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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung
- 3Haushaltsberatungsverfahren 2027
- 3.1Entwurf der Haushaltssatzung 2027Zur Vorlage · 25-30/01662 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen hat die Beschlussvorlage 25-30/01662 vorgelegt, die den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 zum Gegenstand hat. Der Entwurf wurde vom Stadtdirektor und Stadtkämmerer aufgestellt und von der Oberbürgermeisterin bestätigt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf inklusive der erforderlichen Anlagen dem Rat der Stadt zugeleitet.
Der Haushaltsplanentwurf ist strukturell in einen Vorbericht sowie einen Haushaltsplan mit Anlagen unterteilt. Die eigentliche Satzung ist im zweiten Teil auf den Seiten 5 bis 10 enthalten. Der Haushaltsplan 2027 wird elektronisch über das Ratsinformationssystem oder ab dem 04.09.2026 über die städtische Internetseite bereitgestellt. Eine separate Ratsvorlage befasst sich mit der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027.
Der vorgesehene Beratungsprozess sieht für den Rat der Stadt eine Anhörung am 03.09.2026 sowie eine Entscheidung am 10.12.2026 vor. Vor der abschließenden Entscheidung im Rat findet eine Reihe von Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen statt, darunter der Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss, der als federführend für die Vorberatung gelistet ist. Zudem sind Anhörungen in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, Süd, Mitte, Ost und Nord sowie Vorberatungen in zahlreichen Fachausschüssen, wie etwa dem Ausschuss für Bau und Liegenschaften oder dem Ausschuss für Wirtschaft und Innovation, vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Vorbericht 2027 ENTWURF|Anlage 2 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 1|Anlage 3 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 2
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
- 3.2Entwurf der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027Zur Vorlage · 25-30/01648 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtkämmerei und Finanzen legen einen Entwurf für die Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027 vor. Die Vorlage dient der Erleichterung der Steuerungs- und Kontrollfunktion des Rates, da für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2027 die Erwartung besteht, einen durch die Bezirksregierung Münster genehmigungspflichtigen Haushalt ohne Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes aufstellen zu können.
Der Kreditbedarf für investive Maßnahmen beläuft sich auf 279.771.835 €. Dieser setzt sich aus verschiedenen Bereichen zusammen, darunter laufende Maßnahmen in Höhe von 108.086.321 €, neue Maßnahmen mit 44.785.014 €, Schulbau- und Infrastrukturmaßnahmen über 79.500.000 € sowie Ausleihungen an eigenbetriebsähnliche Einrichtungen in Höhe von 61.400.000 €. Hinzu kommen 2.322.500 € für Gebührenhaushalte/rentierliche Maßnahmen und 930.000 € für das Startchancen-Programm, abzüglich allgemeiner Deckungsmittel von 17.252.000 €. Die geplanten Auszahlungen steigen von 316,6 Mio. € im Jahr 2026 auf 365.130.908 € im Jahr 2027, während die Einzahlungen von 64,4 Mio. € auf 85.359.073 € ansteigen.
Zu den genannten Großprojekten gehören die Errichtung der Kulturschule, die Gesamtschule Hängebank Consolidation, der Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz sowie die Sanierung der Gemeinschafts Grundschule Glückaufschule. Weitere Maßnahmen umfassen den Neubau des Zentralbads, die Erneuerung des Volkshauses Rotthausen, die Feuerwache Wildenbruchstraße sowie die Umsetzung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027. Für die Vergabe von Aufträgen mit Kassenwirksamkeit in den Jahren 2028 und folgende sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 441,4 Mio. EUR geplant.
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Hauptdokument|Anlage 1 Investitionsliste 2027 KV Einbringung Entwurf|Anlage 2 Investitionmaßnahmen EB Einbringung Entwurf
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
- 4Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte der Stadt Gelsenkirchen - Unterkunftsgebührensatzung -
- –Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte der Stadt Gelsenkirchen - Unterkunftsgebührensatzung -Zur Vorlage · 25-30/01880 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur neuen Unterkunftsgebührensatzung vor. Ziel ist die Verabschiedung einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Unterkünfte, die als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts betrieben werden. Die Vorlage basiert auf einer Kalkulation aus dem Jahr 2022, die aufgrund steigender Kosten notwendig wurde.
