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Mitteilungsvorlage

Berichte zum Stichtag 30.06.2026 Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd/VB 6

25-30/01602

ℹ Zur Kenntnis genommen 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd eine Mitteilungsvorlage zum Stichtag 30.06.2026 vor. Das Dokument dient der Information über wesentliche Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie über Chancen und Risiken innerhalb des Aufgabenbereichs der Bezirksvertretung.

Gemäß den Vorgaben liegen wesentliche Abweichungen vor, wenn definierte Ziele oder Maßnahmen im Planjahr voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Zudem besteht eine Berichtspflicht, wenn die Prognose im Teilergebnisplan um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unter einem Betrag von 10.000 € nicht berichtspflichtig sind. Ebenso wird berichtet, wenn die Produktkennzahlen eine Prognoseabweichung von mindestens 10 % vom Planwert aufweisen.

Im Rahmen der Vorlage werden die Abweichungen im Produkt 5102 04 – Räumliche Planung; Stadtentwicklung und -erneuerung Süd – erläutert. Zusätzlich enthält die Vorlage einen Bericht über Beschlüsse, die bereits länger als ein halbes Jahr zurückliegen, jedoch noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Unterlagen umfassen die Anlagen 1 und 2, welche die Berichte zum NKF-Haushalt sowie zur Ausführung von Beschlüssen enthalten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v2, ca. 169 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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