Aufhebung des Beschlusses „Erneuerung der Kesselanlage der Zentralen Feuer- und Rettungswache Gelsenkirchen ZFRW2 in der Seestr. 3“
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema 25-30/01697 beantragt die Aufhebung des Beschlusses vom 03.03.2026 (Drucksache Nr. 25-30/00604), welcher die Erneuerung der Kesselanlage der Zentralen Feuer- und Rettungswache Gelsenkirchen ZFRW2 in der Seestraße 3 betraf. Ursprünglich war vorgesehen, zwei defekte Gas-Heizungsanlagen durch zwei neue Gas-Heizungsanlagen zu ersetzen, nachdem die Anlagen in der Liegenschaft Seestraße 1-3 unvorhergesehen ausgefallen waren.
Aufgrund des Ausbaus des Fernwärmenetzes haben sich neue Rahmenbedingungen ergeben, die eine Anbindung an das Fernwärmenetz der Iqony Wärme GmbH ermöglichen. Die Verwaltung führt aus, dass diese Variante fachtechnisch und wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die Kostenschätzung für die neue Fernwärmeanbindung, welche Elektro- und Sanitärarbeiten sowie sämtliche Nebenarbeiten umfasst, beläuft sich auf ca. 50.000 € brutto im Jahr 2026. Im Vergleich dazu belief sich die Kostenschätzung des ursprünglichen Beschlusses auf ca. 140.000 € brutto.
Durch die Umstellung auf Fernwärme erfolgt die Wärme- und Warmwasserversorgung ohne fossile Brennstoffe. Dies dient der Erfüllung der Vorgaben aus dem Klimakonzept 2030/2045 der Stadt Gelsenkirchen. Ein neuer Beschluss sei aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung nicht erforderlich. Die Vorlage wird dem Ausschuss für Bau und Liegenschaften zur Entscheidung sowie dem Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 01.10.2026einstimmig zugestimmt
- 15.09.2026einstimmig zugestimmt
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