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Beschlussvorlage

Förderung von Stadtbezirksveranstaltungen im Jahr 2026

25-30/01581

🟢 Beschlossen 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine finanzielle Unterstützung für die Durchführung von Stadtbezirksveranstaltungen im Jahr 2026 vor. Konkret wird beantragt, der Gemeinschaft zur Förderung von Kultur, Sport und Brauchtum im Stadtbezirk Gelsenkirchen-Nord e.V. einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro zuzuwenden. Die Grundlage für diesen Antrag ist ein Ersuchen des Vereins, um die an den beteiligten Vereinen und Gruppen anfallenden Sachkosten zu decken.

Der Sachverhalt führt aus, dass den Bezirksvertretungen gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und Initiativen obliegt. Die Förderung von kulturellen Angelegenheiten sowie der Brauchtumspflege gehört dabei zu den Aufgaben der Bezirksvertretungen. Die Veranstaltungen werden durch Arbeitsgemeinschaften auf Stadtbezirksebene koordiniert.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 3.000 Euro. Zur Finanzierung der Maßnahme ist im Entwurf des Haushaltsplanes 2026 eine konsumtive Veranschlagung in der Produktgruppe 1101 mit 15.000 Euro vorgesehen. Für die Gewährung der Förderung ist die Einreichung eines Verwendungsnachweises bis zum 30. April 2027 erforderlich. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 10. September 2026 vorgesehen.

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