Anfrage des stv. Bezirksbürgermeisters Herrn Donner - Parksituation in Gelsenkirchen-Rotthausen -
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Der stellvertretende Bezirksbürgermeister hat im Rahmen einer Anfrage vom 18. August 2026 auf die Parksituation in Gelsenkirchen-Rotthausen hingewiesen. Konkret wurde berichtet, dass im Bereich der Karl-Meyer-Straße, Hausnummern 1–29, die Parkmöglichkeiten durch die Nutzung von E-Parkplätzen sowie durch dauerhaft abgestellte Fahrzeuge von Gewerbetreibenden und Beschäftigten einer Bildungseinrichtung eingeschränkt seien. Es wurde angeführt, dass die Parkscheibenregelung von 60 Minuten teilweise durch Manipulation der Parkscheiben umgangen werde, was zu wirtschaftlichen Nachteilen für den Einzelhandel führe. Zudem wurden Verstöße gegen die Parkordnung in den Kreuzungsbereichen Schonnebecker Straße/Schemannstraße sowie Saarbrücker Straße/Elsässerstraße gemeldet, bei denen das Parken bis an die Kreuzungsscheitelpunkte die Sicht auf Vorfahrtstraßen einschränke.
Die Verwaltung nimmt dazu mit, dass der Verkehrsüberwachungsdienst die Kontrolldichte in den genannten Bereichen im Rahmen der personellen und organisatorischen Möglichkeiten erhöhen wird. Die Intensivierung der Kontroll- und Überwachungsintervalle soll die Einhaltung der Parkscheibenregelung sowie der Park- und Haltevorschriften sicherstellen. Ein rechtssicherer Nachweis einer missbräuchlichen Nutzung der Parkscheiben sei jedoch mit hohem Aufwand verbunden, da für eine Beweisführung die Erfassung von Daten wie der eingestellten Parkzeit und des Radstands zu Beginn und nach Ablauf der Parkdauer notwendig sei. Ein Nachweis sei nur möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug den Parkplatz zwischenzeitlich nicht verlassen hat.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026zur Kenntnis genommen
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