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Mitteilungsvorlage

Bericht zum Stichtag 30.06.2026 (Bezirksvertretung Nord/VB 4)

25-30/01560

ℹ Zur Kenntnis genommen 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord eine Mitteilungsvorlage zum Stichtag 30.06.2026 vor. Der Bericht dient dazu, das Gremium auf Ebene der Produkte über wesentliche Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie über bestehende Chancen und Risiken im Aufgabenbereich der Bezirksvertretung zu informieren.

Als wesentliche Abweichungen werden im Dokument definiert, wenn festgelegte Ziele oder Maßnahmen im Planjahr voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Zudem gilt eine Abweichung als berichtspflichtig, wenn die Prognose im Teilergebnisplan um mindestens 10 % oder um 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € nicht berichtspflichtig sind. Ebenso werden Abweichungen bei den Produktkennzahlen aufgeführt, sofern die Prognose um mindestens 10 % vom Planwert abweicht.

Die Erläuterung dieser Abweichungen bezieht sich konkret auf die Produkte 210102 – Bildungsmittel und Unterrichtsbetrieb Nord sowie 210103 – Unterhaltung und Einrichtung Nord. Die Vorlage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 10.09.2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v2, ca. 157 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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