Anfrage der Bezirksverordneten Frau Richter - Prüfung eines barrierearmen Zuwegs von der Almastraße zur "Alma-Trasse" -
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Im Rahmen einer Anfrage eines Mitglieds der Bezirksverordnetenversammlung Gelsenkirchen-Süd zur Prüfung eines barrierearmen Zuwegs von der Almastraße zur „Alma-Trasse“ hat die Verwaltung Stellung bezogen. Die Anfrage bezog sich auf die Errichtung einer Sozialimmobilie an der Almastraße und regte die Schaffung einer etwa 50 Meter langen Fußwegverbindung an, um die Mobilität künftiger Bewohner zu verbessern und die soziale Kontrolle im Bereich des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Zeche Alma durch eine bessere Belebung der Fläche zu erhöhen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass für eine direkte Anbindung zwei private Eigentümer betroffen wären. Dazu gehört der neue Eigentümer des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Zeche Alma sowie der Eigentümer der Liegenschaft, über welche der Rad- und Fußweg verläuft.
Hinsichtlich der baurechtlichen Situation weist die Verwaltung darauf hin, dass der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 318.2 „Nördlich Almastraße“ an dieser Stelle keine öffentliche Wegeverbindung vorsieht, sondern an den Grundstücksgrenzen Pflanzstreifen festlegt. Ein barrierearmer Zugang zum öffentlichen Wegenetz ist jedoch in einer Distanz von etwa 130 Metern bereits gegeben. Über eine öffentliche Grünfläche ist eine Verbindung sowohl zur „Alma-Trasse“ als auch zur Grünachse im Neubaugebiet An der Luthenburg möglich. Die Verwaltung merkt an, dass laufende Gespräche zwischen der Stadt und dem Eigentümer des ehemaligen Verwaltungsgebäudes die Möglichkeit bieten, Nachnutzungsideen für das Denkmal weiter auszuplanen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026zur Kenntnis genommen
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