Die Gebühren für Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünfte werden für das Jahr 2027 nach verschiedenen Kategorien festgelegt. Dabei wurden die ursprünglich ermittelten kostendeckenden Beträge, die zwischen 14,07 €/m², 18,33 €/m² und 20,92 €/m² lagen, auf die Höhe der Miethöchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft gedeckelt. Für die Kategorie 2 mit einfacher Ausstattung wird ein Abschlag von 10 % vorgenommen, für die Kategorie 3 ein Abschlag von 20 %. Die neuen Werte für 2027 belaufen sich auf 9,50 €/m² für Kategorie 1 und die normale Ausstattung der Kategorie 2 sowie 8,55 €/m² für die einfache Ausstattung der Kategorie 2 und 7,60 €/m² für die Kategorie 3.
Zusätzlich wird eine Stromgebühr pro Kopf und Monat erhert. Diese beträgt 45,00 € für Alleinstehende oder Alleinerziehende, 40,00 € für zwei Erwachsene in einem gemeinsamen Haushalt, 35,00 € für Erwachsene ohne eigenen Haushalt, 23,00 € für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, 16,00 € für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren sowie 9,00 € für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Für das Männerübernachtungsheim, die Frauenräume und die Übergangswohnung für Haftentlassene bleibt die Tagespauschale unverändert bei 5,00 € pro Tag.
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Hauptdokument|2. Anlage 1 Gebührenbedarfsberechnung|3. Anlage 2 Erläuterungen Gebührenfestsetzung|4. Anlage 3 Unterkunftsgebührensatzung|50.52 Unterkunftsgebuehrensatzung 2022
Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 5Anpassung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für Transferleistungsbezieher nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (SGB II, SGB XII sowie AsylbLG) zum 01.01.2027Zur Vorlage · 25-30/01789 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Anpassung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für Transferleistungsbezieher nach dem SGB II, SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. Januar 2027. Grundlage für die Ermittlung der Mietobergrenzen ist ein von der Fachabteilung Soziales genutztes Konzept, das auf Auswertungen der Firma empirica ag basiert und die Anforderungen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erfüllt.
Im Rahmen der aktuellen Folgeauswertung für den Zeitraum des dritten Quartals 2025 bis zum zweiten Quartal 2026 wurden neue Bruttokaltmieten ermittelt. Diese sollen die bisherigen Werte, die seit dem 1. Januar 2025 gelten, ersetzen. Für einen Ein-Personen-Haushalt erhöht sich die Grenze von 424,00 Euro auf 465,00 Euro. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt steigt der Betrag von 525,00 Euro auf 569,00 Euro, während für einen Fünf-Personen-Haushalt eine Erhöhung von 928,00 Euro auf 972,00 Euro vorgesehen ist. Die Differenzen zwischen den alten und neuen Werten liegen je nach Haushaltsgröße zwischen 41,00 Euro und 71,00 Euro.
Die Ermittlung der Bruttokaltmieten erfolgte unter Berücksichtigung des Betriebskostenspiegels NRW. Ein Abgleich mit dem zum 1. Januar 2026 neu aufgestellten Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum zeigt, dass die neuen Obergrenzen einen Teil der verfügbaren Wohnungen im Stadtgebiet abdecken. Die Vorlage wird dem Ausschuss für Soziales und Arbeit zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 6Mitteilungen und Anfragen
- 6.1Mitteilungen
- 6.1.1Anfrage der Stadtverordneten Frau Peipe - Einführung Bezahlkarte -Zur Vorlage · 25-30/01802 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01802 befasst sich mit der Anfrage einer Stadtverordneten zur Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Gelsenkirchen. Die Anfrage der Fraktion Die Linke zielte darauf ab, Informationen über die Anzahl der betroffenen Personen, den messbaren Nutzen der Einführung sowie den entstandenen zusätzlichen Kosten- und Verwaltungsaufwand zu erhalten. Zudem wurden Fragen zur Vermeidung finanzieller Schäden, zu den Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe der Leistungsberechtigten sowie zur Möglichkeit einer nachträglichen Opt-out-Regelung gestellt.
Die Verwaltung teilte mit, dass sich die Stadt Gelsenkirchen derzeit noch im Prozess der operativen Umsetzung befindet. Eine Beantwortung der spezifischen Fragen zum Nutzen, zu den Kosten oder zu den Auswirkungen ist zum jetzigen Zeitpunkt daher noch nicht möglich. Als erster Schritt zur operativen Einführung wurde im September 2026 ein Verwaltungsvertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen abgeschlossen, um Leistungen aus der Rahmenvereinbarung des Landes mit dem Zahlungsdienstleister secupay AG abrufen zu können.
