Vermüllung der Berger Anlagen -Zur Vorlage · 25-30/01368 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01368 befasst sich mit der Anfrage eines Bezirksverordneten zur Vermüllung der Parkanlagen rund um das Schloss Berge. In der Sitzung am 11. Juni 2026 wurde darauf hingewiesen, dass die Mülleimer nach den Wochenenden im Frühjahr 2026 überfüllt seien und sich im Umfeld der Gefäße Müll ansammelte, wobei auch die Entsorgung von Hausmüll in Form von Tüten und Kartons beobachtet wurde.
Die Verwaltung bestätigt, dass die Problematik der Vermüllung bekannt ist. Für die Leerung der Papierkörbe ist GELSENDIENSTE zuständig, während bei Veranstaltungen die jeweiligen Veranstalter für die Reinigung und die Leerung der Gefäße auf dem Gelände verantwortlich sind. Die Papierkörbe werden grundsätzlich montags geleert; eine Leerung an Wochenenden findet nicht statt.
Hinsichtlich der Dimensionierung der Müllgefäße stellt die Verwaltung fest, dass die Papierkörbe aufgrund der hohen Besucherzahlen nicht ausreichend dimensioniert sind. Zudem gab es Schwierigkeiten bei der Entsorgung des Restmülls eines ansässigen Gastronomiebetriebes, welche jedoch inzwischen gelöst werden konnten. Um der Vermüllung entgegenzuwirken, hat GELSENDIENSTE seit dem 16. Juni 2026 16 Abfalltonnen mit einem Volumen von jeweils 240 Litern aufgestellt. Diese werden im bestehenden Turnus geleert. Laut Verwaltung hat sich das Erscheinungsbild der Berger Anlagen seit dieser Maßnahme gebessert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 13.1.5Anfrage der Bezirksverordneten Frau Janshen - Vergabepraxis von Sperrmüllterminen -Zur Vorlage · 25-30/01398 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage an die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord thematisierte ein Mitglied der Bezirksvertretung die Vergabepraxis von Sperrmüllterminen. Hintergrund waren Berichte aus der Bürgerschaft, wonach eine individuelle Terminplanung nicht mehr möglich sei und die vorgegebenen Termine bei Umzügen oder Wohnungsauflösungen zu Schwierigkeiten führten. Zudem wurde die Sorge geäußert, dass mangelnde Flexibilität zu einer Zunahme illegaler Müllablagerungen führen könnte. Es wurden Fragen zur Ursache der Änderung, zu möglichen alternativen Lösungen wie Wunschzeitfenstern sowie zur Bewertung der Gefahr illegaler Müllkippen gestellt.
Die Verwaltung antwortete auf diese Anfrage, dass die Möglichkeit einer individuellen Terminvereinbarung nicht abgeschafft wurde. Über die Internetseite von GELSENDIENSTE können Bürgerinnen und Bürger weiterhin selbstständig aus verfügbaren Terminen wählen. Wöchentlich werden dort über 800 Termine für Sperrmüll sowie über 250 Termine für die Entsorgung von Alt-Elektro-Geräten angeboten. Für dringende oder besondere Fälle bestehe bereits die Möglichkeit, telefonisch Kontakt mit GELSENDIENSTE aufzunehmen, um im Rahmen der Kapazitäten einen früheren Termin zu prüfen.
Ein direkter Zusammenhang zwischen der aktuellen Vergabepraxis und einer Zunahme illegaler Ablagerungen konnte von der Verwaltung nicht festgestellt werden. Die Stadtverwaltung geht Hinweisen auf illegale Ablagerungen nach und setzt zur Ermittlung von Verursachern Mülldetektive ein. Der Verwaltung sind derzeit keine direkten Beschwerden aus der Bürgerschaft zur aktuellen Praxis bekannt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 13.1.6Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Bernd Rudde – Schadnager (Ratten) im Quartier Brinkgartenstr./ Akazienstr. -Zur Vorlage · 25-30/01454 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01454 beantwortet eine Anfrage eines Bezirksverordneten zur Situation von Schadnägern im Quartier Brinkgartenstraße/Akazienstraße. Der Bezirksverordnete verwies auf Meldungen von Anwohnenden und Gewerbetreibenden über Sichtungen von lebenden sowie verendeten Ratten im öffentlichen Raum und erkundigte sich nach dem Kenntnisstand der Verwaltung, den angewandten Maßnahmen sowie den Bearbeitungszeiten.
