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Beschlussvorlage

Stadtmarketing Gesellschaft Gelsenkirchen mbH (SMG) - Veräußerung eines Gesellschaftsanteiles -

25-30/01521

⏸ Zurückgestellt 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat die Veräußerung eines Geschäftsanteils der Stadtmarketing Gesellschaft Gelsenkirchen mbH (SMG) an den Internationalen Unternehmerverband RuhrStadt e.V. (IntUV) beschlossen. Die Übernahme des Anteils erfolgt zum Preis von 1.100 Euro. Dieser Anteil wird aus den bestehenden Geschäftsanteilen der SMG realisiert und entspricht einem Anteil von 1,05 % am Stammkapital der Gesellschaft, welches sich auf insgesamt 104.400 Euro beläuft.

Die Veräußerung steht unter dem Vorbehalt, dass die Bezirksregierung Münster die Anteilsübertragung nicht untersagt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Änderung der Anteilsverhältnisse der Bezirksregierung Münster anzuzeigen.

Die Entscheidung basiert auf der Grundlage, dass die erforderliche Zustimmung der Gesellschafterversammlung gemäß der Gesellschaftsvertrag der SMG vorliegen muss, wobei eine Mehrheit von drei Vierteln des gesamten Stammkapitals notwendig ist. Die aktuelle Gesellschafterstruktur der SMG umfasst neben der Stadt Gelsenkirchen mit 49,81 % weitere Beteiligungen von Unternehmen wie der Emscher Lippe Energie GmbH, der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH, der Sparkasse Gelsenkirchen sowie weiteren Institutionen. Durch die Veräußerung des Anteils an den IntUV verändert sich die Zusammensetzung der Stammeinlagen innerhalb der Gesellschaft.

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