Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Niederschmidt – ehemaliges Seppelfricke-Gelände im Bereich Haldenstraße -
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Auf Anfrage eines Bezirksverordneten der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte zur aktuellen Lage des ehemaligen Seppelfricke-Geländes im Bereich Haldenstraße hat die Verwaltung eine Mitteilungsvorlage vorgelegt. Das Gelände befindet sich in Privateigentum und ist derzeit als Brachfläche mit gewerblichem Entwicklungspotenzial eingestuft.
Die Verwaltung führt aus, dass eine Aktivierung der Fläche durch die Altlastensituation sowie fehlende wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen erschwert wird. Im Boden wurden Schadstoffbelastungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe sowie leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe und Schwermetalle identifiziert. Im Grundwasser wurden Belastungen durch LHKW und MKW festgestellt, die teilweise über die Grundstücksgrenzen hinausreichen. Es finden bereits Sanierungsmaßnahmen und ein Grundwassermonitoring statt.
Planerische Grundlagen für eine gewerbliche Nachnutzung bestehen durch den Bebauungsplan Nr. 453 „Gewerbegebiet südlich Haldenstraße“, das Handlungskonzept Wirtschaftsflächen sowie den Masterplan Industrie. Ziel ist die Sicherung von Flächen für produzierendes und verarbeitendes Gewerbe, während eine großflächige Logistiknutzung aufgrund der Gemengelage nicht als vorrangig angesehen wird. Eine Fortführung des Bebauungsplanverfahrens ist an die konkrete Entwicklungsabsicht eines Investors gebunden. Für eine Neunutzung ist die Erstellung eines Sanierungsplans erforderlich. Potenzielle Fördermöglichkeiten von Land, Bund oder der Europäischen Union hängen von einem konkreten Finanzierungskonzept ab. Die Verwaltung begleitet Anfragen potenzieller Interessenten weiter.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026zur Kenntnis genommen
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