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Mitteilungsvorlage

Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Fritz - Nutzung der städtischen Jugendheime -

25-30/01593

ℹ Zur Kenntnis genommen 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01593 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten aus der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West. Der Bezirksverordnete hatte in der Sitzung am 13. Januar 2026 die Möglichkeit einer erweiterten Nutzung städtischer Räumlichkeiten, konkret des Jugendzentrums Nottkampstraße, angefragt. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob die Räumlichkeiten des Jugendzentrums Nottkampstraße zukünftig auch von anderen Gruppen, wie beispielsweise der IGBCE, der AWO oder Elterninitiativen, genutzt werden können und unter welchen Bedingungen dies möglich wäre sowie wer hierfür als Ansprechpartner fungiert.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Nutzungsordnung sowie die Richtlinie für die Jugendzentren und die Bauspielplätze der Stadt Gelsenkirchen derzeit überarbeitet werden. Diese überarbeiteten Regelwerke sollen in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien am 29. September 2026 vorgestellt werden.

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