Nach Abschluss des Vertrages folgen nun die Beschaffung der Bezahlkarten sowie die technische Anbindung an die entsprechenden Fachverfahren. Die zuständige Fachverwaltung geht davon aus, dass etwa 500 Bezahlkarten ausgegeben werden sollen. Sobald die Ausgabe der Karten gestartet ist, wird der zuständige Fachausschuss über den aktuellen Sachstand informiert.
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Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 6.1.2Anfrage der sachkundigen Bürgerin Frau Reichmann - Situation der Frauenhäuser Gelsenkirchen -Zur Vorlage · 25-30/01897 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage zur Situation der Frauenhäuser in Gelsenkirchen auf die Anfrage einer sachkundigen Bürgerin Auskunft gegeben. Dabei wurden die Zahlen zu Abweisungen aufgrund fehlender Kapazitäten für die Jahre 2025 und 2026 dargelegt. Im Jahr 2025 mussten im Frauenhaus der AWO 255 Frauen abgewiesen werden. Im autonomen Frauenhaus des Vereins „Frauen helfen Frauen e.V.“ konnten 255 Frauen und 231 Kinder nicht aufgenommen werden. Bis Mitte September 2026 verzeichnete das Frauenhaus der AWO 252 abgewiesene Frauen und 163 Kinder. Im autonomen Frauenhaus waren es bis Ende August 2026 insgesamt 253 Frauen und 223 Kinder, wobei zusätzlich 43 Frauen aus anderen Gründen, wie etwa fehlender Barrierefreiheit oder Suchterkrankungen, nicht aufgenommen werden konnten.
Wartelisten werden in den Einrichtungen nicht geführt; stattdessen erfolgt eine Verweisung an andere Frauenhäuser. Aus Sicherheitsgründen werden Frauen aus Gelsenkirchen meist in Nachbarstädten untergebracht, während die meisten aufgenommenen Frauen aus anderen Kommunen stammen.
Hinsichtlich der Istanbul-Konvention ergibt sich bei einer Einwohnerzahl von rund 270.934 Personen ein Bedarf von etwa 27 Familienplätzen. Da in Gelsenkirchen aktuell 20 Plätze für Frauen und 18 Plätze für Kinder zur Verfügung stehen, besteht rechnerisch ein zusätzlicher Bedarf von sieben Familienplätzen. Als Maßnahme für Notfälle bietet das Referat Soziales die Unterbringung in Notwohnungen der Wohnungslosenhilfe an, wofür keine zusätzlichen Kosten anfallen.
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Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 6.1.3Anfrage des Stadtverordneten Herrn Brosch - Digitalisierung im Sozialleistungsbereich -Zur Vorlage · 25-30/01898 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage eines Stadtverordneten zum Stand der Digitalisierung im Sozialleistungsbereich hat die Verwaltung detaillierte Auskünfte zum aktuellen Bearbeitungsstatus gegeben. Im Referat 50 besteht für verschiedene Sozialleistungen ein nahezu vollständiger digitaler Bearbeitungsprozess. Dies umfasst unter anderem die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, die Bundesausbildungsförderung nach dem Bafög, Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Schwerbehindertenrecht.
Im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters können Erstanträge, Weiterbewilligungsanträge, Eingliederungszuschüsse, Einstiegsgeld sowie das Vermittlungsbudget digital bearbeitet werden.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Bearbeitungszeiten gibt die Verwaltung an, dass die Digitalisierung im Bereich des Referats Soziales dazu beigetragen hat, Anträge effizienter zu bearbeiten und die Rückstandsbearbeitung zu beschleunigen. Im Bereich des Jobcenters konnten bislang keine messbaren Veränderungen, die direkt auf die Digitalisierung zurückzuführen sind, festgestellt werden.
Als Beispiel für eine vollumfängliche digitale Leistungserbringung wird der Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angeführt. Dieser Prozess ermöglicht die Online-Einreichung aller notwendigen Unterlagen, die unmittelbar im Fachverfahren KDN.sozial übernommen und digital bis zur Bescheiderteilung bearbeitet werden. Im Jobcenter kommen zudem bundesweit standardisierte Prozesse innerhalb der gemeinsamen Einrichtungen von Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit zur Anwendung.
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Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 6.2Anfragen