Die Verwaltung gibt an, dass Hinweise auf einen möglichen Befall in diesem Bereich bekannt sind. Überprüfungen der öffentlichen Grünflächen und des Straßenbegleitgrün durch GELSENDIENSTE ergaben im Zuständigkeitsbereich keine Hinweise auf einen Schadnagerbefall. Da Hinweise auf Befall auf privaten Grundstücken vorlagen, wurde das Referat 32 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung – informiert. Eine Kontrolle durch den Kommunalen Ordnungsdienst ergab ebenfalls keine Anzeichen für einen Befall. Bezüglich der Überprüfung der Sinkkästen wurde Gelsenkanal um eine Kontrolle gebeten.
Bei Eingang einer Meldung prüfen Mitarbeitende von GELSENDIENSTE den betroffenen Bereich. Bei Feststellung eines Befalls im eigenen Zuständigkeitsbereich wird eine Fachfirma beauftragt. Bei Hinweisen auf private Grundstücke sind die zuständigen Organisationseinheiten bzw. das Referat 32 für ordnungsrechtliche Maßnahmen zuständig. Die beauftragten Fachfirmen nehmen Maßnahmen in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach Beauftragung auf. Die Gesamtdauer der Bekämpfung hängt von der Art des Befalls und der Mitwirkung der Eigentümer ab. Informationen zur allgemeinen Auslastung der im Stadtgebiet tätigen Fachfirmen liegen der Verwaltung nicht vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 13.1.7Anfrage des Bezirksfraktionsvorsitzenden Herrn Kutzborski - Entwässerungssituation an der Dillbrinkstraße in HasselZur Vorlage · 25-30/01463 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01463 befasst sich mit der Entwässerungssituation an der Dillbrinkstraße in Hassel. Auslöser der Anfrage war eine Anfrage des Bezirksfraktionsvorsitzenden der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord, der auf wiederkehrende Wassereintritte in Kellerräumen an bestimmten Hausnummern nach Starkregenereignissen hinwies.
Die Verwaltung, vertreten durch GELSENKANAL, führt die Problematik auf die natürliche Tiefpunktlage des Geländes sowie eine hohe Überflutungsgefährdung gemäß der Starkregengefahrenkarte zurück. Zudem können hohe Baumbestände das Zusetzen von Sinkkästen begünstigen. Als bereits umgesetzte Maßnahme wurde die Errichtung eines Erdwalls genannt, um Überflutungen aus dem Naturschutzgebiet Ziegenwiese zu verhindern und Oberflächenwasser in den verrohrten Dorfgraben abzuleiten. Diese Maßnahme wird als wirksam bewertet, da Störungsmeldungen zurückgegangen sind.
Für die Zukunft ist im Rahmen des 4. Bauabschnitts der Entflechtung des Dorfgrabens im Baulos Mitte die Umbindung von Hausanschlussleitungen sowie die Errichtung eines Kreuzungsbauwerks für den Mischwasserkanal geplant. Zusätzlich soll ein weiterer Regenwasserkanal verlegt und mit Entwässerungsrinnen im Seitenstreifen ausgestattet werden, um die Ableitungskapazitäten zu erhöhen. Eine Sohlauffüllung im Dorfgraben soll zudem das Gefälle verbessern. Bezüglich der Frage nach Großpumpen stellt die Verwaltung klar, dass im öffentlichen System keine Großpumpen betrieben werden, sondern lediglich eine private Abwasserhebeanlage auf einem Grundstück existiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 13.1.8Anfrage der Bezirksverordneten Frau Malkowski - Einrichtung eines temporären, absoluten Parkverbots Marler Straße im Bereich Hausnummer 148 und der Ausfahrt Meisterweg in Richtung Marler Straße -Zur Vorlage · 25-30/01472 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage der Bezirksverordneten aus der Sitzung vom 11. Juni 2026 wurde die Einrichtung eines temporären, absoluten Parkverbots auf der Marler Straße im Bereich der Hausnummer 148 sowie im Bereich der Ausfahrt Meisterweg in Richtung Marler Straße beantragt. Zudem wurde die Durchführung einer Verkehrszählung und einer Verkehrsüberwachung angefordert, da Anwohner eine Zunahme der Fahrzeuggeschwindigkeiten und des Verkehrslärms sowie Fahrbahnschäden meldeten. Als Begründung wurde angeführt, dass parkende Fahrzeuge die Ausfahrt aus privaten Grundstücken sowie das Einlenken in den Verkehr erschweren und die Sicht auf den Kreuzungsbereich einschränken könnten, was auch den Radverkehr beeinträchtige.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass nach der Straßenverkehrsordnung das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten bereits unzulässig ist. Da die Zufahrten im Bereich zwischen Hausnummer 148 und dem Meisterweg durch abgesenkte Bordsteine eindeutig erkennbar sind, seien zusätzliche Haltverbote zur Durchsetzung des bestehenden gesetzlichen Verbots nicht erforderlich. Auch im Einmündungsbereich Meisterweg/Marler Straße gilt bereits ein gesetzliches Haltverbot in einem Bereich von 5 Metern. Ein durchgehendes Haltverbot wird von der Verwaltung als nicht verhältnismäßig bewertet.
