Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Dr. Kirchhoff - Einstufung mobiler Geschwindigkeitsmessstellen als Gefahrenstellen -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten aus der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord geantwortet. Gegenstand der Anfrage war die Auswahl und Begründung mobiler Geschwindigkeitsmessstellen im Stadtbezirk Nord sowie deren Einstufung als Gefahrenstellen gemäß den Verwaltungsvorschriften zum Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen.
Die Verwaltung erläuterte, dass die Einstufung von Standorten als Gefahrenstellen auf Kriterien wie die Unfalllage, die Schutzbedürftigkeit von Verkehrsteilnehmern oder durch Verkehrsbeobachtungen und Hinweise der Polizei basiert. Bei den aktuell betriebenen Standorten im Stadtbezirk Nord werden primär zwei Kategorien unterschieden: schutzwürdige Einrichtungen sowie Standorte mit überdurchschnittlich häufigen Geschwindigkeitsverstößen. Kategorien wie Unfallhäufungsstellen, Baustellen oder Engstellen sind in der aktuellen Auswertung nicht vertreten.
Von den insgesamt 129 Standorten sind 31 (rund 24 %) einer Schule und 14 (rund 11 %) einer Kindertageseinrichtung zugeordnet. Ein Standort (rund 1 %) befindet sich im Bereich eines Spielplatzes, während drei Standorte (rund 2 %) im Bereich einer Senioren- oder Pflegeeinrichtung liegen. Die verbleibenden 80 Standorte (rund 62 %) werden aufgrund überdurchschnittlich häufiger Geschwindigkeitsverstöße geführt.
Hinsichtlich des Personaleinsatzes gab die Verwaltung an, dass die Messtechnik weitgehend automatisiert arbeitet. Das Personal überwacht den Betrieb, sichert den Standort ab und ist bei technischen Störungen oder Beanstandungen vor Ort ansprechbar. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass im Jahr 2026 eine Umstellung der Erfassungssoftware von „TraffiDesk“ auf „TraffiDeskPro“ erfolgte, was zu vereinzelten Abweichungen in der statistischen Darstellung älterer Datensätze führen kann.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Einstufung mobiler Geschwindigkeitsmessstellen als Gefahrenstellen
Beratungsfolge
- 10.09.2026zur Kenntnis genommen
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