Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte der Stadt Gelsenkirchen - Unterkunftsgebührensatzung -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur neuen Unterkunftsgebührensatzung vor. Ziel ist die Verabschiedung einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Unterkünfte, die als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts betrieben werden. Die Vorlage basiert auf einer Kalkulation aus dem Jahr 2022, die aufgrund steigender Kosten notwendig wurde.
Die Gebühren für Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünfte werden für das Jahr 2027 nach verschiedenen Kategorien festgelegt. Dabei wurden die ursprünglich ermittelten kostendeckenden Beträge, die zwischen 14,07 €/m², 18,33 €/m² und 20,92 €/m² lagen, auf die Höhe der Miethöchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft gedeckelt. Für die Kategorie 2 mit einfacher Ausstattung wird ein Abschlag von 10 % vorgenommen, für die Kategorie 3 ein Abschlag von 20 %. Die neuen Werte für 2027 belaufen sich auf 9,50 €/m² für Kategorie 1 und die normale Ausstattung der Kategorie 2 sowie 8,55 €/m² für die einfache Ausstattung der Kategorie 2 und 7,60 €/m² für die Kategorie 3.
Zusätzlich wird eine Stromgebühr pro Kopf und Monat erhert. Diese beträgt 45,00 € für Alleinstehende oder Alleinerziehende, 40,00 € für zwei Erwachsene in einem gemeinsamen Haushalt, 35,00 € für Erwachsene ohne eigenen Haushalt, 23,00 € für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, 16,00 € für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren sowie 9,00 € für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Für das Männerübernachtungsheim, die Frauenräume und die Übergangswohnung für Haftentlassene bleibt die Tagespauschale unverändert bei 5,00 € pro Tag.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1536690
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 2. Anlage 1 Gebührenbedarfsberechnung
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 3. Anlage 2 Erläuterungen Gebührenfestsetzung
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 4. Anlage 3 Unterkunftsgebührensatzung
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 50.52 Unterkunftsgebuehrensatzung 2022
Beratungsfolge
- 11.11.2026anstehend
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