Hinsichtlich des Lärmschutzes führt die Verwaltung aus, dass Maßnahmen nach den Lärmschutz-Richtlinien-StV erst bei Überschreitung der Richtwerte in Betracht kommen. Im Bereich der Marler Straße 148 wurden Werte von 45 dB(A) am Tag und 39 dB(A) in der Nacht berechnet, womit die Grenzwerte für reine Wohngebiete von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht nicht überschritten werden. Straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen sind daher derzeit nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 13.1.9Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Dieter Kutzborski - Verlegung Stolpersteine -Zur Vorlage · 25-30/01481 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01481 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten aus der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord vom 11. Juni 2026. Der Fragesteller befasste sich mit dem Projekt der Stolpersteine, das durch den Bildhauer Gunter Demnig zur Erinnerung an die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung durchgeführt wird.
Die Anfrage umfasste fünf spezifische Fragen zum Ablauf der Verlegungen. Konkret wurde nach der Kommunikation der Termine, der Beteiligung von Schulen oder anderen Institutionen sowie der Information der Bürger und Anwohner gefragt. Zudem wurde die Einbindung von Politik und Mandatsträgern sowie der allgemeine Ablauf der Verlegungen thematisiert.
Die Verwaltung teilte dazu mit, dass die Kunstaktion „Stolpersteine“ in Gelsenkirchen nicht unter städtischer Trägerschaft erfolgt, sondern durch eine private Initiative durchgeführt wird. Aus diesem Grund können die aufgeworfenen Fragen seitens der Verwaltung nicht beantwortet werden. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 13.1.10Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Dr. Kirchhoff - Einstufung mobiler Geschwindigkeitsmessstellen als Gefahrenstellen -Zur Vorlage · 25-30/01595 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten aus der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord geantwortet. Gegenstand der Anfrage war die Auswahl und Begründung mobiler Geschwindigkeitsmessstellen im Stadtbezirk Nord sowie deren Einstufung als Gefahrenstellen gemäß den Verwaltungsvorschriften zum Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen.
Die Verwaltung erläuterte, dass die Einstufung von Standorten als Gefahrenstellen auf Kriterien wie die Unfalllage, die Schutzbedürftigkeit von Verkehrsteilnehmern oder durch Verkehrsbeobachtungen und Hinweise der Polizei basiert. Bei den aktuell betriebenen Standorten im Stadtbezirk Nord werden primär zwei Kategorien unterschieden: schutzwürdige Einrichtungen sowie Standorte mit überdurchschnittlich häufigen Geschwindigkeitsverstößen. Kategorien wie Unfallhäufungsstellen, Baustellen oder Engstellen sind in der aktuellen Auswertung nicht vertreten.
Von den insgesamt 129 Standorten sind 31 (rund 24 %) einer Schule und 14 (rund 11 %) einer Kindertageseinrichtung zugeordnet. Ein Standort (rund 1 %) befindet sich im Bereich eines Spielplatzes, während drei Standorte (rund 2 %) im Bereich einer Senioren- oder Pflegeeinrichtung liegen. Die verbleibenden 80 Standorte (rund 62 %) werden aufgrund überdurchschnittlich häufiger Geschwindigkeitsverstöße geführt.
Hinsichtlich des Personaleinsatzes gab die Verwaltung an, dass die Messtechnik weitgehend automatisiert arbeitet. Das Personal überwacht den Betrieb, sichert den Standort ab und ist bei technischen Störungen oder Beanstandungen vor Ort ansprechbar. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass im Jahr 2026 eine Umstellung der Erfassungssoftware von „TraffiDesk“ auf „TraffiDeskPro“ erfolgte, was zu vereinzelten Abweichungen in der statistischen Darstellung älterer Datensätze führen kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Einstufung mobiler Geschwindigkeitsmessstellen als Gefahrenstellen
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 13.1.11Mündliche Mitteilungen
- 13.2Anfragen