Berichte zum Stichtag 30.06.2026 Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West/VB 6
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West eine Mitteilungsvorlage zum Stichtag 30.06.2026 vor. Das Dokument dient der Information über wesentliche Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie über Chancen und Risiken innerhalb des Aufgabenbereichs der Bezirksvertretung.
Als Kriterien für eine Berichtspflicht werden Abweichungen angeführt, bei denen definierte Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Zudem besteht eine Berichtspflicht, wenn die Prognose im Teilergebnisplan um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € nicht meldepflichtig sind. Ebenso unterliegen Produktkennzahlen der Berichtspflicht, sofern die Prognose um mindestens 10 % vom Planwert abweicht.
Konkret werden Abweichungen in den Produkten 1110 05 (Hochbaumanagement; Schulen West) und 1110 08 (Hochbaumanagement; BgA Verpachtung Sport West) erläutert. Ergänzend enthält die Vorlage Informationen über Beschlüsse, die bereits länger als ein halbes Jahr zurückliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West am 08.09.2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1522991
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ BV West Anlage 1
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ BV West Anlage 2
Beratungsfolge
- 08.09.2026zur Kenntnis genommen
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