Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich Bickernstraße, Ecke Sobbehof
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion GE-Mitte hat in einem Antrag die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Bickernstraße an der Ecke Sobbehof im Stadtteil Bismarck beantragt. Ziel der Anfrage ist die Kennzeichnung der bestehenden Hilfsinsel gemäß den straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben durch Fahrbahnmarkierungen und das Verkehrszeichen 350 StVO. Die Antragsteller führen an, dass durch eine nahegelegene Haltestelle ein erhöhtes Fußgängeraufkommen bestehe und durch Überholmanöver von Kraftfahrzeugen Gefahrensituationen entstehen könnten.
Die Verwaltung lehnt die Anordnung eines Fußgängerüberweges ab, da die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Eine im März 2025 durchgeführte 24-Stunden-Fußgängerzählung ergab lediglich 25 Querungen an dieser Stelle. Die fachliche Einschätzung der Verwaltung bewertet die baulich angelegte Querungshilfe als unauffällig. Zudem spricht laut Richtlinien für Fußgängerüberwege der auf der nordöstlichen Seite geführte gemeinsame Geh- und Radweg gegen die Einrichtung.
Für eine Verbesserung der Sichtbeziehungen wären zudem die Entfernung von zwei PKW-Stellplätzen sowie Anpassungen der Beleuchtung erforderlich, was voraussichtliche Herstellkosten von rund 20.000 € und jährliche Kosten von etwa 200 € zur Folge hätte. Zudem wäre die Fällung einer vitalen Platane notwendig, wovon die zuständige Fachabteilung aufgrund der klimatischen Bedeutung des Baumes abrät. Zur Unterbindung unerlaubter Überholvorgänge wird die Anordnung des Verkehrszeichens 295 StVO mit einer Unterbrechung im Einmündungsbereich des Sobbehof vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026zur Kenntnis genommen
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